Verbandsklagerecht für Klagsverband im Nationalrat beschlossen. Großer Erfolg für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die aktuelle Legislaturperiode endet mit einem großen Erfolg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Gestern wurde im Nationalrat das Verbandsklagerecht für den Klagsverband und den Behindertenanwalt beschlossen.
Der Klagsverband kann nun für ganze Personengruppe rechtlich gegen diskriminierende Bestimmungen und Barrieren im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts vorgehen. Bei Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe wird es in Zukunft möglich sein, die Verbandsklage auf Beseitigung und Unterlassung zu führen.
Dieter Schindlauer, Präsident des Klagsverbands, zeigt sich über den Weitblick der Parlamentsparteien erfreut: „Mit dem gestrigen Nationalratsbeschluss ist sichergestellt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden können.“
Neben der Möglichkeit der Verbandsklage begrüßt Schindlauer das gesamte Inklusionspaket. „Ganz besonders erfreulich ist die Stärkung des Bundes-Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Schindlauer.
Für den Klagsverband bedeutet der Nationalrats-Beschluss effektivere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Bislang können bei Diskriminierungen im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts nur Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen. Mit der Verbandsklage wird es nun möglich sein, diskriminierende Bestimmungen und Barrieren über den Einzelfall hinaus zu bekämpfen und nachhaltig loszuwerden.
„Der Klagsverband wird diese Möglichkeit mit Sicherheit nutzen“, kündigt Dieter Schindlauer an.