Wird die Bestellung des Behindertenanwaltes schon wieder zur Farce?

Die Funktionsperiode des Behindertenanwaltes Dr. Buchinger läuft mit Jahresende aus. Eine offizielle Ausschreibung "Behindertenanwalt/Behindertenanwältin" erfolgte im Oktober; die Neubestellung durch den Sozialminister steht unmittelbar bevor.

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„Die Ausschreibungsfrist ist zu Ende, das Hearing mit den Bewerbern steht bevor, aber die neuerliche Bestellung von Ex-Sozialminister, Erwin Buchinger, als Behindertenanwalt des Bundes gilt als fix“, schreibt die Presse am 4. Dezember 2013 im Artikel: „Behindertenanwalt Buchinger steht vor der Wiederbestellung“.

Ist dies wirklich so?

Bisher unrühmliche Geschichte von Bestellungen

Die bisherigen Bestellungen der Behindertenanwälte waren immer höchst umstritten und meist vom Geruch der Protegierung begleitet. So wurde Herbert Haupt von seiner BZÖ-Parteifreundin und damaligen Sozialministerin Ursula Haubner unter medialer Kritik zum Behindertenanwalt ernannt. Selbiges wiederholte sich bei Erwin Buchinger durch seinen SPÖ-Parteifreund Hundstorfer.

Irgendwann reifte die Erkenntnis, dass der Bestellungsprozess transparenter und unumstrittener werden sollte. So wurde gesetzlich verankert, dass vor der Bestellung durch das Sozialministerium ein Hearing bei der ÖAR stattfinden muss. Auch sind Menschen mit Behinderung „ausdrücklich zur Bewerbung einzuladen“, heißt es nun im Gesetz.

Das erste Hearing anlässlich einer Karenzvertretung Buchingers verlief allerdings noch holprig. Ein wenig überstürzt und nicht öffentlich fand das Hearing im Jahr 2011 statt. Es wurde auch nur eine Person zum Hearing eingeladen.

Hearing am 9. Dezember 2013

Heuer sollte der Bestellvorgang klarer ablaufen. Im Herbst fand die Ausschreibung statt, die u.a. folgenden Text enthielt: „Menschen mit Behinderung werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist stand fest, dass sich 12 Personen beworben hatten. Dies gab Mag. Eringard Kaufmann, Generalsekretärin der ÖAR, auf BIZEPS-INFO Anfrage bekannt. Das Hearing mit zwei Personen ist für den 9. Dezember 2013 angesetzt, ergänzte sie.

Was bedeutet das Hearing für die Auswahl, wollte BIZEPS-INFO vom ÖAR-Präsidenten, Dr. Klaus Voget, wissen. „Die Entscheidung hat das Ministerium zu treffen“, hielt er im Telefonat fest und gab bekannt, dass die ÖAR sich dafür entschieden hatte, zwei Personen aus den 12 Bewerberinnen und Bewerbern für das Hearing einzuladen. Es gab unter den Bewerberinnen und Bewerbern auch ein paar mit Behinderungen. Vorgaben für das Hearing gab es seitens des Sozialministeriums keine, hielt Voget klar fest.

Es stimmt, dass es auch dieses Mal kein öffentliches Hearing geben wird, so Voget. Es werden einige Vertreterinnen und Vertreter der ÖAR das Hearing abhalten und dann dem Sozialministerium eine Rückmeldung geben. Auf die Rückfrage warum es auch dieses Mal kein öffentliches Hearing geben würde verwies der ÖAR-Präsident auf den bestehenden Zeitdruck. Was bedeutet dies für zukünftige Hearings? „Es spricht aus meiner Sicht gar nichts gegen ein öffentliches Hearing“, so der ÖAR-Präsident abschließend.

Entscheidung wird bald erwartet

Da der Beginn der Tätigkeit des Behindertenanwalts/der Behindertenanwältin laut Ausschreibung mit 1. Jänner 2014 (befristet bis 31. Dezember 2017) festgelegt ist, wird eine Entscheidung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer für die nächsten Tage erwartet.

Steht die Entscheidung von Sozialministerium Hundstorfer schon fest, wollte BIZEPS-NFO wissen und fragte im Ministerium nach. „Das Verfahren läuft noch und daher ist noch keine Bestellung erfolgt“, stellt Mag. Norbert Schnurrer (Pressesprecher des Bundesministers) im Bezug auf den Presseartikel klar und verweist auf das noch durchzuführende ÖAR-Hearing.

Es bleibt zu hoffen, dass heuer erstmals eine Entscheidung getroffen wird, die für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar ist und nicht wieder den Geruch von Schiebung verbreitet. Wichtig wird dafür auch eine klare Darlegung der Gründe für die Auswahl sein.

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