Monitoringausschuss: Menschenrechte in Österreich am Prüfstand

Vereinte Nationen prüfen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Monitoringausschuss

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte verweist der Unabhängige Monitoringausschuss auf die im Sommer 2023 anstehende Staatenprüfung.

Zwischen 14. August und 08. September 2023 überprüft der Fachausschuss der Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat Österreich zugestimmt, sich regelmäßig durch den UN-Fachausschuss prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung sind Maßnahmen, die zur Verwirklichung der aus der Konvention resultierenden Menschenrechte gesetzt werden.

Als unabhängiges Überwachungsorgan der UN-BRK in Österreich wird auch der Monitoringausschuss am Prozess der Staatenprüfung teilnehmen und seine Sicht über den Fortschritt der Umsetzung vortragen. Zu diesem Zweck wurde, gemeinsam mit den Ländermonitoringorganen, ein Schattenbericht erstellt, der aufzeigt in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

„Als Überwachungsorgan ist es unsere Aufgabe genau hinzusehen, ob die UN-Konvention in Österreich genug Beachtung findet und wie ihre Rechte umgesetzt werden“, so Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschusses.

Wir stellen dabei fest, dass seit der letzten Staatenprüfung 2013 in vielen zentralen Bereichen Stillstand herrscht und es vereinzelt sogar Verschlechterungen gibt. Immer noch wird auf getrennte Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gesetzt, anstatt Unterstützungssysteme zu schaffen, die dem Recht auf selbstbestimmtes Leben entsprechen.

Der letzte Schattenbericht der Monitoringorgane von Bund und Länder zeigt, dass in Österreich in vielen Bereichen akuter Handlungsbedarf für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht. Er macht zudem deutlich, dass die Handlungsempfehlungen, die bei der letzten Staatenprüfung vom UN-Fachausschuss ausgesprochen wurden, nicht ausreichend bearbeitet wurden.

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