Kärnten: 700 Menschen nicht entsprechend Behindertenrechtskonvention untergebracht

Volksanwalt Günther Kräuter fordert vehement rasche Gesetzesänderung

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Im Rahmen der Präsentation des Kärntner Landesetappenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention forderte Volksanwalt Günther Kräuter am 2. Dezember 2016 in Velden die rasche Änderung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes.

Kräuter: „Chronisch psychisch kranke Menschen haben ein Menschenrecht auf möglichst weitreichende Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die so genannten Zentren für Psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) in Kärnten entsprechen nicht diesen Ansprüchen. Rund 700 Menschen in Kärnten sind entgegen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in oft abgelegenen Bauernhöfen untergebracht, unzureichend betreut und somit eklatant benachteiligt.“

Einmal mehr betonte der Volksanwalt in seiner Rede, dass – bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen – das Pflegepersonal unter oft schwierigsten Bedingungen großartige Leistungen vollbringe.

Erfreulich sei aus Sicht der Volksanwaltschaft, dass im Zuge der Entwicklung des Landesetappenplanes (LEP) auch Fachleute in Kärnten die Defizite und Mängel eindeutig feststellen und ebenso gesetzliche Reformen einfordern.

Kräuter kündigte in Anwesenheit von Landtagspräsident Reinhart Rohr, LH-Stellvertreterin Beate Prettner und Landesrat Rolf Holub eine vertiefte Diskussion im Kärntner Landtag zu den mittlerweile mehr als 130 Besuchen der Expertenkommission der Volksanwaltschaft an.

Insgesamt nahmen an der Landesenquete rund 250 Personen – darunter auch die zuständige Expertenkommission der Volksanwaltschaft mit Leiterin Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer – teil.

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Ein Kommentar

  • Als Kärntner Anwältin für Menschen mit Behinderung möchte ich zur oben stehenden Presseaussendung festhalten, dass die Anwaltschaft inhaltlich mit der Positionierung der Volksanwaltschaft konform geht und bereits seit Jahren eine entsprechende Gesetzesänderung fordert. Die dahinterstehende Problematik war u.a. auch Gegenstand bei der Erarbeitung des Landesetappenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (= LEP) und wurde in diesen integriert (siehe z.B. Seite 110 Kärntner Landesetappenplan), abrufbar unter http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=514&thema=9&subthema= .

    Hinsichtlich der Presseaussendung der Volksanwaltschaft möchten wir aber auch die Gelegenheit nutzen, auf die positiven Aspekte des LEP Projektes sowie der Veranstaltung vom 2.12.2016 (zB ca. 400 (!) anwesenden Personen, hohes politisches Interesse, starke Miteinbeziehung der Menschen mit Behinderung und auch die Veröffentlichung von 73 Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene,…) hinweisen.

    Auch wenn mir bewusst ist, dass Kärnten noch einen weiten Weg vor sich hat, so hat Kärnten mit der Erarbeitung des LEP doch einen guten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Im LEP Projekt haben 120 Expertinnen und Experten, darunter auch viele selbst Betroffene, mitgearbeitet. In 107 Arbeitsgruppensitzungen wurden 73 Maßnahmen definiert. Ca. 1/3 der 73 Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich jetzt schon in Umsetzung.

    In Erinnerung möchte ich rufen, dass Kärnten nach wie vor erst das zweite Bundesland ist, welches einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK unter starker Miteinbeziehung der Menschen mit Behinderung erstellt hat.

    Die Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wird den Umsetzungsprozess der UN-BRK in Kärnten auch weiterhin kritisch begleiten und über die Entwicklung informieren.

    Isabella Scheiflinger – Kärntner Anwältin für Menschen mit Behinderung