E-Scooter: Klage abgewiesen

Die Klage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V (BSK) gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) wurde mit Urteil vom 12. August 2017 abgewiesen, erfuhr kobinet vom Pressesprecher des Verbands.

Richterhammer und deutsche Flagge
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Hintergrund war das von der KVG im Herbst 2014 ausgesprochene Mitnahmeverbot von Elektromobilen (E-Scootern):

In ihrer Urteilsbegründung sieht die Kammer grundsätzlich einen Anspruch auf Beförderung, einschließlich der Elektromobile. Jedoch seien die Sicherheitsinteressen aller Fahrgäste abzuwägen und gegenüberzustellen, teilte die Pressestelle des Landgerichts mit und fügte hinzu „das Recht der Fahrgäste auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit geht diesem Anspruch vor“.

Die Kieler Verkehrsgesellschaft sei nach dem Urteil des Landgerichts nicht dazu verpflichtet, eigene Sicherungssysteme für Elektromobile in ihren Fahrzeugen zu installieren.

Das Gericht sieht jetzt die Aufgabe beim Gesetzgeber, entsprechende Vorschriften zu erlassen, damit bundesweit einheitliche Sicherungssysteme in Bussen und Bahnen angebracht werden.

„Natürlich sind wir jetzt erst einmal enttäuscht, werden uns aber weitere Schritte vorbehalten“, betont Heike Witsch, Expertin beim BSK für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für sie ist es jetzt der richtige Zeitpunkt, die Politik und den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen: „Wir bereiten gerade eine Petition vor, die zum Ziel hat, diesen diskriminierenden Beförderungsausschluss zu klären und Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen mit ihren Hilfsmitteln in ÖPNV-Fahrzeugen mitfahren können.“

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