Behindertenhilfe: Land Tirol verfolgt Ausbau der „Persönlichen Assistenz“ weiter

Selbstbestimmtes Leben als zentrales Recht von Menschen mit Behinderungen

Eva Pawlata
Die Fotografen

Auf dem Weg zum Einkaufen, beim Besuch eines Museums oder beim Zubereiten der Mahlzeiten – „Persönliche AssistentInnen“ unterstützen Menschen mit Behinderungen in den Bereichen ihres Lebens, in denen sie Unterstützung brauchen. Damit ist die „Persönliche Assistenz“ für viele Menschen die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.

„Das selbstbestimmte Leben ist ein zentrales Menschenrecht: Wie, wo und mit wem jemand leben möchte, ist eine Entscheidung, die ein jeder Mensch eigenständig treffen können muss. Für Menschen mit Behinderungen ist eine der wesentlichsten Rahmenbedingungen hierfür die ‚Persönliche Assistenz‘“, betont Soziallandesrätin Eva Pawlata auch anlässlich des am Samstag stattfindenden Internationalen Tags der Menschenrechte.

In Tirol ist der Grundsatz „mobile vor stationäre Leistungen“ bereits im Teilhabegesetz verankert und es besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Leistung „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ (diese umfasst alle Alltagstätigkeiten: von den Grundbedürfnissen wie Körperpflege über den Haushalt bis zur Unterstützung in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens).

Für die „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ gelten hingegen bundesgesetzliche Vorschriften. In Tirol gibt es überdurchschnittlich viele BezieherInnen der „Persönlichen Assistenz“: So nahmen 2021 rund 530 Personen eine „Persönliche Assistenz“ in Anspruch. Österreichweit sind es 2.000 Personen, die eine „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ nach landesrechtlichen Vorschriften nutzen.

Einheitliche Handhabung der „Persönlichen Assistenz“

Diese Woche wurde die neue Förderrichtlinie des Bundes zur „Persönlichen Assistenz“ präsentiert, mit deren Umsetzung 2023 begonnen werden soll. Das Land Tirol hat die Kriterien für die Förderung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg sowie unter Einbindung der Behindertenverbände erarbeitet.

Die Richtlinie sieht vor, dass jene Bundesländer, die sich an die vereinbarten Kriterien halten, einen Zuschuss des Bundes bei den Leistungen der „Persönlichen Assistenz im Freizeitbereich“ erhalten. So soll erreicht werden, dass in ganz Österreich einheitliche Regelungen für die „Persönliche Assistenz“ zum Einsatz kommen.

Aktuell sind die Systeme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Darüber hinaus soll mit der neuen Richtlinie auch eine gemeinsame Anlaufstelle für die „Persönliche Assistenz“ in allen Lebensbereichen – also Freizeit und Arbeit – geschaffen werden.

Erweiterter Kreis von Anspruchsberechtigten

Aktuell nehmen, auch in Tirol, größtenteils Menschen mit körperlichen Behinderungen die „Persönliche Assistenz“ in Anspruch. Im Zuge der neuen Richtlinie wird eine Ausweitung auch auf Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Wie genau sich die „Persönliche Assistenz“ für diese Personengruppen gestalten wird, gilt es nun gemeinsam zu erarbeiten.

Absicherung der AssistentInnen in Tirol bereits umgesetzt

Eine weitere Verbesserung, die mit der Richtlinie einhergehen soll, ist die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der AssistentInnen. In Tirol ist dies bereits umgesetzt: Hierzulande befinden sich alle AssistentInnen in einer festen Anstellung.

LRin Pawlata begrüßt die neue Richtlinie des Bundes für die „Persönliche Assistenz“: „Es freut mich, dass wir im Zuge der Erarbeitung vieles einbringen konnten, das sich in Tirol im Bereich der ‚Persönlichen Assistenz‘ bereits gut eingespielt hat. Gerade im Bereich der ‚Persönlichen Assistenz‘ für Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen sehe ich großes Potential auch für eine Umsetzung in unserem Bundesland.“

340.000 geleistete Arbeitsstunden

2021 hat das Land Tirol für die Leistungen der „Persönlichen Assistenz“ im Freizeitbereich über 14 Millionen Euro aufgewendet. Insgesamt leisteten die AssistentInnen rund 340.000 Arbeitsstunden. Die Nachfrage ist gleichbleibend hoch: Pro Jahr gibt es zwischen 30 und 50 Neuanträge. Das maximale Stundenausmaß pro Person beträgt im Regelfall bis zu 250 Stunden pro Monat. Bei Bedarf und Vorliegen von bestimmten Kriterien ist jedoch auch eine Überschreitung möglich.

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2 Kommentare

  • Wenn alle Assistenzleistungen durch Assistenten mit sozialversicherungspflichtiger Absicherung geleistet werden, handelt es sich vermutlich um eine Sachleistung einer Organisation.
    Hier fehlt mir die Alternative eines persönlichen Budgets mit dem der Bezieher sich selbst die persönliche Assistenz organisieren kann.
    Die extrem hohen Stundensätze bei Organisationen werden dazu führen, dass für Menschen mit Behinderung die Anzahl der Stunden extrem reduziert werden.
    Im geplanten Träger Modell kostet die Stunde über 40 Euro und die Assistenz erhält netto 10 Euro!!!!
    Wieso wurde das Arbeitgeber- bzw. Auftraggeber Modell nicht berücksichtigt?
    Wo bleibt bei den geplanten Träger Modell das Prinzip der Selbstbestimmung?

    • Ich glaube hier könnte ein Missverständnis bestehen. Das österreichweite System sieht ebenso das sogenannte „Arbeitgebermodell“ vor wo sich also die behinderten Menschen die Assistenz selbst organisieren soweit mir bekannt von der Pressekonferenz. Trotzdem müssen dann aber Anstellungsverhältnisse geschaffen werden.