BIZEPS fordert umgehende Beendigung der Diskriminierung behinderter Schüler:innen durch das Bildungsministerium

Martin Ladstätter: „Das Vorenthalten von ausreichend Persönlicher Assistenz für Schüler:innen mit Behinderungen ist eine Diskriminierung.“

Logo BIZEPS
BIZEPS

Im Juli 2021 reichte der Klagsverband nach einem gescheiterten Schlichtungsversuch eine Verbandsklage gegen die Republik Österreich ein.

Diese Klage ist die erste und bisher einzige Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich. Nun wurde die Klage in erster Instanz gewonnen.

BIZEPS, das Behindertenberatungszentrum, fordert das österreichische Bildungsministerium auf, die Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen unverzüglich zu beenden und bedarfsgerechte Persönliche Assistenz zur Verfügung zu stellen.

Diese Unterstützung ist notwendig, damit alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen können.

Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS, betont: „Das Vorenthalten von ausreichend Persönlicher Assistenz für Schüler:innen mit Behinderungen ist eine Diskriminierung. Nach diesem Gerichtsurteil muss das Bildungsministerium endlich handeln und das Urteil vollumfänglich umsetzen.“

Aktuell erhalten nur Schüler:innen mit körperlichen Behinderungen ab einer Pflegegeldstufe 5 (in Ausnahmefällen ab Stufe 3) die notwendige Unterstützung für den Besuch von Bundesschulen, wie zum Beispiel AHS und BHS. Schüler:innen mit anderen Behinderungen, wie etwa aus dem Autismus-Spektrum oder mit einer Sinnesbehinderung, haben keinen Anspruch auf diese Form der Unterstützung. Häufig fehlt auch eine andere geeignete Unterstützung, wodurch sie auf Sonderschulen oder Mittelschulen ausweichen müssen.

BIZEPS-Rechtsfonds

Der BIZEPS-Rechtsfonds spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Diskriminierung. Martin Ladstätter zeigt sich erfreut:

Wir sind stolz darauf, mit dem BIZEPS-Rechtsfonds einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung dieser Verbandsklage geleistet zu haben.

Seit mehr als 20 Jahren stellt BIZEPS finanzielle Mittel zur Verfügung, um wesentliche Klagen gegen Diskriminierung zu ermöglichen. Gerichtliche Erfolge konnten gegen Versicherungen, Mobilitätsanbieter sowie Bundes- und Landesverwaltungen erzielt werden.

BIZEPS fordert das Bildungsministerium auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen zu beenden und ihnen die Teilhabe am regulären Schulbetrieb zu ermöglichen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich