Nun ist es soweit: Die Koalition zwischen CDU, CSU und SPD hat einen rund 180 seitigen Koalitionsvertrag geschafft.
Lange wurde verhandelt, die Bundestagswahl hatte schon am 24. September 2017 stattgefunden.
Im Koalitionsvertrag, der am 7. Februar 2018 präsentiert wurde, gibt es auch eine Reihe von Vorhaben im Behindertenbereich.
„Diese reichen von Initiativen zur Beschäftigung behinderter Menschen, über die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses und die langfristige Finanzierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, bis zur Barrierefreiheit“, ist in den kobinet-nachrichten zu lesen.
Aber es gibt auch noch weitere Passagen, hält Ottmar Miles-Paul von kobinet-nachrichten fest: „Darüber hinaus gibt es noch Passagen zum Sozialen Entschädigungsrecht und zur Pflege im Koalitionsvertrag. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Formulierungen zur Teilhabe behinderter Menschen und zum Entschädigungsrecht im Koalitionsvertrag.“
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
„Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“, so der Titel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD.
Manfred Srb
10.02.2018, 17:17
Ähnlich dürftig wie das österreichische Koalitionsabkommen. Der Wind ist rauer geworden, wir gehen schweren Zeiten entgegen.