Deutscher Bundesverband sieht Arzneimitteltests problematisch

Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ hat der Deutsche Bundestag am 11. November 2016 beschlossen, dass zukünftig an Demenzkranken und anderen nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen Arzneimitteltests vorgenommen werden dürfen, auch wenn die Teilnahme an der Studie ihnen selbst keinen Vorteil verschafft.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Für die Abstimmung war der sonst übliche „Fraktionszwang“ von den im Bundestag vertretenen Parteien aufgehoben worden. Damit hat sich die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten über Einwände und Befürchtungen aus vielen gesellschaftspolitischen Teilen hinweggesetzt.

Sowohl die christlichen Kirchen als auch diverse Sozialverbände kritisierten, dass die bisherige Gesetzesregelung, nach der Arzneimitteltests nur dann durchgeführt werden durften, wenn es einen individuellen Nutzen für den Teilnehmenden gibt, aufgegeben werde.

Das nun gelockerte Gesetz lässt es zu, dass sich Menschen auch für sogenannte gruppennützige Experimente zur Verfügung stellen – bei ihnen ist nur für eine größere Patientengruppe ein Nutzen zu erwarten. Die Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von „Verzweckung“.

Allerdings hat der Bundestag die Teilnahme nicht einwilligungsfähiger Menschen an Arzneimitteltests an einige Voraussetzungen geknüpft:

Erstens muss die betroffene Person zum einen die Teilnahme an einer solchen Studie willentlich und in geistig gesundem Zustand getroffen haben und muss zweitens zuvor von einem Arzt über die bestehenden Risiken aufgeklärt worden sein. Darüber hinaus muss, drittens, der Betreuer der nicht mehr einwilligungsfähigen Person prüfen, ob die einst erteilte Einwilligung noch in der aktuellen Situation zutrifft.

Diese drei elementaren Voraussetzungen hatte der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) in seiner Stellungnahme an den Deutschen Bundestag als zwingend notwendig gefordert.

„Dass der Gesetzgeber unseren Bedenken in diesen drei Punkten gefolgt ist, begrüßen wir. Trotzdem halten wir als Bundesverband der Berufsbetreuer/innen diese Gesetzänderung für äußerst problematisch“, erklärt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker.

„Die Teilnahme nicht einwilligungsfähiger Menschen an Arzneimitteltests stellt angesichts der deutschen Vergangenheit grundsätzlich einen Tabubruch dar.“

Kritisch sieht Thorsten Becker auch, mit welchem Tempo das Gesetz ohne erkennbare Not geändert wurde: „Eine vertiefte Diskussion hat es weder in der Gesellschaft noch im Gesetzgebungsverfahren gegeben. Sogar die Pharmaindustrie hatte mitgeteilt, dass sie für ihre Entwicklungsarbeit keine Gesetzesänderung für erforderlich hält.“

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Ein Kommentar

  • Mir ist es unverständlich und ich finde es mehr als bedenklich, dass es zu so einem Entscheid kommen konnte, trotz der „Bedingungen“, die in letzter Sekunde hineinreklementiert wurden! Sie ändern an der Sache meiner Meinung nach nichts.