Deutschland: Erhöhung der Ausgleichsabgabe soll helfen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte die Ausgleichsabgabe erhöhen, um die Beschäftigung von Menschen Behinderungen voranzutreiben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen das kritisch.

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In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, kommt ein Viertel der Unternehmen dieser Beschäftigungspflicht nicht nach. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dafür kein Verständnis.

„Es ist jetzt ein Punkt erreicht, wo wir sagen müssen: Es reicht. Für die „Nullbeschäftiger“ habe ich wirklich auch null Verständnis“, erklärt Heil. Seine Lösung ist eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe (in Österreich Ausgleichstaxe).

Ab dem Jahr 2022 sollen Unternehmen ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung pro unbesetztem Platz 720 Euro zahlen müssen. Heute müssen Firmen, die gar keinen schwerbehinderten Beschäftigten haben, 320 Euro zahlen. Auch die Corona-Krise, so der Bundesarbeitsminister, dürfe kein Grund dafür sein, die Nullquoten zu tolerieren.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind skeptisch

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnete Heils Ankündigung als „rein politisches Manöver“. Außerdem meinen die Verbände, dass die Erhöhung kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sei.

Diese Maßnahme wirke der Botschaft entgegen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen ein Gewinn ist. Die „zusätzliche Strafzahlung“ sende an die ohnehin aktuell sehr belasteten Betriebe ein falsches Signal.

Auch in Österreich ein Thema

Bei uns in Österreich heißt es nicht Ausgleichsabgabe, sondern Ausgleichstaxe und ist in ähnlicher Weise Thema wie in Deutschland. Erst im Vorjahr betonte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen, dass die Ausgleichstaxe als Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weitgehend unwirksam sei.

Stattdessen forderte er die Ausgleichstaxe solle durch einen Solidarbeitrag ersetzt werden, der von allen Unternehmen gemeinsam mit den sonstigen Abgaben für die beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehoben wird. Die Einnahmen sollten den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zugutekommen, welche die Beschäftigungspflicht übererfüllen oder begünstigte Menschen mit Behinderung beschäftigen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind.

Auch Michael Svoboda, Präsident des KOBV, forderte den Ersatz der Ausgleichstaxe durch einen Behindertenbeschäftigungsbeitrag (0,3 % der Lohnsumme). Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sollen entsprechende Prämien und Förderungen erhalten.

Neben den Stimmen, für die die Ausgleichstaxe kein geeignetes Mittel ist, gibt es wie in Deutschland auch Stimmen, die eine Erhöhung der Ausgleichstaxe für richtig halten. So forderte letztes Jahr Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl anlässlich einer Umfrage der Arbeiterkammer zum Thema Arbeit, die Ausgleichstaxe müsste spürbar höher werden. 

Ganz aktuell sind aber wieder Maßnahmen im Gespräch, die eine komplett neue Gestaltung des Arbeitsmarkts ins Auge fassen, wie das Zwei Säulen Modell: Einkommen und Bedarfssicherung für Menschen mit Behinderungen, das am 1. Dezember 2020 in einer Pressekonferenz der Lebenshilfe der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Egal, ob Erhöhung oder Umgestaltung des Arbeitsmarkts: die Ausgleichstaxe ist auch in Österreich ein immer wiederkehrendes Thema. 

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