Wichtiger Schritt gegen menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen

Von Volksanwaltschaft geforderte Aufnahme der ZPSR-Bewohner*innen ins Kärntner Chancengleichheitsgesetz tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

„Die Volksanwaltschaft sorgt dafür, dass die Verwaltung mit Herz und Hirn funktioniert“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wenn notwendig, regt die Volksanwaltschaft auch Gesetzesänderungen an. Erfreulich, wenn sie auch aufgegriffen werden.“

Nun hat der Kärntner Landtag einen Beschluss gefasst, der von der Volksanwaltschaft schon seit Jahren gefordert wird: Einrichtungen für chronisch psychiatrisch kranke Menschen werden ab 1. Mai 2023 in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) aufgenommen.

„Das bedeutet das Ende für die unprofessionelle und menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR)“, so Achitz:

Die Bewohner*innen brauchen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten, damit der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird. Jetzt heißt es für Kärnten, dafür genug gut ausgebildete Mitarbeiter*innen bereitzustellen und zu finanzieren.

UN-Behindertenrechtskonvention bisher nicht umgesetzt

Die UN-BRK verpflichtet Österreich, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“.

Das K-ChG erfüllte diese zentrale Vorgabe bisher nicht, da Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in ZPSR oder in Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen untergebracht sind, vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen waren.

Die Kontrollbesuche der Volksanwaltschaft seit 2012 haben gezeigt, dass die psychosoziale Begleitung und Rehabilitation in den ZPSR unzureichend ist. Vor allem für jüngere Bewohner*innen war problematisch, dass es keine Beschäftigungs- und Freizeitangebote gab.

Sie hatten kaum eine Chance, wieder in eigene Wohnungen oder in betreutes Wohnen zu wechseln. Freundschaften und Beziehungen außerhalb der Institutionen oder eine Familiengründung waren fast unmöglich.

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3 Kommentare

  • Jetzt bitte auch noch dafür sorgen, dass sich nicht der letzte Abschaum in Einrichtungen für psychisch Kranke ansammelt. Mit entsprechender Bezahlung, einer anspruchsvollen Ausbildung und einem selektiven Bewerbungsverfahren gewinnt die Arbeit an Ansehen und die Patienten haben ein belastbares Gegenüber, an dem sie sich orientieren können.

    • Statt von „Abschaum“ könnte man auch von „unwissenden, kaum und/oder schlecht ausgebildeten, zu jungen, nicht reflektierten, selbst mit Problemen überlasteten, im Zeitdruck befindlichen, unsicher bis ängstlichen … Mitarbeiter_innen“ sprechen. Wenn Pädago_innen nicht selbst im familiären Umfeld von klein auf mit kognitiven Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen aufgewachsenen sind, dann stehen sie bei sehr vielen Situationen erst einmal hilflos, oder zumindest nicht erwartbar hilfreich, daneben. Deshalb sind sie aber kein Abschaum; und wenn man sie mit ihren ursächlichen Mängeln (Unwissenheit, keine Erfahrung) in Verbindung bringt, dann lägen auch dringend notwendige Lösungen schneller am Tisch, als wenn man diese Personen abwertet. – Es sei denn, Sie sprechen von Mitarbeiter_innen mit einer extrem hohem Machtmotivation und Rücksichtslosigkeit, dann gebe ich Ihnen vollauf Recht.

    • Schöngeistigkeit kommt immer gut an. Nur, niemand ist sicher vor einer Unterbringung, begründet oder unbegründet. Das letzte, das Sie dann brauchen, ist jemand, der unbelastbar, unfähig und ängstlich ist. Wobei, Schöngeistern wünsche ich genau das.
      Die Menschen, die dort arbeiten, haben auf dem Arbeitsmarkt nicht sooo die Wahl. Würden die Ansprüche steigen, müssten viele einfach gehen. Viel Spaß mit Menschen, die sich nicht gegen Ungerechtigkeiten wehren, ja sogar mitmachen, weil sie sonst lange arbeitslos wären.