Zwischenbericht zu Barrierefreiheit digitaler Auftritte öffentlicher Stellen in Österreich

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft führt im Auftrag des Bundes alljährlich Barrierefreiheitschecks für Internetseiten und Anwendungen von öffentlichen Stellen in Österreich durch.

Links 3 rote Kreise die mit dünnen Übergängen verbunden sind, rechts der Text FFG Forschung wirkt.
FFG

Die Ergebnisse werden ausgewertet und alle drei Jahre an eine EU-Kommission weitergeleitet. Jetzt ist der erste Zwischenbericht für den Zeitraum 2022 veröffentlicht worden. Barrierefreiheit ist überall wichtig, auch im Internet und bei mobilen Anwendungen.

Was Barrierefreiheit im Internet bedeutet, wird durch die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (zu Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) und durch die im Europäischen Standard (EN 301 549) festgelegten Kriterien bestimmt.

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft überprüft im Auftrag des Bundes jährlich stichprobenartig mobile Anwendungen und Internetseiten von öffentlichen Stellen auf ihre Zugänglichkeit im Rahmen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes.

Der erste Bericht über Österreichs Barrierefreiheit wurde 2021 veröffentlicht, den nächsten Bericht gibt es 2024. Bereits jetzt liegen erste Ergebnisse aus 2022 vor. Ausführliche Ergebnisse wird es im Bericht von 2024 geben.

Zusammensetzung der Stichprobe

Bei den überprüften Stichproben wurde nach Dienstleistungskriterien unterschieden, wie zum Beispiel: Wohnen, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verkehr, Wirtschaft oder Gesundheit und Soziales.

Rund die Hälfte der überprüften Anwendungen sind staatliche Anwendungen (49,1 %), die andere Hälfte liegt auf der Bundesländerebene (30,4 %) und der Gemeindeebene (20,5 %).

Überprüfung und Ergebnisse

Die Überprüfungen setzten sich aus vereinfachten Checks zusammen. Diese laufen automatisch, ein Computerprogramm läuft über einzelne Seiten, die zuvor definiert wurden. Automatisch wird hierbei nur ein kleiner Teil der Barrierefreiheitskriterien überprüft.

Die Ergebnisse eines solchen Checks sind eher oberflächlich, dienen einer statistisch gesammelten Auswertung und geben eine Übersicht der digitalen Zugänglichkeit. Ausführliche Checks überprüfen jedes einzelne Barrierefreiheitskriterium auf der ausgewählten Seite.

Bei den eingehenden Checks der Websites wurden jeweils rund 92 Kriterien gecheckt. Bei eingehenderen Überprüfungen anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und des Europäischen Standards (EN 301 549) zeigt sich, dass alle eingehend gecheckten Websites teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar sind – sie erfüllen mindestens 50 % der gecheckten Kriterien, aber weniger als 100 %.

Betrachtet man nur die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (rund 49 gecheckte Kriterien) und bezieht die übrigen Kriterien aus der Norm EN 301 549 nicht in die Berechnung ein, stellt sich die Vereinbarkeit mit der Auswahl der Kriterien folgendermaßen dar:

  • Vollständig vereinbar (100 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 0 % (keine gecheckte Website)
  • Teilweise vereinbar (mind. 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 61 % der gecheckten Websites
  • Nicht vereinbar (unter 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 39 % der gecheckten Websites

Zu den Kriterien

Die Kriterien, die ausgewertet werden, sind z.B. Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit, Kompatibilität, Navigierbarkeit.

Insgesamt sind 23 Kriterien auf über 50% der untersuchten Internet-Seiten nicht erfüllt. Das betrifft insbesondere zwei Kriterien.

„Info and Relationships“, das bedeutet, dass die Website anpassbar ist, dass Inhalte auf verschiedene Arten dargestellt werden können, ohne dass dabei zentrale Informationen oder die Struktur verloren geht, zum Beispiel ein einfaches Layout.

Das zweite problematische Kriterium ist „Name, Role, Value“, das soll sicherstellen, dass Bedienelemente oder die Benutzeroberfläche einer Website von unterstützenden Technologien gelesen werden kann.

Einschätzung der eigenen Anwendungen

Zusätzlich zu den Barrierefreiheitskriterien wurde überprüft, ob öffentliche Stellen bei ihren mobilen Anwendungen und Internetseiten eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlich haben. Diese Barrierefreiheitserklärung informiert umfassend und klar über die Zugänglichkeit des jeweiligen Angebotes. In der Barrierefreiheitserklärung wird auch darauf eingegangen, inwieweit die Anwendung mit den Anforderungen für Barrierefreiheit vereinbar ist. Rund 55 % der überprüften Websites und mobilen Anwendungen haben so eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht.

Bei den meisten Barrierefreiheitserklärungen ist auch ein Kontakt angegeben, wo Nutzer:innen melden können, wenn sie auf weitere Mängel in der Barrierefreiheit stoßen. Aufgrund dieser Erklärungen kann ermittelt werden, inwieweit die Website oder mobile Anwendung mit den Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit übereinstimmt. Dieses Ergebnis ist aber subjektiv, da die Aussage, inwieweit sie übereinstimmt, von den Betreiber:innen getroffen wird.

Unterschieden wird zwischen vollständig, teilweise, nicht vereinbar und keine Angabe. 66 % der Betreiber:innen geben an, dass ihre Websites oder Anwendungen teilweise mit den Anforderungen übereinzustimmen. Nur 7 % bezeichnen ihre Websites oder Anwendungen als vollständig vereinbar. Für nicht vereinbar halten sie nur 2%.

Wie sieht es bei mobilen Anwendungen aus?

Bei mobilen Anwendungen wurden jeweils rund 120 Kriterien gecheckt. Die mobile Anwendung mit den wenigsten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 9 Kriterien nicht. 10 mobile Anwendungen (knappe 60 % der mobilen Anwendungen) erfüllen 10 bis 20 Kriterien nicht. 6 mobile Anwendungen (rund 35 %) erfüllen über 20 Kriterien nicht. Die mobile Anwendung mit den meisten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 35 Kriterien nicht.

Damit sind alle eingehend gecheckten mobilen Anwendungen teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar – sie erfüllen mindestens 50 % der gecheckten Kriterien, aber weniger als 100 %.

Zu den Kriterien

11 Kriterien sind bei über 50 % der mobilen Anwendungen nicht erfüllt. Hier zeigt sich Ähnliches wie bei den Websites. Auch bei den mobilen Anwendungen, sind die beiden Kriterien „1.3.1 Info and Relationships“ und „4.1.2 Name, Role, Value“ auf allen mobilen Anwendungen nicht erfüllt.

Zwei weitere Kriterien – „1.1.1 Non-text Content“ und „1.4.3 Contrast (Minimum)“ – sind auf über 90 % der mobilen Anwendungen nicht erfüllt. Non-text Content meint Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung zu stellen, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache. Contrast meint das Kriterium der Unterscheidbarkeit z.B. die Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Vergleich zwischen mobilen Anwendungen und Websites

Beim Monitoring 2022 konnten sowohl bei Websites als auch bei mobilen Anwendungen fünf Kriterien identifiziert werden, die in beiden Fällen am häufigsten nicht erfüllt wurden.

Diese fünf Kriterien sind:

  • Info and Relationships, also, dass Inhalte auf verschiedene Weise dargestellt werden können, ohne dass zentrale Informationen verloren gehen;
  • Name, Role, Value – also die Tatsache, dass Bedienelemente oder die Benutzeroberfläche mit einer unterstützenden Technologie gelesen werden können;
  • Non-Text Content – sind benötigte andere Darstellungsformen wie Großschrift, Braille oder Einfache Sprache;
  • Contrast ist die Unterscheidbarkeit und
  • Focus Order (die Fokus-Reihenfolge) ist die Tatsache, dass die Tab-Reihenfolge der Website schlüssig sein muss. Jeder Link, jedes Formularelement und jedes Steuerelement sollten genau einmal in der Tab-Reihenfolge stehen.

Monitorings werden jährlich durchgeführt. Ende 2024 wird der nächste Bericht über die Ergebnisse des Monitorings an die Europäische Kommission übermittelt. Darin werden die Monitoring-Zeiträume 2022 bis inklusive 2024 ausführlich dargestellt. Danach wird alle drei Jahre ein Bericht verfasst, als Nächstes dann demnach Ende 2027.

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