Welche Maßnahmen werden mit den Mitteln des Inklusionspakets finanziert?

Am 12. Oktober 2017 hat der Nationalrat ein Inklusionspaket für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieses bedeutet eine Ausweitung des Rechtsschutzes und eine Erhöhung der Budgetmittel von rund 48 Mio. Euro (2017) auf 90 Mio. Euro.

Plan: Verwendung der Mittel des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderungen
Sozialministerium

Der Schwerpunkt liegt vor allem in der Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive; dies hat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein kürzlich bekanntgebeten.

Doch was soll im Beschäftigungsbereich konkret passieren? BIZEPS hat sich die Unterlagen zur Umsetzung des Inklusionspakets, für das wir uns 2017 massiv eingesetzt haben, genau angesehen und bringt hier einen Auszug.

Das Inklusionspaket besteht aus drei Säulen, nämlich

  • Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen,
  • Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen sowie
  • Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen.

So soll die langfristige berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht werden.

Was passiert mit den zusätzlichen Mitteln konkret?

„InklusionsförderungPlus“

Unter dem Schlagwort „InklusionsförderungPlus“ wird die bisherige Förderung für „begünstigt Behinderte“, die vom AMS eine Eingliederungsbeihilfe beziehen, ausgeweitet. Sie wird bereits ab dem 7. Monat der Beschäftigung gewährt, statt, wie bisher ab dem 13. Monat.

So wird die bisherige Förderungslücke geschlossen. Durchschnittlich wird nämlich die Eingliederungsbeihilfe 6 Monate gewährt. Das heißt, dass nun die Inklusionsförderung nahtlos an die Eingliederungsbeihilfe anschließt.

Die Inklusionsförderung in Höhe von 100 % der Lohnnebenkosten sollen Unternehmen für ein Jahr erhalten. Diese Ausweitungen zielen auf eine bessere Planbarkeit für Unternehmen ab. Außerdem ist auch für nicht-einstellungspflichtige Unternehmen (unter 25 Beschäftigte) ein besonderer Anreiz in Form eines 25-prozentigen Zuschlags im Rahmen der „InklusionsförderungPlus“ vorgesehen.

Lehrlinge mit Behinderungen

Für die Neuaufnahme von Lehrlingen (ab einem Grad der Behinderung von 50 %) ist eine monatliche Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe geplant.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Besonders bedeutsam ist der vorgesehene Ausbau der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA). Ein Jahr lang kann auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis PAA in Anspruch genommen werden. Dies soll den Berufseinstieg erleichtern. Gleichzeitig sollen die Kosten für eigenständige kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Absicherung übernommen werden. Die bisher als Ausnahme mögliche Inanspruchnahme von PAA für Personen, die Pflegestufe 3 und 4 beziehen, soll zur Regel werden. Hier der Ausschnitt der Unterlagen:

Plan: Verwendung der Mittel des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderungen
Sozialministerium

Vermeidung frühzeitiger Stigmatisierung

Die Maßnahmen des Sozialministeriumservice sollen unabhängig von einer festgestellten Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung stehen. Um die Betroffenen im Falle des Scheiterns eines Arbeitsversuches abzusichern, sollen Begleitstrukturen flächendeckend ausgebaut werden. Diese sollen gegebenenfalls die Wiedererlangung von Sozialhilfeleistungen und/oder erhöhter Familienbeihilfe sicherstellen.

Jugendcoaching

Das Jugendcoaching soll für junge Menschen bis 25, die in Sondereinrichtungen (Tagesstruktur) arbeiten, ausgebaut werden.

Erleichterung des Zuganges zum ersten Arbeitsmarkt

Generell soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verstärkt werden, gerade was Begleitmaßnahmen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung betrifft. So soll Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf das Fußfassen am 1. Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Das Jugendcoaching für Menschen mit Lernschwierigkeiten/Behinderungen soll vor allem direkt nach dem Abschluss der Schule verstärkt werden, um dem 1. Arbeitsmarkt den Vorzug vor Einrichtungen der Tagesstruktur zu geben.

Folgende bestehende Maßnahmen sollen vor allem weiterentwickelt und ausgebaut werden:

  • Lehre in Integrativen Betrieben, inklusive der dafür notwendigen Investitionen (zum Beispiel für bauliche Maßnahmen)
  • Berufsausbildungsassistenz (zur Unterstützung bei der Erlangung und Absolvierung einer integrativen Berufsausbildung)
  • Arbeitsassistenz zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes

Außerdem wird das Budget für technische Hilfsmittel und spezielle Arbeitsplatzausstattung aufgestockt, das Beratungsangebot, sowie die Unterstützung zur barrierefreien Gestaltung von Unternehmen ausgebaut.

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Ein Kommentar

  • Inklusion ist ein Menschenrecht und muss eine Selbstverständlichkeit sein.