Grüne zu Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses: Österreich bei Inklusion am Weg, aber noch nicht am Ziel

Bundesländer gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen

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Die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses zeigen auf: Bis Menschen mit und ohne Behinderungen in Österreich zusammen und gleichberechtigt miteinander leben können, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Einige wichtige Projekte konnten in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt werden.

„Wir sind am Weg, aber wir sind noch nicht am Ziel. Vor allem die Bundesländer sind aufgefordert, ihre Hausaufgaben zu machen“, sagt Bedrana Ribo, Abgeordnete der Grünen.

Aufholbedarf gibt es etwa im Bereich des inklusiven Arbeitsmarktes. Hier setzt die Regierung gerade wichtige Schritte: Jugendliche mit einer Behinderung unter 25 Jahren sollen nicht mehr automatisch für arbeitsunfähig erklärt werden können. Stattdessen sollen sie Zugang zu den Leistungen des AMS erhalten. Zusätzlich sollen vorhandene Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut werden, um diesen Jugendlichen mehr Zeit zu geben, am regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf war bereits in Begutachtung.

Viel zu tun gibt es im Bereich inklusive Bildung. Hier drängen die Vereinten Nationen darauf, die getrennten „Sonder“schulen für Kinder mit Behinderungen sukzessive auslaufen zu lassen und endlich durch inklusive Unterrichtsmodelle zu ersetzen. Das findet die volle Zustimmung bei der Grünen Bildungssprecherin Sibylle Hamann.

„In den Sonderschulen stecken derzeit enorme Ressourcen und viel großartige Expertise“, so Hamann. Diese müssten in die Regelschulen und inklusive Klassen überführt werden. „Unter den richtigen Bedingungen und mit ausreichenden Ressourcen ist inklusive Bildung eine Bereicherung für alle Kinder!“

Um Inklusion in Österreich voranzutreiben, müssen aber vor allem die Bundesländer aktiv werden, denn die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt auch in ihrer Verantwortung. Vor einigen Jahren wurde in Österreich ein modernes Erwachsenenschutzrecht beschlossen, das viele rechtliche Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt und Menschen mit Behinderung selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen soll.

“Das Recht allein reicht aber nicht aus. Es müssen auch Unterstützungsstrukturen geschaffen werden, damit Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können. Und dafür sind die Länder zuständig“, sagt Ribo.

Gleiches gilt für den Bereich der persönlichen Assistenz. Diese Unterstützungsleistung ist für viele Menschen mit Behinderungen Voraussetzung dafür, um überhaupt selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Während der Bund für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die persönliche Assistenz in der Freizeit bei den Ländern. Hier gibt es sehr unterschiedliche Standards. Die Persönliche Assistenz in diesem Bereich deckt oft nicht den tatsächlichen Bedarf ab. Zudem finanzieren die Länder oft nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse der Assistent:innen.

Trotz Zuständigkeit der Länder finanziert der Bund derzeit ein Pilotprojekt zur Persönlichen Assistenz mit insgesamt 100 Millionen Euro, um einheitliche Rahmenbedingungen für eine persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen zu schaffen und die Situation für die Menschen zu verbessern. Darin vorgesehen ist unter anderem auch eine arbeitsrechtliche Absicherung der Assistent:innen. Das Pilotprojekt steht in einigen Bundesländern bereits in den Startlöchern, aber noch nicht alle Bundesländer haben eine Teilnahme zugesagt.

„Inklusion kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich appelliere daher, aktiv und zielstrebig an diesem Ziel weiterzuarbeiten!“ so Ribo abschließend.

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