Salzburg grenzt bewusst Menschen mit Behinderungen von „Leistbarem Wohnen“ aus

Behindertenrat fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfes.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

In Österreich werden in den letzten Jahren konstant Verschlechterungen der Barrierefreiheit in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben. Der Gipfel der Verschlechterungen ist nun für Salzburg geplant. Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderungen nötig, genauso wie für viele ältere Menschen und für Familien.

Mit dem „Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten“ soll zukünftig bei diesen Wohnbauten der Einbau eines Liftes auch für Gebäude über drei Stockwerke entfallen. Angepriesen wird diese Änderung mit dem Argument, dies würde leistbaren Wohnraum für Geringverdiener*innen schaffen. Viele Menschen mit Behinderungen und auch ältere Menschen sind Teil dieser Gruppe.

Sie sind jedoch aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit von der Nutzung der kostenreduzierten Wohnungen ausgeschlossen. Der Salzburger Landesrat Schwaiger führt an, dass ja Erdgeschosse nutzbar seien. Auswirkung davon ist jedoch eine Separierung der Menschen mit Behinderungen, das geht in Richtung Ghettoisierung.

„Salzburg zeigt sich hier mal wieder als schwarzes Schaf Österreichs. Unter dem Vorwand, Barrierefreiheit bedinge als alleiniger Faktor die hohen Salzburger Wohnkosten, wird jetzt ein mittelalterliches Gesetz vorgelegt. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden ignoriert“, zeigt sich Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates empört.

„Ein Wahnsinn ist auch die mit diesem Gesetz versuchte Aushebelung der ÖNORMEN, wie beispielsweise der ÖNORM B1600, die maßgeblich die Barrierefreiheit in Österreich vorantreiben soll“, ergänzt Pichler.

Unter dem Deckmantel des „leistbaren Wohnens“ wird Barrierefreiheit massiv verschlechtert. Als Österreichischer Behindertenrat fordern wir eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und werden dazu eine detaillierte Stellungnahme abgegeben.

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2 Kommentare

  • Dieses Gesetz gehört eingestampft! Es widerspricht dem BGStG, aber auch der UN-BRK! Ich kenne diese Vorgangsweise mit den „Behindertenwohungen“ im Erdgeschoß und alle im selben Trackt (Ghettos) in Häusern ohne Lift zur Genüge, wo KEINER dem/der anderen helfen kann. Auch Besuche von Nachbarn, die oben wohnen sind nicht möglich. Mit sowas muss endlich Schluss sein. Leistbares Wohnen muss für alle zur Verfügung stehen und zwar MIT Barrierefreiheit.

  • Auszug aus dem Entwurf:
    „Die Landesregierung kann […] mit Verordnung ÖNORMEN und sonstige technische Regelwerke bestimmen, die für die Beurteilung des Standes der
    Technik nicht herangezogen werden dürfen. In Betracht kommen dafür nur ÖNORMEN und Regelwerke, die sich in ihrer Anwendung bei der Errichtung oder Verwendung von Bauten kostensteigernd auswirken.“
    Allein dieser Teil hebelt die ohnehin schon schwammigen Regelungen zur Barrierefreiheit komplett aus.