Coronavirus: Wichtige Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Wien

BIZEPS sammelt aktuelle Informationen zum Coronavirus in Wien. Wir veröffentlichen hier besonders wichtige Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Virus: Infos für Wien
Virus von Christoph Scholz / CC BY-SA 2.0

BIZEPS fasst für Sie die aktuellen Entwicklungen zusammen und hebt besonders wichtige Stellen fett hervor. Diese Liste wurde laufend aktualisiert.

Mit dem Auslaufen der Maßnahmen wird diese Aktualisierung beendet.

Aktualisierung: 30. Juni 2023

  • Nationalrat: Aus für CoV-Maßnahmen steht: Der Nationalrat hat die Coronavirus-Pandemie legistisch beendet (Quelle: ORF, Sozialministerium)

Aktualisierung: 29. April 2023

  • Ende der Maskenpflicht: Am 30. April 2023 endet die letzte noch gültige Verpflichtung, Masken zu tragen. Sie betraf zuletzt Spitäler, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und andere Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden. Mit Ende Juni werden auch alle weiteren Maßnahmen enden. (Quelle: OTS, ORF)

Aktualisierung: 29. Dezember 2022

  • Dienstfreistellung für Risikogruppen: Die Verordnung sieht vor, dass Personen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen können und für die es am Arbeitsplatz weder Umgestaltungsmöglichkeiten gibt, noch die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes möglich ist, vom Dienst freigestellt werden können. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 30. April 2023 verlängert; kündigt Arbeitsminister Kocher an. (Quelle: RIS, OTS)

Aktualisierung: 16. Dezember 2022

  • 3G-Regel in vulnerablen Settings endet: Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle zur geltenden COVID-19-Basismaßnahmenverordnung kundgemacht. Die 3G-Regelung entfällt in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen. Unklar ist noch, welche Regelungen die Bundesländer dazu treffen. Das kündigt Wien an; hier die Verordnung. (Quelle: DerStandard, RIS, OTS)

Aktualisierung: 29. Oktober 2022

  • Freistellung von Corona-Riskikogruppen: Die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen, die per Ende Juni ausgelaufen ist und über den Sommer ausgesetzt worden ist, gilt nun wieder – und zwar bis Ende Dezember 2022, wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sowie Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) bekanntgaben.  (Quelle: DerStandard, ORF, ÖBR)

Aktualisierung: 27. September 2022

  • Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit: Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend ab 5. September 2022 wiedereingeführt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden weiterhin 100 % der Kosten ersetzt. (Quelle: OTS, ORF)

Aktualisierung: 31. Juli 2022

  • Entfall der Coronavirus-Quarantäne: Die Absonderungspflicht wurde abgeschafft. Wer positiv getestet, aber nicht krank ist, soll mit FFP2-Maske arbeiten. Eine Regelung, die kritisiert wird. (Quelle: RIS, Sozialministerium, DerStandard)

Aktualisierung: 12. Juli 2022

  • Verschärfte CoV-Sicherheitsbestimmungen in Wien: der Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe darf Besucher und Begleitpersonen nur einlassen, wenn diese einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. (Quelle: ORFRIS, OTS)

Aktualisierung: 30. Mai 2022

Aktualisierung: 25. Mai 2022

  • Dienstfreistellung für Risikogruppen: Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Über den Sommer soll die Maßnahme jedoch ausgesetzt werden, teilt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit. (Quelle: ORF, ÖBR)

Aktualisierung: 13. Mai 2022

  • COVID-19-Einreiseverordnung 2022: Bei der Einreise kann auch „zur Vorlage eines Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr“ verzichtet werden bei Personen, die „nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und denen eine Testung aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen, insbesondere wegen dementieller Beeinträchtigung, nicht zugemutet werden kann. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 16. April 2022

  • 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung: Verlängert wird die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung auf 365 Tage (im Detail ist es allerdings kompliziert). Masken müsse nur mehr an wenigen Orten (Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Öffis, Lebensmittelgeschäften, Apotheken, usw.) getragen werden. Wien übernimmt fast alle Regelungen. Es gibt aber auch Ausnahmen wie: PCR-Tests gelten nur 48 h (Quelle: ORF, RIS, ORF-Wien, Sozialministerium, Stadt Wien)

Aktualisierung: 11. April 2022

  • Nun sind Tests in Wien auch in Apotheken wieder möglich. (Quelle: ORF)

Aktualisierung: 31. März 2022

  • Coronavirus-Test-Angebot: Ab 1. April 2022 wird das Coronavirus-Test-Angebot deutlich reduziert werden. Pro Person und Monat sind dann nur noch fünf PCR- und fünf Antigen-Wohnzimmertests gratis und werden vom Bund den Ländern finanziert. Dies wird in der COVID-19-Screening-Verordnung (COVID-19-ScreeningV) geregelt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Beispielsweise kann in Pflegeheimen (auch von Besuchern) öfters getestet werden. Ebenfalls bei „Personenbetreuern in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung“ und „Besuchern, Begleitpersonen, Bewohnern, Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe“.  (Quelle: RIS, DerStandard, ORF, BIZEPS)
  • Regeln in Wien in der Übersicht (Quelle: Stadt Wien)

Aktualisierung: 17. März 2022

  • Sonderbetreuungszeit: Statt mit Ende März 2022 läuft die Sonderbetreuungszeit – laut Arbeitsminister Kocher – nun bis 8. Juli 2022. (Quelle: OTS, ORF)

Aktualisierung: 20. Februar 2022

  • Impfpflicht erfüllt?: „Es ist erstaunlich kompliziert festzustellen, ob man die Impfpflicht erfüllt hat oder nicht. Mit diesem Tool kannst du es einfach herausfinden“, gibt Paul Eberstaller bekannt. Er hat ein gutes Online-Tool erstellt, mit dem man sieht, ob man die Impfpflicht erfüllt. (Quelle: KRONE)

Aktualisierung: 18. Februar 2022

  • 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: „Der Betreiber von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe darf Besucher nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis und zusätzlich einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, vorweisen.“ (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 16. Februar 2022

  • ÖGS-Videos zur Impfung von der Stadt Wien: Insgesamt sind es elf Videos in Österreichischer Gebärdensprache und mit Untertiteln, die auf YouTube angesehen werden können. (Quelle: BIZEPS)

Aktualisierung: 7. Februar 2022

  • COVID-19-Impfpflichtverordnung: Es wird geregelt welche Ambulanzen eine Ausnahme von der Impfpflicht bestätigen können und wie die Bestätigungen aussehen können. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 5. Februar 2022

  • COVID-19-Impfpflichtgesetz: Ein allgemeines Impfpflichtgesetz wurde im Parlament beschlossen und tritt in Kraft. Es regelt, wer sich wann impfen muss und welche Ausnahmen es gibt für Menschen, die sich wirklich nicht impfen lassen können.  (Quelle: RIS, DerStandard, ORF)

Aktualisierung: 31. Jänner 2022

  • 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Es erfolgten wieder umfassende Änderungen der Regeln wie beispielsweise: Zutrittsvoraussetzungen zu Behinderteneinrichtungen, Ausnahmen, Testbefreiungen, usw. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 13. Dezember 2021

  • Dienstfreistellung für Risikogruppen: „Angesichts der weiterhin herausfordernden Pandemiesituation stellen das Arbeits- und Gesundheitsministerium per gemeinsamer Verordnung sicher, dass die Dienstfreistellung für Risikogruppen bis März 2022 möglich ist. Die aktuell gültige Freistellungsverordnung, auf dessen Grundlage sich betroffene Personen derzeit freistellen lassen können, läuft mit 14. Dezember 2021 aus.“ (Quelle: ORF, OTS)

Aktualisierung: 1. Dezember 2021

  • 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: „Werden in dieser Verordnung Regelungen über die höchstzulässige Anzahl von Personen und Haushalte getroffen, sind Personen, die für Beteiligte persönliche Assistenzleistungen oder Leistungen der 24-Stunden-Betreuung erbringen, bei der Feststellung der Anzahl der Personen und Haushalte nicht einzurechnen.“ (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 21. Oktober 2021

  • 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Alle Maßnahmen für den Lockdown ab 22. November.  (Quelle: RIS, ORF)

Aktualisierung: 14. Oktober 2021

  • 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Umfangreiche Neuordnung der Regelungen insbesondere die Art der Nachweise (2G, 2,5G, 3G, …). Der Lockdown gilt für Ungeschützte. Es gibt aber wieder Ausnahmen wie beispielsweise „Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen“ sowie Arbeiten. Die Maskenpflicht wurde erweitert (enthält aber wieder Ausnahmen).  (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 22. Oktober 2021

  • 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung: Umfangreiche Neuordnung der Regelungen (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 13. Oktober 2021

  • Sonderbetreuungszeit in Kraft: Gültigkeit rückwirkend ab 1. September 2021. Es gibt maximal 3 Wochen (bisher 4 Wochen) (Quelle: RIS, Kurier)

Aktualisierung: 22. September 2021

  • Nationalrat einstimmig für Verlängerung der Regelungen zur Sonderbetreuungszeit: Gültigkeit rückwirkend ab 1. September gemeinsam mit Honorarregelung für dritten Impfstich (Quelle: Parlamentskorrespondenz)

Aktualisierung: 13. September 2021

  • 8. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung: Geregelt werden die verschärften Maßnahmen ab 15. September. Es wird aber festgehalten: „Die in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe vorgesehenen Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein oder zu unzumutbaren Härtefällen führen.“ (Quelle: RIS, Sozialministerium)

Aktualisierung: 25. August 2021

  • COVID-19-Schulverordnung 2021/22: Diese Verordnung regelt schulorganisatorische, schulunterrichtsrechtliche und schulzeitrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Schulwesen. Getroffen werden darin auch Regelungen bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bei welchen nachgewiesener Maßen eine Testung in der Schule mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Auch geregelt wird, wie vorzugehen ist, wenn MNS nicht getragen werden kann. (Quelle: RIS, ORF)

Aktualisierung: 24. August 2021

  • Zusätzliche Regeln in Wien: Wien erlässt strengere Regeln bei der Gültigkeit von Eintrittstest als alle anderen Bundesländer. „Konkret ist ein Antigen-Schnelltest, der in einer Teststraße oder in einer Apotheke durchgeführt wird, ab September nur mehr 24 statt bisher 48 Stunden verwendbar. Bei PCR-Tests wird die Frist von 72 auf 48 Stunden reduziert.“ (Quelle: ORF, OTS)

Aktualisierung: 21. Juli 2021

  • Zusätzliche Regeln in Wien: Wien erlässt strengere Regeln als alle anderen Bundesländer. Die Maskenpflicht für den gesamten Handel bleibt aufrecht und wird in Theatern und Kinos wieder eingeführt. Auch Kinder ab 6 Jahren müssen getestet sein. Antigen-Selbsttests gelten nicht als Eintrittstests. (Quelle: ORF, RIS)

Aktualisierung: 16. Juli 2021

  • Kleine Änderungen: Im Bereich Nachtgastronomie und bei der Verpflichtung zum Tragen der Masken in Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich gab es kleine Änderungen. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 1. Juli 2021

  • Zusätzliche Regeln in Wien: In Wien brauchen auch Kinder ab 6 Jahren für den Besuch von Veranstaltungen, Gastronomie oder das Freibad einen gültigen Corona-Test. Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintrittstests. (Quelle: OTS, Stadt Wien, RIS)

Aktualisierung: 29. Juni 2021

  • COVID-19-Öffnungsverordnung: Geregelt werden die Öffnungsschritte ab 1. Juli. Es wird aufgezählt, an welchen Orten ein Eintritt gemäß der 3-G Regel gilt und wo (und welche) Masken getragen werden müssen. Die Betreiber können aber auch strengere Regeln, also im Regelfall eine Pflicht zur FFP2-Maske, verfügen. (Quelle: RIS, Sozialministerium, ORF, Vienna Online)

Aktualisierung: 8. Juni 2021

  • Risikogruppen-Verordnung: Die Dienstfreistellung von Menschen mit einem Covid-19-Risikogruppenattest laufen Ende Juni 2021 aus. (Quelle: Parlamentskorrespondenz)

Aktualisierung: 21. Mai 2021

  • Risikogruppen-Verordnung: Die Dienstfreistellung von Menschen mit einem Covid-19-Risikogruppenattest wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 18. Mai 2021

  • 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung: Klarstellung wegen der Anzahl der erlaubten Personen (bei Zusammenkünften): „Werden in dieser Verordnung Regelungen über die höchst zulässige Anzahl von Personen und Haushalte getroffen, so sind Personen, die für Beteiligte persönliche Assistenzleistungen oder Leistungen der 24-Stunden-Betreuung erbringen, bei der Feststellung der Anzahl der Personen und Haushalte nicht einzurechnen.“ Ebenfalls erläutert: „Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt nicht für Personen, denen eine Testung aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen, insbesondere wegen dementieller Beeinträchtigung, nicht zugemutet werden kann. Sofern diese Personen über einen anderen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen, bleibt deren Vorlagepflicht unberührt.“ (Quelle: RIS, Sozialministerium)

Aktualisierung: 19. April 2021

  • Erlass des BMBWF GZ 2021-0.266.827: Es wird bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelung bezüglich Testung geschaffen, die auch eine Testung daheim ermöglicht. (Quelle: BMBWF)

Aktualisierung: 9. April 2021

  • 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Es wird klargestellt, dass mit der 7. Novelle in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe nunmehr vier Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner und Woche zulässig sind. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 6. April 2021

  • 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Mit Blick auf die aktuelle Durchimpfungsrate in Alten- und Pflegeheimen sind nun vier Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Woche zulässig. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 30. März 2021

  • 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Enthält die Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien, die umgangssprachlich Osterruhe genannt werden. (Quelle: RIS, ORF)

Aktualisierung: 23. März 2021

  • 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Es klarer gestellt, welche Regelungen in Einrichtungen der Tagesstrukturen im Behindertenbereich gelten. Weiters wird ergänzt, dass auch Behindertenanwälten der Zutritt gewährt werden muss. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 12. März 2021

  • 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Es „wird eine Ausnahme vom Veranstaltungsverbot für Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen geschaffen“ sowie laut rechtlicher Begründung der Verordnung auch Erläuterungen „hinsichtlich der Ausübung von Sport durch Menschen mit Behinderungen“.  (Quelle: RIS, ORF)

Aktualisierung: 25. Februar 2021

  • 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Geregelt wird bis 9. März 2021 eine Weiterführung der Maßnahmen. Es wird nun dezidiert auf die UN-BRK verwiesen und mehrfach der Ausdruck „Behindertenheime“ durch die Wortfolge „stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe“ ersetzt. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 11. Februar 2021

  • Impfplan: Rechtlich war die Impfpriorisierung bisher nicht bindend. Nun soll ein Erlass die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums und der Regierung auf rechtliche Beine stellen. (Quelle: DerStandard, Priorisierung)

Aktualisierung: 5. Februar 2021

  • 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Geregelt wird bis 27. Februar 2021 eine Weiterführung der Maßnahmen. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 4. Februar 2021

  • Wiener Impfplan: Zu den Details des Wiener Impfplan wurde BIZEPS informiert, dass ab 15. Februar behinderte Menschen mit Persönlichen AssistentInnen geimpft werden sollen. (Quelle: BIZEPS)
  • COVID-19-Schulverordnung 2020/21: „Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, sind vom verpflichtenden Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ausgenommen.“ (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 2. Februar 2021

  • 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Die Verordnung gilt bis 7. Februar 2021 und verlängert die bekannten Maßnahmen (Masken, Abstand halten, …). (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 1. Februar 2021

  • Durchführung der Impfung: „Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten“ werden laut von der Bundesregierung veröffentlichen Impfplan in Phase 1B im Februar und März geimpft. (Quelle: OTS, BIZEPS)

Aktualisierung: 27. Jänner 2021

  • Durchführung der Impfung: „Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien haben die Impfungen prioritär an folgenden Personengruppen durchzuführen: Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres und Menschen mit Behinderungen mit persönlicher Assistenz und deren persönlichen Assistentinnen und Assistenten„. (Quelle: RIS, ORF)

Aktualisierung: 19. Jänner 2021

  • Impfvormerkung in Wien: Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker kündigte an, dass auch die Stadt Wien auch direkt an jene Menschen mit Behinderungen herantreten wird, die Leistungen von der Stadt bekommen. (Quelle: BIZEPS)

Aktualisierung: 17. Jänner 2021

  • Vormerkung für Imfpungen: Noch vor dem angekündigten Start-Termin am Montag war die Anmeldung zur Vormerkung für eine Corona-Impfung in Wien möglich. Für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützungspersonen gibt es eigene Auswahlkategorien. (Quelle: DerStandard)

Aktualisierung: 13. Jänner 2021

  • Impfplan: Das Nationale Impfgremium legt aktualisierte Priorisierung für COVID-19-Impfungen vor.  Darin heißt es: „Menschen mit Behinderungen, die von der Behindertenhilfe begleitet werden, sowie jene mit persönlicher Assistenz werden ebenfalls in Phase 1 geimpft. Auch Personal, das Menschen direkt unterstützt (z.B. mobile Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen), soll in dieser Phase geimpft werden. Der Impfstoff für diese Personengruppen soll in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden, noch bevor Impfstoffe flächendeckend bei Hausärztinnen und Hausärzten verfügbar sein können.“ (Quelle: OTS)

Aktualisierung: 23. Dezember 2020

  • 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Geregelt werden die Maßnahmen für Weihnachten und Silvester sowie die Zeit bis zum Lockdown bis 17. Jänner 2021. Wer nicht an den Tests am 16. und 17. Jänner teilnimmt und ein negatives Ergebnis hat, für den gilt der Lockdown auch danach. Die Details für behinderte Menschen wurden gemäß den vorherigen Versionen der Verordnungen übernommen. (Quelle: RIS, RIS, Sozialministerium, OTS)

Aktualisierung: 4. Dezember 2020

  • 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Die Maßnahmen wurden bis 23. Dezember verlängert. Die Details für behinderte Menschen der Notmaßnahmenverordnung (Beispiel 15. und 25. November) wurden mutaufgenommen. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 25. November 2020

  • Änderung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht „für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“ (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 19. November 2020

  • Schutzmaterial für PGE-KundInnen: PA-Dienstleister in Wien und die Wiener Peer-Beratungsstellen haben nun die Möglichkeit, Schutzmaterial für PGE-KundInnen bei der Stadt Wien anzufordern. PGE-KundInnen wenden sich bitte an ihre PA-Dienstleister oder Peer-Beratungsstellen. (Quelle: FSW-Mail an KundInnen)

Aktualisierung: 15. November 2020

  • COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Der 2. Lockdown wird damit geregelt, aber auch festgehalten: „Die in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen vorgesehenen Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein oder zu unzumutbaren Härtefällen führen.“ (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 6. November 2020

  • Testungen: „Persönliche AssistentInnen von KundInnen im ArbeitgeberInnen-Modell können das Staff-Testing der Gesundheitsbehörde MA 15 in Anspruch nehmen. Ihre AssistentInnen können mit einer von Ihnen ausgestellten Bestätigung kostenlos einen Abstrich durchführen lassen.“ (Quelle: FSW-Mail an KundInnen)

Aktualisierung: 2. November 2020

  • COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Geregelt wird darin, dass beim Betreten öffentlicher Orte von Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist und in geschlossenen Räumen zusätzlich ein anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Es bestehen teilweise Ausnahmen, wie z.B. bei der „Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen“ und vom Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes. (Quelle: COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Erläuterungen)

Aktualisierung: 22. Oktober 2020

  • Novelle der Covid-19-Verordnung: Die 1 Meter Abstandsregel gilt nicht „zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die Persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen; Gesichtsvisiere ab 7. November verboten. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 4. September 2020

  • Verhalten in der Schule: „Es ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände, außer in Klassen- und Gruppenräumen, immer ein Abstand von zumindest einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandes gilt nicht zwischen Menschen mit Behinderungen und Personen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, sowie in medizinisch erforderlichen Fällen. … Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.„. (Quelle: RIS)

Aktualisierung: 2. September 2020

  • Persönliche Assistenz – Angehörigenregelung: Die 30% Angehörigen-Regelung wird coronabedingt weiterhin ausgesetzt bzw. adaptiert. Alle PGE-KundInnen können Angehörige im Ausmaß von maximal 50% (somit der Hälfte) ihrer bewilligten Monatsfördersumme beschäftigen. (Quelle: FSW-Mail an Beratungsstellen)

Aktualisierung: 27. August 2020

  • Schutzmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen mit chronischen Erkrankungen: Für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, gelten in Österreich während der Coronavirus-Pandemie spezielle Schutzmaßnahmen. Diese Regeln wurden bisher monatlich verlängert und würden nun Ende August auslaufen. Diese werden nun vorerst bis Jahresende verlängert. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. (Quelle: Gesundheitsministerium)

Aktualisierung: 30. Juli 2020

  • Arbeitsfreistellung: Die Ausnahmebestimmungen für Covid-19-Risikogruppen werden um einen weiteren Monat bis Ende August verlängert. (Quelle: ORF)

Aktualisierung: 23. Juli 2020

  • Maskenpflicht: Ab 24. Juli 2020 gilt die Maskenpflicht zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln in: Apotheken, Lebensmittelhandel, Banken, Post, Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden. (Quelle: Gesundheitsministerium, ORF)

Aktualisierung: 3. Juli 2020

  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsministerium hat Handbuch zum Thema „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“. Dieses Handbuch beantwortet arbeitsrechtliche Fragen zum Urlaub, insbesondere zum Urlaub im Ausland. (Quelle: Arbeitsministerium)

Aktualisierung: 22. Juni 2020

  • Schrittweise Öffnung: Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder (Quelle: Gesundheitsministerium)

Aktualisierung: 19. Juni 2020

  • Aktuelle Corona-Regeln leicht erklärt: Künftig werden alle Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums auch in leichter Sprache (Sprachniveau A2) veröffentlicht. Die aktuelle Verordnung zu den Lockerungen, die seit dem 15. Juni gilt, steht ab sofort auf der Website des Gesundheitsministeriums zur Verfügung. (Quelle: Gesundheitsministerium)

Aktualisierung: 9. Juni 2020

  • Persönliche Assistenz – Angehörigenregelung: Aufgrund der Corona-Virus Krise hat sich der Fonds Soziales Wien dazu entschieden, die 30 % Angehörigen-Regelung bei der maximalen Möglichkeit der Abrechnung von Persönlicher Assistenz zu adaptieren. In den Monaten Mai bis August wird nun diese Grenze auf 50 % der Monatsfördersumme erhöht. (Quelle: FSW-Mail an Beratungsstellen)

Aktualisierung: 30. Mai 2020

  • Schrittweise Öffnung: Empfehlungen für Krankenanstalten, Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe (Quelle: Gesundheitsministerium)

Aktualisierung: 20. Mai 2020

  • FSW-Beratungszentrum Behindertenhilfe: Beratungen und Bedarfserhebungen werden weiterhin wo möglich telefonisch und auf Basis vorliegender Akten durchgeführt. Ab dem 25.05.2020 werden interdisziplinäre Bedarfserhebungen, bei welchen ein persönlicher Kontakt notwendig ist (ärztliche Begutachtungen, psychologische Testungen, …) gegen Terminvereinbarung wieder im Beratungszentrum durchgeführt. Dasselbe gilt für persönliche Beratungen. (Quelle: FSW)

Aktualisierung: 13. Mai 2020

  • Sicherheit im Fahrtendienst: Die Unternehmen führen zahlreiche Schutzmaßnahmen bei Fahrten für geistig und körperlich beeinträchtigte Menschen durch. Dazu zählen beispielsweise Handschuhe, Desinfektionsmittel und Masken. (Quelle: Wiener Lokalbahnen)

Aktualisierung: 7. Mai 2020

  • Risikogruppen: Das Sozialministerium hat nun veröffentlicht, wer Teil der Risikogruppe ist. (Quelle: Sozialministerium)
  • Schulstart: Das Bildungsministerium hat nun Details zu den Aktivierung der Schulen präsentiert. Sonderschulen werden ab 18. Mai 2020 wieder geöffnet sein. (Quelle: Bildungsministerium, ORF)

Aktualisierung: 6. Mai 2020

Aktualisierung: 1. Mai 2020

  • Abstandspflicht: Die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandes gilt nicht zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die Persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen. (Quelle: COVID-19-Lockerungsverordnung § 11 Abs 4)
  • Maskenpflicht: „Das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.“ (Quelle: COVID-19-Lockerungsverordnung § 11 Abs 3)

Aktualisierung: 27. April 2020

  • Persönliche Assistenz – Angehörigenregelung: Aufgrund der Corona-Virus Krise hat sich der Fonds Soziales Wien dazu entschieden, die 30 % Angehörigen-Regelung bei der maximalen Möglichkeit der Abrechnung von Persönlicher Assistenz zu adaptieren. Nach dem April wird nun auch im Mai und Juni diese Grenze auf 50 % der Monatsfördersumme erhöht. (Quelle: FSW-Mail an Beratungsstellen)

Aktualisierung: 24. April 2020

Aktualisierung: 22. April 2020

Aktualisierung: 20. April 2020

  • Persönliche Assistenz für die Schule: Das Bildungsministerium hat zugesagt, dass Persönliche Assistenz für Bildungseinrichtungen auch in Zeiten des digitalen Lernens / distance learning verwendet werden darf. Dies gilt nur für die Schulzeit, also nicht für die Ferien. (Quelle: WAG)

Aktualisierung: 15. April 2020

  • Abstandspflicht: Menschen mit Behinderung und deren AssistentInnen werden bei behinderungsbedingter Nichteinhaltung des Mindestabstandes untereinander keine Probleme haben. Wichtig ist aber das Tragen des Mundschutzes! (Quelle: Selbstbestimmt Leben Steiermark)

Aktualisierung: 14. April 2020

  • Vertrauensperson für WAG-KundInnen: Der Corona-Virus bringt für uns ungewohnte Situationen mit sich. Elisabeth Löffler steht Ihnen als WAG-KundInnen immer mittwochs von 9-12 Uhr und nach Vereinbarung für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. (Quelle: WAG)

Aktualisierung: 8. April 2020

  • Kurzarbeitszeit: Auch Persönliche AssistentInnen in einem Privathaushalt sind förderbar und können in COVID-19-Kurzarbeit, wenn es sich um ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis handelt. Die in der Unterlagen verwendete Bezeichnung „Unternehmen“ kann synonym für alle DienstgeberInnen betrachten werden, Privathaushalte als DienstgeberInnen gehören auch dazu. (Quelle: AMS-Antwortmail auf BIZEPS-Anfrage)

Aktualisierung: 6. April 2020

  • Mehrsprachiger Info-Service: Die Abteilung Integration und Diversität der Stadt Wien bietet ergänzend zu den deutschsprachigen Informationsangeboten ein neues mehrsprachiges Info-Service an. Dabei handelt es sich um einen Übersetzungsdienst, der auf Deutsch verfügbare Informationen in über 20 Sprachen zugänglich macht. (Quelle: PID)

Aktualisierung: 2. April 2020

  • Gewalt-Schutz: Der Fonds Soziales Wien finanziert ein neues Angebot der Fachstelle Selbstlaut. Es ist dafür da Menschen zu beraten, damit es nicht zu Gewalt in den Einrichtungen oder in Ihrer Wohnung kommt. (Quelle: FSW)

Aktualisierung: 1. April 2020

  • Virusinfektion: Der Alltag mit Persönlicher Assistenz erfordert in Zeiten einer lebensgefährlichen Virusinfektion spezielle Maßnahmen. Die Unterstützung und die intensive medizinisch-pflegerische Versorgung außerhalb von Institutionen ist nur durch Schichtdienste mit meist größeren Teams, von 6 bis 12 Assistentinnen, sicherzustellen. Ein unzureichender Schutz von Assistentinnen und Assistenten gefährdet nicht nur deren Gesundheit. Mit dem Zusammenbruch des Systems „Persönliche Assistenz“ wäre das Gesundheitssystem noch stärker belastet, der Lebensalltag und die Existenz von behinderten Menschen gravierend bedroht. (Quelle: SLIÖ)

Aktualisierung: 31. März 2020

  • Masken: Diese Masken sollen nicht die TrägerInnen schützen, sondern die Weiterverbreitung durch die Luft eindämmen. Die Masken werden ab Mittwoch bei den Supermarktketten verteilt. Wichtig sind nun Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz). Update: Maskenpflicht ab 6. April (Quelle: ORF)

Aktualisierung: 30. März 2020

  • Persönliche Assistenz – Angehörigenregelung: Aufgrund der Corona-Virus Krise hat sich der Fonds Soziales Wien dazu entschieden, die 30 % Angehörigen-Regelung bei der maximale Möglichkeit der Abrechnung von Persönlicher Assistenz  zu adaptieren. Für April wird diese Grenze auf 50 % der Monatsfördersumme erhöht. Für Fragen zu März bitte an den Fonds Soziales Wien wenden; es gibt eine Einzelfallprüfung. (Quelle: FSW-Mail an PGE-KundInnen)
  • Job-Freistellung: Künftig soll ein stärkerer Schutz für Risikogruppen kommen. Eine verpflichtende Freistellung vom Job oder die Möglichkeit von Home-Office für diese Gruppe sollen eingeführt werden.  (Quelle: Kurier, Standard)

Aktualisierung: 26. März 2020

  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz: BezieherInnen von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz (PAA), egal ob Kurzarbeit, Home-Office, Dienstfreistellung oder eLearning, können bis 13. April das bewilligte Höchstausmaß an PAA ohne Einschränkungen beziehen. (Quelle: WAG)

Aktualisierung: 25. März 2020

  • Rechtliche Zusammenstellung: FAQs – Fragen zur Corona-Krise für Menschen mit Behinderungen (Quelle: ÖZIV)
  • Sonderbetreuungszeit: Was ist die „Sonderbetreuungszeit“ und wie bekomme ich sie als Angehöriger eines behinderten Menschen? Inklusive Musterbrief. (Quelle: ÖGB+AK)

Aktualisierung: 24. März 2020

Aktualisierung: 23. März 2020

  • Freizeitfahrtendienst: Wenn KundInnen mit aktiver FSW-Bewilligung für den Freizeitfahrtendienst Besorgungsfahrten benötigen, ist es nun möglich Fahrten zu bestellen und nicht persönlich während der Fahrt dabei zu sein. Dieses spezielle Angebot im Rahmen des Freizeitfahrtendienstes lautet „COVID-Besorgungsfahrten“. Bestellungen der Fahrten erfolgt wie üblich bei den Fahrtendiensten. (Quelle: FSW)
  • Gehörlosenambulanz Wien: Die Gehörlosenambulanz ist Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr per Videotelefon 0664 621 24 49 erreichbar. (Quelle: Gehörlosenambulanz Wien, Wiener Bezirksblatt)

Aktualisierung: 22. März 2020

  • Bis zumindest 13. April verlängert: Die Verordnung COVID-19-Maßnahmengesetz: „§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten. § 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen, … die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen …“ (Quelle: Bundeskanzleramt, Novelle)

Aktualisierung: 21. März 2020

  • Sonderurlaub für pflegende Angehörige: Im Parlament wird der Anspruch auf 3-wöchigen Sonderurlaub auch für pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderungen beschlossen. (Quelle: GRÜNE, Parlamentskorrespondenz, Bundeskanzleramt)

Aktualisierung: 20. März 2020

  • Wiener Service-Nummer 4000-4001: Sie bietet konkrete Unterstützung für jene, die derzeit nicht auf Unterstützung im Alltag durch Angehörige oder die Nachbarschaft zählen können. (Quelle: PID)
  • Derzeit keine Bewilligung notwendig: Für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 1.500 Euro ist während der Corona-Epidemie keine Bewilligung notwendig. (Quelle: Ärztekammer Wien)
  • Wiener Linien: Der Fahrplan wird reduziert, aber bei der Straßenbahn kommen nun fast ausschließlich barrierefreie Niederflurfahrzeuge zum Einsatz. (Quelle: Wiener Linien)
  • Wiener Gehörlosenambulanz: Über Videotelefonie ist unter 0664 / 621 24 49 zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8-15 Uhr bzw. Donnerstag 8-18 Uhr medizinisches, gebärdensprachkompetentes Personal zu erreichen, das an 1450 weitervermittelt. Hier ist es möglich, in ÖGS zu kommunizieren, Fragen zu stellen sowie Fragen zu beantworten. (Quelle: WAG)

Aktualisierung: 19. März 2020

  • Pflegegeld kommt trotzdem pünktlich: Alle Pensionen und Pflegegelder werden pünktlich angewiesen, teilt die PVA mit. (Quelle: PVA)
  • Die Stadt Wien erreichbar: Wien veröffentlichte eine umfangreiche Liste von Kontaktmöglichkeiten mit Wiener Behörden. (Quelle: PID)
  • Wiener Apotheker: Die Apothekerkammer hat online eine Liste der Wiener Apotheken mit Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse (Quelle: Apothekerkammer)
  • Rehakliniken werden geschlossen: Zur Eindämmung des Coronavirus werden bis zum Wochenende auch Rehakliniken und Kuranstalten geschlossen. (Quelle: ORF)

Aktualisierung: 18. März 2020

  • Längere Öffnungszeiten: Das RelayService, dem ÖGS-Telefondolmetschdienst für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen, verlängert seine Öffnungszeiten auf: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr und Fr 8-14 Uhr. (Quelle: AGES)
  • Psychotherapie daheim: Alle psychotherapeutischen Behandlungen können in dringenden Fällen via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind. (Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)
  • Bestätigung zur Ausgangsnotwendigkeit: Selbstbestimmt Leben Steiermark hat eine Vorlage zur Bestätigung der Ausgangsnotwendigkeit erstellt und ein Word-Dokument für Persönliche AssistentInnen online gestellt. (Quelle: Selbstbestimmt Leben Steiermark)

Aktualisierung: 17. März 2020

  • Assistenz: AVA, der Online-Marktplatz für Assistenz für Menschen mit Behinderung, hat ein Onlineangebot erstellt. Für Menschen mit Assistenz-Bedarf kann es schwierig werden, die Unterstützung zu bekommen, die sie brauchen. (Quelle: AVA)
  • Mietbehilfe, Dauerleistung: Um persönliche Vorsprachen in den Sozialzentren zu verringern, werden anspruchsberechtigte Personen im Bezug einer Mietbeihilfe (Ansprüche bis Mai 2020 auslaufen) ab sofort auch ohne gesonderten Antrag verlängert. Dasselbe Verfahren findet für DauerleistungsbezieherInnen Anwendung. (Quelle: PID)
  • Radio Wien startet das „Team Wien“: „Wenn du Hilfe brauchst oder Hilfe anbieten willst, dann schreib uns oder ruf uns an: 01/899 953 oder per Mail: radiowien@orf.at“ (Quelle: ORF-Wien)
  • Medikamente: Für die Ausstellung von Rezepten genügt ein Anruf beim Arzt. Übermittelt wird es dann per E-Mail oder Fax an die vom Patienten gewählte Apotheke. Der Patient kann die Medikamente dann selbst in der Apotheke abholen oder von eine anderer Person abholen lassen oder liefern lassen. (Quelle: ORF, Österreichische Apothekerkammer)

Aktualisierung: 16. März 2020

  • Kurzparkzonen in Wien ab 17. März aufgehoben. Das hilft Menschen die zu anderen Menschen mit fahren müssen, um ihnen zu helfen (beispielsweise Persönliche Assistenz oder mobile Betreuung) aber sicherheitshalber mit dem Auto statt den Öffis fahren wollen. (Quelle: Rathauskorrespondenz)
  • Die WAG Assistenzgenossenschaft hat ab sofort eine aktuelle Seite „Corona und Persönliche Assistenz“ eingerichtet. Sehr wichtige Infos für KundInnen und AssistentInnen sind dort zu finden. (Quelle: WAG)
  • Heute Montag, 16.3.2020, wird die ZIB Spezial um 20.15 Uhr auch wieder mit ÖGS über ORF 2 Europe ausgestrahlt und in der ORF-TVthek als Livestream und Video-on-Demand angeboten. (Quelle: ORF)

Aktualisierung: 15. März 2020

Aktualisierung: 14. März 2020

  • Servicenummer 01/4000 4001: „Die Stadt Wien hat eine eigene Servicenummer für Personen eingerichtet, die auf Hilfe angewiesen sind, aber keine Unterstützung durch Angehörige oder Nachbarinnen und Nachbarn bekommen können. Die Hotline mit der Nummer 01/4000-4001 sollte nur in dringend notwendigen Fällen angerufen werden. Sie bietet Hilfe bei der Organisation des Alltags für betroffene Risikogruppen.“ (Quelle: wien.at)

Aktualisierung: 13. März 2020

  • Für KundInnen der Pflegegeldergänzungsleistung PGE findet die „Checkliste für VERDACHTSFÄLLE für die Bereiche Wohnungslosen-, Behinderten- und Flüchtlingshilfe – „SZENARIO B – Die betroffene Person wird von Organisation zu Hause mobil betreut.““ Anwendung, auch wenn die Persönliche Assistenz nicht über einen Dienstleister erfolgt. Dies bedeutet, dass im Verdachtsfall im Zuge der Abklärung/Entscheidung via Telefonnummer „1450″ von der Kundin/dem Kunden darauf hinzuweisen ist, dass eine Behinderung vorliegt und somit Assistenz- und Betreuungsleistungen notwendig sind. In weiterer Folge ist den Anweisungen durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu folgen. (Quelle: FSW-Schreiben an die Beratungsstellen)
  • Der medizinische Krisenstab der Stadt Wien hat beschlossen: „Generelles Ziel muss sein, versorgungsrelevante Bereiche (wie etwa mobile und stationäre Betreuung und Pflege und Wohnversorgung im Bereich der Wohnungslosenhilfe, Behindertenhilfe und Flüchtlingshilfe) in vollem Umfang aufrechtzuerhalten und notfalls auch Ressourcen aus nicht unmittelbar versorgungsrelevanten Bereichen dort einzusetzen wenn möglich und erforderlich.“ (Quelle: FSW-Schreiben an Partnerorganisationen)
  • Die Fehltageregelung in der Tagesstruktur (bis zu 50 Fehltage pro Jahr werden vom FSW gefördert) als auch im Wohnen (VBW: bis zu 70 Fehltage pro Jahr werden vom FSW gefördert) bis zum 1. Mai 2020 ausgesetzt. Der FSW hält fest „Diese zeitlich befristete Aussetzung der Fehltageregelung ist keine Empfehlung für die Träger, nun vermehrt KundInnen den Angehörigen zur Betreuung zu überlassen.“. (Quelle: FSW-Schreiben an Partnerorganisationen)
  • „Zum Schutz der PatientInnen und BewohnerInnen, der BesucherInnen und der MitarbeiterInnen gilt ab sofort in allen Einrichtungen des KAV ein generelles Besuchsverbot. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt und maximal einer Person gestattet.“ (Quelle: Rathauskorrespondenz, KAV)

Aktualisierung: 12. März 2020

Aktualisierung: 9. März 2020

Aktualisierung: 7. März 2020

  • Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH bietet Informationen zum Coronavirus an. Darunter auch ein Videos in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) und weitere mit Untertitel. (Quelle: AGES)

Aktualisierung: 5. März 2020

Aktualisierung: 4. März 2020

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