Reformen und gesteigerte Unabhängigkeit für die Kärntner Behindertenanwaltschaft

Die Kärntner Behindertenanwaltschaft in Österreich soll noch unabhängiger werden, indem sie aus der Sozialabteilung des Landes herausgelöst und der Landesamtsdirektion zugeordnet wird.

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Diese Entscheidung soll dazu beitragen, die Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Transparenz der Anwaltschaft zu stärken.

Dies betrifft u.a. die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft und die Behindertenanwaltschaft.

Tätigkeitsbericht der Behindertenanwaltschaft

In den Jahren 2020 bis 2022 stiegen die Interventionszahlen der Anwaltschaft deutlich an, wobei sich insgesamt 3.871 Personen an die Anwaltschaft wandten und mehr als 23.000 Interventionen vorgenommen wurden. Die Pandemie und ihre Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen werden als einer der Gründe für diesen Anstieg genannt.

Isabella Scheiflinger
AMB

„Haben sich Klientinnen/Klienten in den Vorjahren überwiegend mit einer einzelnen Fragestellung an die Anwaltschaft gewandt, sind die an uns herangetragenen Lebenssachverhalte heute deutlich umfassender bzw. auch komplexer geworden“, erläutert Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger die Hintergründe für diese Entwicklung.

Die Anwaltschaft hat auch verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen eingeführt, darunter die Abschaffung einer „versteckten Anrechnung“ der Familienbeihilfe bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen und die Einführung eines Zuschlags zur Abfederung von behinderungsbedingten Mehrkosten.

Peter Kaiser
Land Kärnten

In der Regierungssitzung am 22. Mai 2023 wird Landeshauptmann Peter Kaiser den Tätigkeitsbericht der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2020 bis 2022 zur Behandlung vorlegen.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) betonte die Bedeutung der Veränderung im Statut für die Anwaltschaften in Kärnten, indem er sagte:

Um diese Merkmale – Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Transparenz –  und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir seitens der Regierungskoalition beschlossen, diese aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen.

Dieser Schritt entspricht auch dem Wunsch der Anwaltschaften und unterstreicht ihre wachsende Rolle und Verantwortung.

Siehe auch: Land Kärnten, ORF-Kärnten, 5min.at, Kleine Zeitung

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