Bildungsministerium reagiert mit neuem Erlass auf verlorene Verbandsklage

Der Erlass regelt die behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen von Schüler:innen mit Behinderungen in Bundesschulen, wie beispielsweise Persönliche Assistenz, Schulassistenz sowie Dolmetschleistung.

Schulgebäude von außen
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Erlass zu behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen von Schüler:innen mit Behinderungen in Bundesschulen
Bildungsministerium

Das Bildungsministerium hat dieses Jahr eine Klage aufgrund diskriminierender Regelungen bei der Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Schüler:innen mit Behinderungen in Bundesschulen verloren.

Es handelte sich um die erste Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Österreich.

Der Klagsverband hat die Klage mit Unterstützung seiner Mitgliedsvereine eingeleitet und auch gewonnen. Mehrere Organisationen, haben diese Klage durch maßgebliche finanzielle Unterstützung ermöglicht, darunter auch BIZEPS mit Mitteln seines Rechtsfonds.

Das Bildungsministerium hat als Konsequenz am 17. September 2023 einen neuen Erlass herausgebracht; ähnlich reagierte das Sozialministerium

Was ist neu im Erlass?

Der Versuch, das Urteil umzusetzen, führte beispielsweise dazu, dass bei Schüler:innen mit Behinderungen in Bildungseinrichtungen des Bundes für Persönliche Assistenz nicht mehr das Vorliegen einer bestimmten Pflegegeldstufe (bisher mindestens Stufe 3) vorgeschrieben ist. Auch Schüler:innen ohne Pflegegeldeinstufung sind nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiters wird damit möglich, dass nun alle Schüler:innen mit Behinderungen – nicht wie bisher nur körper- und sinnesbehinderte Schüler:innen – Persönliche Assistenz beziehen können. Im Erlass wird nur mehr darauf hingewiesen, dass diese Leistung „insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/Blindheit gewährt“ wird.

Ergänzend werden weitere Leistungen wie „Schulassistenz“, „Dolmetschleistung“ (auch Schriftdolmetschen) beschrieben und geregelt, wie sie beantragt werden können.

Obwohl das positiv klingt, muss sich erst noch zeigen, ob das Bildungsministerium mit seinem Erlass wirklich das umgesetzt hat, was das Gericht entschieden hat.

Der Erlass (noch) nicht auf der Homepage des Bildungsministeriums auffindbar

Wir erfuhren erst Wochen später von seiner Existenz. (UPDATE 10. November 2023: Nun ist der Erlass auch auf der Homepage des Bildungsministeriums online verfügbar.)

Der Erlass (Geschäftszahl: 2023-0.480.776) umfasst 15 Seiten und ersetzt die bisherige Regelung zur Gänze. Darin heißt es:

Mit dem vorliegenden Erlass sollen daher für alle Arten von Behinderungen die jeweils passenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, um das oben genannte Ziel erreichen zu können. Das bisherige Rundschreiben Nr. 22/2021 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend `Persönliche Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung in Einrichtungen des Bundes‘ tritt außer Kraft.

Siehe auch: FIDS

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