Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten von CoViD-19

Lebenshilfe Österreich erinnert: das Recht auf Leben sollte immer oberste Priorität haben

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Die Pandemie stellt das Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Besonders vulnerable Gruppen müssen geschützt werden. Darunter fallen auch Menschen mit Behinderungen. Leider hat sich in dieser Krise erneut bestätigt, dass Menschen mit Behinderungen oft vergessen werden.

Für die Lebenshilfe bedeutet das schnell und laut aufzuschreien, sobald Menschen mit Behinderungen sich in einer bedrohlichen und prekären Lage befinden. Und das ist nun der Fall.

„Die Situation vor Ort lässt Alarm schlagen: es fehlen Schutzausrüstungen, Testungen werden oft selten oder mit langer Wartezeit durchgeführt. Auch bei vorbereiteten Quarantänestationen werden von einigen Ländern Schutzausrüstungen zurückgehalten und sollen erst im Akutfall geliefert werden. Hier ist es ganz wichtig, dass es in allen Einrichtungen zumindest eine Basisausrüstung gibt und v.a. in ausreichender Menge Schutzmasken bzw. Mund-Nasenschutz vorhanden ist“, so Lebenshilfe-Präsident Germain Weber und setzt fort: „Zusätzlich ist häufig noch unklar, wie es um die finanzielle Sicherheit der Organisationen steht.

Uns ist wichtig: Kein Träger soll aufgrund der Pandemie verlieren oder gewinnen. Jegliche zusätzliche Kosten oder Verwaltungsaufwände sind aber eine Belastung. Alle Ressourcen der Träger werden benötigt, um die Begleitung der uns anvertrauten Menschen zu gewährleisten – sowohl in der Krise als auch danach.“

Verteilungsgerechtigkeit bei Ressourcenknappheit

Die Krankenversorgung hat laut Lebenshilfe den Grundsätzen der Chancengleichheit und bestmöglichen medizinischen Versorgung zu entsprechen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen werden sondern sind gleichzustellen.

Daher begrüßt die Lebenshilfe die Stellungnahme der Bioethikkommission, die klargestellt hat, dass „manche Personen eine spezielle Unterstützung benötigen, um ihr formales Grundrecht auf Leben und die damit verbundene medizinisch indizierte Behandlung effektiv wahrnehmen zu können und nicht nur eine gleiche, sondern eine spezielle und damit unter Umständen auch höhere Ressourcenzuteilung nötig“ sei. Nur so haben Menschen mit Behinderungen dieselbe Chance wie Menschen ohne Behinderungen.

Gute Beispiele wie Kärnten oder Salzburg in der Krankenhausversorgung sollten österreichweit zum Vorbild genommen werden, fordert die Lebenshilfe. Pflegebedürftige Salzburgerinnen und Salzburger etwa, die eine schweren Verlauf der Corona-Erkrankung haben, werden im Covid-Haus des Uniklinikums behandelt.

Aber auch für die Menschen mit leichten und mittelschweren Verläufen, die Pflege brauchen, ist vorgesorgt. Sollte der Bedarf steigen und die Menschen nicht in ihrer Einrichtung isoliert werden können, wird geplant, die Landesklinik St. Veit in Betrieb zu nehmen. Hier stehen insgesamt 300 Betten zur Verfügung, die besonders für Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen bei einem leichteren Krankheitsverlauf bereitgestellt werden.

Partizipation statt Unsichtbarkeit

„Partizipation, Beteiligung und Sicherstellung sind die Grundprinzipien, die in der Krise für Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen gelten müssen. Das wird in der UN-BRK Artikel 11 sehr deutlich gesagt“, betont Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter und fordert dringend auf, Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen in Krisenstäben, Gremien und Expert*innenrunden miteinzubeziehen.

Nur so könne sichergestellt werden, dass die nötige Versorgung und Sicherheit für alle gewährleistet wird. „So wie Senior*innen in Heimen, könnten Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Infektionsherd zu sein. Ein klares Vorgehen aller Länder, in dem u.a. Einrichtungen ausgerüstet und prioritäre Behandlungen zugesichert werden, dienen somit dem Schutz aller“, erläutert Brandstätter abschließend.

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2 Kommentare

  • Es ändert sich nichts daran, ob mit oder ohne CoViD 19, dass die leistungen der Angehörigen von M.m. B. von der Politik so gut wie gar nicht wahrgenommen, während fremde Dienstleistungen unentwegt in den Himmel gehoben werden!
    Wie ginge es wohl den M. m. B., ohne Angehörige in Zeiten von Corona?
    Dabei bitte nicht vergessen, dass die derzeit nicht geleistete Arbeit in den Einrichtungen weiterhin bezahlt wird, whrend die unentgeltliche Leistung der Angehörigen eine Selbstverständlichkeit darstellt!
    Die Politik tut so, als würde es in Krisenzeiten keine M.m. B. mehr geben, die weiterhin versorgt werden müssen!
    Diese Tatsache wird in den zahlreichen Berichterstattungen völlig ausgeblendet!!

  • Wei? schon jemand genaueres, ob sich der norwegische Entwurf am schwedischen Assistenzmodell orientiert oder ob Menschen mit Lernschwierigkeiten und solche mit Sinnes- oder Mehrfachbehinderung menschenrechtswidrig von personlicher Assistenz ausgeschlossen werden und weiters ob assistenzleistende Angehorige der Betroffenen gegenuber fremden Dienstleistenden mittelbar diskriminiert werden?