Muss man beim Friseur verpflichtend Haare waschen?

In den letzten Tagen mehrten sich Beschwerden, dass ALLE Personen beim Friseur Haare waschen müssten. Das ist ein Problem, weil sich manche Menschen vom Rollstuhl nicht umsetzen können.

Schild Friseur
BilderBox.com

Alfred Prantl schreibt in einem Kommentar für BIZEPS am 2. Mai 2020, dass er „einen Anruf meiner Friseurfiliale, bei der ich Stammkunde bin, dass sie mich aus gesetzlichen und Hygienegründen nur dann als Kunde nehmen dürfen, wenn ich mich aus dem Elektrorollstuhl auf den Friseurstuhl setzen kann“.

Zum Problem des Haare waschens beim Friseur hält er fest: „Mit meinem Rollstuhl ist dies jedoch fast nirgends möglich und umsetzen kann ich mich aufgrund meiner körperlichen Behinderung nicht.“ Der Kommentar erregte Aufmerksamkeit und eine Vielzahl von Personen berichtete von ähnlichen Erlebnissen in den letzten Tagen. 

Auch Richard Schaefer wies darauf hin, dass „gewisse Friseur-Salons behaupten, es gäbe eine Anweisung, dass sich Rollstuhl-Nutzende beim Friseur umsetzen müssen, sonst würden sie nicht bedient werden“. Er holte daraufhin Informationen ein und hält dazu fest: „Es basiert auf keiner behördlichen Grundlage!“

Wie ist es wirklich?

Auf der Suche nach der angeblichen gesetzlichen Bestimmung wird recht schnell klar: Es existiert keine solche Vorgabe.

Die Wirtschaftskammer Österreich hatte am 27. April 2020 empfohlen, dass aus Hygienegründen die Haare gewaschen werden. Die Bundesinnung der Friseure der Wirtschaftskammer Österreich hat am Nachmittag des 30. April 2020 an ihre Mitglieder „angedachte Handlungsanweisungen“ übersandt und kritisiert, dass am 30. April um 16:30 Uhr noch immer keine Verordnung vorlag. Auch in diesen Handlungsanweisungen wird von einem verpflichtenden Haare waschen nicht gesprochen. 

Die COVID-19-Lockerungsverordnung wurde spät in der Nacht des 30. April 2020 vom Sozialministerium veröffentlicht und trat mit 1. Mai 2020 in Kraft. Wie so oft in den letzten Wochen, haben viele in einer Vermutung eine gesetzliche Bestimmung gesehen. 

Zahlreiche Friseure haben sich auf diese angeblich vorhandene gesetzliche Vorschrift berufen, die es nie gab.

Beispiel KLIPP

Das österreichische Unternehmen Klipp Frisör betreibt österreichweit knapp 200 Salons. Es wurde mit Tafeln vor den Geschäften sowie mit einer eigenen Informationsseite im Internet darauf hingewiesen, dass derzeit Dienstleistungen „nur in Verbindung mit einer Haarwäsche möglich sind“. Fazit: Die Dienstleistung wird jenen verweigert, die im Geschäft nicht Haare waschen können.

Alle Friseur-Dienstleistungen sind nur in Verbindung mit einer Haarwäsche möglich! Das bedeutet, dass Trockenhaarschnitte künftig um eine Reinigungswäsche erweitert werden! Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Hygienemaßnahme in nächster Zeit in allen unseren Salons umsetzen.
Auszug: Informationsseite von Klipp im Internet

BIZEPS fragte bei der Pressestelle von Klipp nach. Auf welcher Grundlage argumentiert das Unternehmen und welche exakte gesetzliche Bestimmung schreibt dies angeblich vor? Nach wenigen Tagen erreichte uns am 11. Mai 2020 folgende Antwort von Mag. Petra Franzmeier aus der Klipp-Öffentlichkeitsabteilung. Man kann aus dem letzten Satz deutlich herauslesen: Klipp erkannte nun, dass die derzeitig kommunizierte Verpflichtung unrichtig ist.

Aufgrund der aktuellen Situation führen wir die Reinigungshaarwäsche als Hygienemaßnahme vor jeder Dienstleistung durch. Diese ist keine Vorgabe der Regierung aber eine Empfehlung seitens der Wirtschaftskammer. Ausgenommen sind Kleinkinder bis 3 Jahre und auch vor einer Farbbehandlung entfällt die Haarwäsche, da hier mit Handschuhen gearbeitet wird.

Wir ersuchen daher Menschen mit Beeinträchtigungen, denen es nicht möglich ist, unseren Waschplatz zu benützen, sich vorab zu Hause die Haare zu waschen.

„Wie bereits erwähnt machen wir für Menschen mit Beeinträchtigung, die unsere Waschplätze nicht benützen können dahingehend eine Ausnahme, dass wir Sie höflich darauf hinweisen, Ihre Haare vorab zu Ihrer und unserer Sicherheit, zuhause zu waschen. Wir schließen Sie nicht von unseren Dienstleistungen aus“, hält Petra Franzmeier (Klipp) nochmals fest.

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12 Kommentare

  • War heute beim Friseur, und ich musste fürs Haare waschen bezahlen, obwohl mir die Haare nicht gewaschen wurden, ist das rechtens??? Für eine Dienstleistung zu bezahlen ohne eine bekommen zu haben??

    • Natürlich nicht. Verlangen Sie ihr Geld zurück wenn ihre Haare nicht gewaschen wurden.

  • Sehr geehrte Damen und Herren

    Ist es heute noch
    Pflicht beim Friseur Haare zu waschen???
    Danke für die kommente Info.
    Franz

  • Weshalb muß man die Haare noch einmal waschen , wenn ich sie zu Hause schon gewaschen habe ??

    Die Umhänge werden doch auch nicht gewechselt.
    Das ist ekelig. Da klebt immer noch alles von dem Vorgänger dran.

  • Mein langjähriger Friseurladen hat diese neue „Verpflichtung“ auch angeordnet.
    Mein Hinweis auf meine Haarwäsche unmittelbar vor dem Friseurbesuch, von dem man sich als Fachmann leicht überzeugen konnte, wurde nicht akzeptiert.
    Vom Nachbarn erfuhr ich, daß seine Friseurin eine solche „Verpflichtung“ nicht kennt und nur bei Hygienezweifel eine Haarwäsche verlangt. Sie hat jetzt einen neuen Kunden, der sich unnötige Ausgaben spart und SEHR zufrieden ist!

  • Leider argumentieren diverse Friseure, daß man laut Gesetz wegen Corona vor dem Schneiden sich die Haare waschen lassen müßte. Für einen Trockenhaarschnitt mußte ich bisher 14,50 € bezahlen. Nach der Dienstleistung, also mit Waschen, mußte ich 26,50 € bezahlen. Also 12,00 € mehr zu verlangen ist schlicht unverschämt.

  • Das Argument mit dem Haarewaschen um damit die Viren in den Haaren herauszuwaschen ist an den „Haaren herbeigezogen“. Der ganze Kunde müsste abgeduscht werden und dann am besten ohne Kleidung dann Haare schneiden. Das ganze ist übertrieben. Die Frisöre berufen sich dabei auf gesetzliche Vorgaben. Doch wie kommen die zustande? Die berufsständische Vereinigung der Frisöre erarbeitet ein Hygienekonzept und legt dieses vor, und der Gesetzgeber akzeptiert das dann. Haarewaschen ist ja nicht schlecht und dann ist das abgehakt und wird in das Gesetz übernommen. Also nicht der Gesetzgeber hat sich das ausgedacht sondern die Frisörinnung und damit die Frisöre. Natürlich dann auch vor dem Hintergrund dadurch den Preis für den Kunden zu erhöhen. Und auch vor Corona ist sicherlich kaum einer zum Frisör gegangen ohne sich die Haare zu waschen. Das Haarewaschen vermeidet kaum die Verbreitung des Virus. Das Haarewaschen ist ein Geschäft und der Virus bietet sich an, das flächendeckenden zu realisieren.

  • Was kommen denn noch für Lügenmärchen auf den Corona – Markt ? Könnte mir, oder uns allen, ein Mediziener erklären wie das funktioniert mit Viren in den Haaren. Würde dies stimmen wäre ein Gesetz schon lange da. Zur zeit wird mit Gesetzen sowieso nicht gespart. (Sinnvolle oder Sinnlose bzw. paradoxe Gesetze) Ich verstehe dass jetzt jeder versucht etwas wieder aufzuholen was leider an Umsätzen verloren gegangen ist. Aber mit solchen Lügen ? Muß das sein ??

  • danke! ich hoffe, das gilt dann inklusiv und dem gleichheitsgrundsatz entsprechend auch für menschen ohne behinderungen. corona viren werde nicht über die haare übertragen :-)! außerdem: kann ich zu einer zu bezahlenden dienstleistung gezwungen werden, für die es nicht einmal eine gesetzliche grundlage gibt?

    • Ich denke auch, dass es für alle gelten muss und nicht wieder so eine Sonderlösung für Rollstuhlfahrer ist.

  • Beim Klipp steht die Tafel noch immer! bei vielen anderen Friseurgeschäften habe ich nur informativ nachgefragt und mir wurde gesagt, es muss so sein, die WK schreibt das vor!!! Als ich sie darauf aufmerksam machte, das die WK das nur als Empfehlung (für ein Körberlgeld) schreibt, wurde mir gesagt, wir verlangen es trotzdem!!

  • Ein herzliches hallo aus Tirol bei mir war es auch so, wie ich zum Friseur gegangen bin
    musste ich auch zuerst die Hände waschen oder desinfizieren, danach Haare waschen
    ich fragt warum? Die Antwort war die Bundesregierung schreibt das vor. Ich bin übrigens
    ein Mensch mit Behinderung von dem her kein Problem damit. Das ganze schlägt sich preislich übrigens mit bis zu 4 Euro an. lg. Harald.