Ab 1. April 2022 werden Tests eingeschränkt – Es gibt aber auch Ausnahmen z. B. für Persönliche AssistentInnen

Nach massiver politischer Diskussion kam die Bundesregierung überein: Die Corona-Tests sollen deutlich reduziert werden und der Bund ersetzt den Bundesländern die Kosten nur mehr teilweise. Was bedeutet dies beispielsweise für Menschen mit Behinderungen?

5 blaue Packungen Corona Test von Lead Horizon in 2 Reihen. Oben 2 Stück darunter 3 Stück. Sie liegen auf einem braunen Holztisch.
BIZEPS

Mitten in der Pandemie und bei extrem hohen Ansteckungszahlen (und vielen Toten) kam die Bundesregierung überein, die Tests ab 1. April 2022 einzuschränken.

Geregelt wurde dies in der „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Festlegung von Screeningprogrammen (Tests) im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 (COVID-19-ScreeningV)“. Die Verordnung gilt vom 1. April bis 30. Juni 2022.

Wie in den Medien ausführlich beschrieben, gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigen-Tests pro Person. Allerdings wurden in der Verordnung auch Ausnahmen für Bereiche (Screeningprogramme) festgeschrieben, in denen mehr Test durch die Länder abgegeben werden dürfen.

Berücksichtigt

Von Anfang an unbestrittenen war, dass Personal, BewohnerInnen und BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen usw. mehr Test bekommen.

BIZEPS gelang es in den letzten Wochen zu erreichen, dass auch der Bereich Persönliche Assistenz berücksichtigt wird. Konkret sind laut § 2 Abs. 1 der Verordnung in Screeningprogrammen auch umfasst: „Personenbetreuern in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung“.

Ebenfalls in Screeningprogrammen umfasst sind Ausnahmen bei: „Besuchern, Begleitpersonen, Bewohnern, Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, …

Nicht berücksichtigt

Obwohl immer kommuniziert wurde, dass gefährdete Personen („vulnerable Settings“) mehr Tests zur Verfügung stehen werden, ist dies in der Verordnung NICHT durchgehend umgesetzt. Während beispielsweise in Pflegeeinrichtungen und stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe auch BewohnerInnen mehr Tests zur Verfügung stehen, gibt es diese Schutzmaßnahme im mobilen Bereich laut Verordnung nicht.

Dies führt daher beispielsweise zur Situation, dass Persönliche AssistentInnen ausreichend getestet werden können, aber die Person mit Behinderungen keine Berücksichtigung in den Screeningprogrammen finden wird. Ein Misstand, der schnellstmöglich geändert werden muss.

Was bedeutet dies nun?

Das bedeutet, dass der Bund den Bundesländern die Kosten der Tests für Persönliche Assistentinnen und Assistenten ersetzt. Klar ist schon jetzt, dass es (wieder) schwierig wird, dass ALLE Bundesländer zeitnah dies umsetzen. Die Verordnung gilt ab 1. April 2022.

Update (2. April 2022): Dies sind die Regeln für Wien; siehe auch DerStandard. Ab 11. April 2022 sollen auch die Apotheken wieder im System dabei sein.

Update (11. April 2022): Die Tests sind auch wieder in den Apotheken möglich.

Zur Erinnerung: Was Gesundheitsminister Rauch versprochen hat

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3 Kommentare

  • Gestern Test abgegeben und bis heute 21h noch nicht bekommen.

  • Liebes BIZEPS-TEam,
    danke für die immer guten und hilfreichen Informationen ;c)).
    Ich betreue meinen Vater regelmäßig im Pflegeheim – heute habe ich versucht bei „alles gurgelt“ einen Ausnahmegrund zu hinterlegen, was NICHT möglich war.
    Es gibt keine Eingabemöglichkeit dazu, nur den Gebrauch einen der 5 Tests.

    Weiters habe ich zB in 2 Tagen eine Gastroskopie, die nur mit PCR-Test durchgeführt wird – auch hier kann ich nur einen meiner 5 Tests gebrauchen. Es gibt keine Angabemöglichkeit, dass dies ein medizinisch verordneter PCR-Test ist.

    Beste Grüße

    • Liebe Frau Peterka!

      Ich habe dies soeben (4. April 9:25) für sie getestet (Wien). Sind sie aus Wien oder Oberösterreich? Ich konnte es nur für Wien testen.

      Sobald man auf „Neuer Test“ drückt kommt bei mir „Aus welchem Grund testest du?“ mit der weiteren Frage: „Weshalb möchtest du gerade einen PCR Test machen?“

      Dort kann ich dann zwischen Behördlichen Testung / Ich habe folgenden Grund / Nutzung der 5 gratis Tests / Ich bin Firmenkunde wählen.

      Bei „Ich habe folgenden Grund“ kommen dann alle Ausgnahmegründe der Verordnung auszuwählen, für sie passend wäre dann „Ich besuche jemanden in einer Pflegewohneinrichtung“ bzw. für ihre Gastroskopie der Grund „Ich brauche den Test für einen Ambulanztermin oder für eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus“ auszuwählen.

      Sollte das bei ihnen so nicht aufscheinen, versuchen sie mal die Seite neu zu laden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Markus Ladstätter