Erwachsenenschutzgesetz: Behindertenanwalt Hansjörg Hofer ist erschüttert über geplante Verschiebung

Eine der großen Errungenschaften der letzten Legislaturperiode im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung war das Erwachsenenschutzgesetz. Dieses Bundesgesetz soll das bisherige Sachwalterschaftsrecht ablösen und mit 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Eine der großen Errungenschaften der letzten Legislaturperiode im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung war das Erwachsenenschutzgesetz. Dieses Bundesgesetz soll das bisherige Sachwalterschaftsrecht ablösen und mit 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Die derzeitige Rechtslage im Bereich der Sachwalterschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Sachwalter oder die Sachwalterin anstelle des Menschen mit Beeinträchtigung dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen hat. Dies bedeutet, dass dem Menschen mit Beeinträchtigung, der seine Angelegenheiten nicht alleine zu erledigen vermag, seine Geschäftsfähigkeit völlig entzogen und diese stattdessen von einem Dritten ausgeübt wird.

Dieser Umstand wurde bei der Staatenprüfung Österreichs über die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2013 heftig kritisiert. In einem umfassenden und vor allem von der intensiven Einbindung der betroffenen Menschen geprägten Prozess wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz erarbeitet. Dieses Gesetz geht davon aus, den Menschen deren Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, ein möglichst hohes Ausmaß an Selbstbestimmung zu belassen. Anstelle einer ersetzenden Entscheidung eines Dritten soll in Zukunft eine unterstützte Entscheidung des Menschen mit Behinderung selbst treten.

Um die notwendigen Unterstützungsstrukturen aufzubauen bedarf es finanzieller Mittel. Diese wurden bei der Beschlussfassung des Gesetzes, die einstimmig von allen im Nationalrat vertretenen Parteien erfolgte, zugesagt. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Regierung nunmehr, das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes um zumindest 2 Jahre aufzuschieben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll schon demnächst geplant sein. 

Einen der großen Meilensteine der letzten Jahre aufs Spiel zu setzen, ist ein äußerst ungünstiges Signal für Menschen mit Behinderung. 60.000 Betroffene haben auf ein modernes, die unterstützte Selbstentscheidung ermöglichendes Gesetz gehofft und nach der Beschlussfassung auch mit Recht erwartet. Diese Hoffnung will die neue Regierung nun offenbar enttäuschen.

„Es ist erschütternd, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Rechten von Menschen mit Behinderung einräumt. Nach der Festlegung zum Ausbau der Sonderschulen und der Beibehaltung des bloßen Taschengeldes in Werkstätten wäre dies ein weiterer massiver Rückschlag in der Behindertenpolitik“, so Behindertenanwalt Hofer. Er hofft, dass sich die Regierung noch zu einer anderen Entscheidung bewegen lässt und weist darauf hin, dass die beabsichtigte Verschiebung noch eines Gesetzesbeschlusses bedürfe.   

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3 Kommentare

  • Super

  • Das neue Erwachsenengesetz muss so schnell wie möglich kommen!