Petschnig: Ziel muss es sein, den Betroffenen ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen!
Mit großer Freude nimmt FPÖ-Landesparteiobmann LAbg. Alexander Petschnig die Verschiebung des geplanten Chancengleichheitsgesetzes zur Kenntnis, die offenbar dadurch notwendig wurde, weil die SPÖ-Alleinregierung doch zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Vertretungsverbände behinderter Menschen animiert werden konnte:
In Sachen Chancengleichheit muss gemeinsames oberstes Prinzip sein, ein gutes Gesetz zu schaffen, das allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Qualität geht eindeutig vor Tempo!
Deswegen freut es uns, wenn ÖZIV, BIZEPS und die WAG Assistenzgenossenschaft als Vertretung vieler Betroffener die Sichtweise derjenigen einbringen können, für die das Gesetz letztendlich gemacht wird!
Besonderen Wert legt Petschnig auf drei Aspekte:
Erstens ist eine Peer group-Beratung unumgänglich, bei der Betroffene von Betroffenen selbst beraten werden und nicht von irgendwelchen Theoretikern.
Zweitens fordere ich einen Chancengleichheitsbeirat, über den Behinderte die Landesregierung direkt mit Kritik und Unzulänglichkeiten konfrontieren können.
Und drittens kann ein Chancengleichheitsgesetz keine simple Abschreibübung aus dem Sozialhilferecht sein, denn Behinderung ist keine Krankheit!
Petschnig erwartet seitens der FPÖ einen umfangreichen partizipativen Prozess und zeigt sich schon jetzt gespannt, ob die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zustande bringt, der diesen Namen auch verdient.