FPÖ-Ragger: „Jedes Schulkind mit Behinderung hat Recht auf volle Inklusion!“

ÖVP-Bildungsminister Polaschek schafft mit verpeiltem Erlass Ungleichheit

Christian Ragger
FPÖ

„Österreich hat sich der UN-Konvention Behinderung verschrieben. Die Umsetzung lässt aber lange auf sich warten und prolongiert nur die diskriminierende Situation, die viele Menschen in unserem Land erleben. Gerade im Schulbereich müssen wir leider festhalten, dass aufgrund fehlender Unterstützung Schüler mit Behinderungen hinter ihren Bildungszielen bleiben“, sagte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger.

„Der Klagsverband hat schließlich bewirkt, dass das Handelsgericht feststellen musste, dass der Ausschluss von Schülern mit einer Sinnesbehinderung oder Autismus von Persönlicher Assistenz klar diskriminierend ist. ÖVP-Bildungsminister Polaschek hat das nun zwar mit einem Erlass behoben, die Lage vorerst aber nur verschlimmbessert, indem Pflichtschüler und Schüler an Bundesschulen ungleich behandelt werden“, so Ragger.

„Es geht nicht an, dass Schüler mit Behinderungen nach ihrer Schulform nun ungleich behandelt werden. Es muss dringend mit den Ländern und Gemeinden vereinbart werden, dass alle Schüler denselben Anspruch erhalten und überall dort bedürfnisorientiert Persönliche Assistenz gewährt wird, wo man diese auch benötigt. Wir haben nämlich eine Situation, bei der einerseits eine Pflegestufe Voraussetzung ist, bei einer anderen aber nicht. Überdies muss vor allem auch das Versorgungsangebot mitbedacht werden, das bei den einzelnen Schulen nämlich sehr ungleich ausfällt“, erklärte der FPÖ-Behindertensprecher.

„Damit nun auch alle Schüler mit Behinderungen profitieren, muss Minister Polaschek ordentlich in die Gänge kommen und eine Vereinbarung mit den Ländern und Gemeinden treffen, die ganz klar im Zeichen der Chancengleichheit und Bedarfsorientierung steht – am Ende des Tages darf kein Schüler hinter den erreichbaren Bildungszielen stehen bleiben“, betonte Ragger.

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2 Kommentare

  • Überall, wo diese Partei das Sagen hat, haben die Menschlichkeit und der Rechtsstaat gelinde gesagt einen schweren Stand. Gut geht es einzig und allein den Einzelfällen.

  • Es geht bei dieser Angelegenheit um eine langjährige allgemeine Diskriminierung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen (durch Diagnose belegt) mit oder ohne sonderpädagogischer Förderbedarf. Dazu wurde bereits ein Gerichtsurteil in Wien (durch Klage des Klagesverbandes) veröffentlicht und der Monitoringausschuss der UNO hat auch massive Diskriminierung im Bereich inklusiver Bildung festgestellt. Durch diese Haltung in den Bundesländern werden österreichweit mehrtausend Kinder und Jugendlichen im Pflichtschulsystem(!) diskriminiert, weil der Pflichtschulerhalter (Landesregierungen) keine inklusive Bildungsplätze organisert sowie ausreichend finanziert. Diese Kinder und Jugendlichen werden aus diesem Grund an Sonderschulen „ausgesondert“, wobei in Wien auch Sonderschulplätze rar sind und die pädagogische Arbeit wegen der totalen Überlastung und Chaos (wegen struktureller Probleme) nurmehr sehr eingeschränkt, mit niedrigem Niveau möglich ist. Die richtige Lösung wäre Schulassitenz im Pflichtschulbereich flächendekend zur Verfügung zu stellen und Kinder bzw. Jugendliche in Integrationsklassen bilden zu lassen. Für die Bundesschulen hat das BM für Bildung ein Erlass veröffentlicht und ein Minimum an Schulassitenz bzw. persl. Assistenz nur in Bundesschulen finanziert. Dazu kommt noch, dass in Wien Kinder mit sonderpädagogischem Föderbedarf nach der 9. oder 10 Schulstufe aus dem Bildungssystem ausscheiden müssen während Kinder ohne Behinderung bis Matura lernen dürfen. Auch an der Universitäten werden keine Chanchengleichheit angeboten. Insgesamt kann man feststellen, dass das Bildungssystem kaum Flexibilität gegenüber Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zeigt, sondern eine starre Struktur vorgibt. Wer sich aufgrund einer Behinderung nicht in dieser starren Struktur passt, wird „herausdiskriminiert“. Mit dieser Haltung verursachen Landesregierungen massive volkswirtschaftliche Schäden, weil die berufliche Chancen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen dadurch wesentlich verschlechtern und für ihre spätere Selbsterhaltungsunfähigkeit wesentlich beitragen. Durch die Bestätigung der o.a. Gerichtsurteil sowie Ergebnis des Monitoringausschusses der UNO kann festgestellt werden, dass in Österreich Menschenrechte auf Bildung von Kindern und Jugendlichen durch Diskriminierung verletzt werden, weil im Pflichtschulbereich die Erhalter (Bundesländer) bewusst die inklusive Bildungsform einschränken und unterfinanzieren – dadurch massive volkswirtschaftliche Schäden für die Steuerzahler sowie den Betroffenen verursachen – bspw. sind ca. 80% der Autisten langzeitarbeitslos wegen fehlender Unterstützung (Diskriminierung) im Bildungssystem. Augrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländer haben Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnisse und Behinderungen in Österreich völlig unterschiedliche Chanche und Zugangsmöglichkeiten zur Bildung, obwohl sie alle ein universelles Menschenrecht auf Bildung haben. Es ist ein völlig absurde rechtliche Situation, dass Menschenrechte auf Bildung nach Lust und Laune der Landesregierungen interpretiert, umgesetzt bzw. ohne Konsequenz verletzt werden dürfen. Lösung: grundlegende Rahmenbedingungen für Bildung mit fleckendenkender Inklusion mit Schulassitenz, persönliche Assitenz mussten bundeseinheitlich geregelt bzw. angeboten auf Basis eines Rechtsanspruches werden.