Kontrollfunktion der Volksanwaltschaft dringend gebraucht

Aufgrund der Corona-Krise dürfen derzeit viele ältere Menschen, die in Heimen wohnen, diese nicht mehr verlassen. Die Volksanwaltschaft erklärt diese Maßnahme für rechtlich nicht abgedeckt.

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Wie im STANDARD berichtet, dürfen manche Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen derzeit ihre Einrichtungen nicht verlassen.

Diese Ungleichbehandlung zum Rest der Bevölkerung stößt bei der Volksanwaltschaft auf Kritik. Diese ist zudem noch mit einem weiteren Problem konfrontiert.

Kontrollbesuche der Volksanwaltschaft derzeit nicht möglich

Die Volksanwaltschaft und deren Kommissionen besuchen im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle unangemeldet Pflege- und Altenheime. Aufgrund der Corona-Krise musste die Volksanwaltschaft diese Besuche bis auf Weiteres einstellen. Derzeit kommt es aber gerade in Heimen zu Beschwerden, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr hinaus dürften, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz gegenüber dem STANDARD.

Dieses Vorgehen sei rechtlich nicht gedeckt, meint Achitz weiter. Er fordert, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die dann auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden solle oder eine Möglichkeit zu finden, damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner frei bewegen können. Achitz kündigt zudem an, die persönlichen Kontrollen durch die Volksanwaltschaft bald wieder aufnehmen zu wollen.

Dem stimmt auch Ernst Berger, ehemaliger Leiter einer Besuchskommission der Volksanwaltschaft zu:

Die Wiederaufnahme dieser Besuche unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ist dringlich.

Besonders in Einrichtungen mit Personalmangel bestünde das Risiko, dass Bewohnerinnen und Bewohner durch „technische Hilfsmittel“ wie zum Beispiel das Abnehmen einer Türschnalle in ihrer Freiheit beschränkt werden. Bereits am 8. April 2020 wurde das Gesundheitsministerium um Instruktionen gebeten, wie Kontrollen künftig sicher stattfinden können. Beim Ministerium bestätigt man, dass ein Schreiben angekommen ist, man sei mit der Volksanwaltschaft in Kontakt.

Nicht nur die Volksanwaltschaft ist alarmiert. Bewohnerinnen- und Bewohnervertreter aus anderen Bundesländern schildern unangebrachte Quarantänemaßnahmen und äußern ihre Besorgnis über die fehlenden Kontrollen in Heimen. Auch sie fordern, die Situation bald wieder zu normalisieren.

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3 Kommentare

  • Nicht nur in Behinderten- und Altenheimen, auch in Kinderheimen. Ich wohne vis á vis eines kleinen Kinderheimes, da „durften“ Mutter und Großmutter mit dem Kinde nur von der Straße aus reden, das Kind im ersten Stock am Balkon, gut 10 Meter entfernt!

    Ein großer Tisch im Garten hätte wäre eine gute Lösung gewesen.

    Die neue Unmenschlichkeit wuchert unter dem Vorwand der Epidemie-Bekämpfung. Auf eine infizierte Person sollen ja bereit 4000 nichtinfizierte kommen. Je weniger Infizierte es gibt, umso absurder wird das Ausnahmsregime!

  • Ist nicht nur dort so, sondern in der Situation waren meine Mitbewohner und ich (bin Mitte 20) auch – leben in Oberösterreich im teilbetreuten Wohnen (für Menschen mit psychischen Erkrankungen) und durften ca. 1 1/2 Monate nicht mehr raus, um einkaufen zu gehen und andere Erledigungen zu machen (in der Umgebung spazieren gehen durften wir, aber das war’s auch schon).

    Habe dann mehrmals darum gebeten, mir zu zeigen, wo das geschrieben steht und mir wurde immer nur gesagt, dass das vom Land so vorgeschrieben und auch mit der Bewohnervertretung abgeklärt wurde, aber wenn mir da nix schwarz auf weiß gezeigt wird, obwohl ich mehrmals danach frage, dann bin ich natürlich skeptisch!

    Ich verstehe ja die Vorsicht meiner Einrichtung, aber ich als Betroffene finde schon, dass ich ein Recht auf mehr Transparenz habe und mit meinen Grundrechten nicht so sorglos umgegangen wird (vor allem wenn dies auf keinerlei rechtlichen Grundlage geschieht)!

    • Ich kann Ihnen nur zustimmen, Ella!
      Ich denke auch nicht, dass sich eine Einrichtung oder das Land OÖ, wie in diesem Fall, vor die Vorschriften des Bundes stellen darf um noch heiliger zu sein als der Papst.