Behindertenanwalt: Hansjörg Hofer begrüßt die Einbringung des Inklusionspakets im Nationalrat

Das durch die SPÖ im Nationalrat eingebrachte Inklusionspaket könnte noch vor der bevorstehenden Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 beschlossen werden.

Eingangsschild des Behindertenanwalt Hansjörg Hofer
BIZEPS

Vorgesehen ist darin unter anderem eine Ausweitung der Verbandsklagemöglichkeit der Behindertenanwaltschaft. Dem Behindertenanwalt soll bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes durch große Kapitalgesellschaften eine Klagsmöglichkeit auf Beseitigung eingeräumt werden.

Ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch würde bei Beschluss des Pakets künftig auch für Opfer von Belästigungen im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen.

Im Inklusionspaket enthalten sind außerdem die Verdoppelung der allgemeinen Mittel aus dem Bundesbudget für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf jährlich 90 Millionen Euro, eine Valorisierung dieses Betrags ab dem Jahr 2019 sowie Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effektivität des Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Für Behindertenanwalt Hofer stellen die Maßnahmen des Inklusionspakets wichtige Schritte zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar.

Als Ergänzung zum vorliegenden Paket wäre für Hofer die gesetzliche Verankerung der öffentlichen Debatte des jährlichen Tätigkeitsberichts der Behindertenanwaltschaft in National- und Bundesrat zweckmäßig, um eine größere Breitenwirkung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zu erreichen. 

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