Nationalrat beschließt Gesetzespaket für audiovisuelle Mediendienste

Mehr Regeln für Video-Sharing-Plattformen und Fernsehanstalten

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Der Nationalrat hat heute ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem eine EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste umgesetzt wird. So werden etwa Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in Zukunft in das Regulierungsregime einbezogen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden einige Sonderregelungen ausgeweitet oder verlängert.

Künftig können weitere Gremien, wie etwa der ORF-Stiftungsrat, Beschlüsse im Umlaufweg fassen. Coronabedingte Sonderregelungen für Verwaltungsverfahren und im Verfahrensrecht wurden verlängert. Eine FPÖ-Forderung nach einer Anklage des Gesundheitsministers beim Verfassungsgerichtshof blieb in der Minderheit.

Mit einem mehrheitlich beschlossenen Gesetzespaket setzt Österreich eine 2018 beschlossene EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste um. Dabei geht es unter anderem um die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in das Regulierungsregime, neue Vorgaben für TV-Anstalten und Abrufdienste in Bezug auf Kinder- und Verbraucherschutz und die Ausweitung von Mechanismen der Selbstkontrolle.

Auch der ORF ist in einigen Punkten betroffen. Betreiber von Video-Sharing-Plattformen müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um NutzerInnen vor rechtswidrigen bzw. schädlichen Inhalten zu schützen, etwa durch ein leicht zugängliches Meldesystem und Löschpflichten.

Bundesministerin Karoline Edstadler bezeichnete die umgesetzte EU-Richtlinie als „Lehrbeispiel“ dafür, wie man in Europa gemeinsam vorgehen könne. Es gehe darum, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, die Medienvielfalt aufrechtzuerhalten und den Jugendschutz auszuweiten, griff sie einige Punkte heraus. Edtstadler sprach sich gegen „Gold Plating“ aus. Es sei wichtig, die Richtlinie so umzusetzen, dass die europäisch vereinbarten Ziele gut erreicht werden können.

Für Alexander Melchior (ÖVP) sei das Gesetzespaket eine sinnvolle Maßnahme. Schließlich bräuchte es für die vielfältigen Medienanbieter einen entsprechenden Rahmen. Er hob insbesondere Bestimmungen hervor, nach denen Fernsehanstalten zum Ausbau der Barrierefreiheit aufgefordert werden.

Ein wichtiger Punkt für Eva Blimlinger (Grüne) sei, dass auch Plattformen wie Netflix in Zukunft mehr europäische Produktionen anbieten müssen. Sie zeigte sich überzeugt, einen goldenen Mittelweg zwischen KonsumentInnen und der Wirtschaft gefunden zu haben.

Christian Drobits (SPÖ) sah das anders. Seiner Meinung nach wurde die EU-Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt. Er sah Mängel in der Umsetzung der Barrierefreiheit und im Konsumentenschutz.

Henrike Brandstötter (NEOS) übte im Zuge der Debatte Kritik am ihrer Meinung nach hohen Werbebudget der Regierung. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, mit dem sie eine drastische Reduktion der Summe für die momentan vom Bund ausgeschriebenen Media- und Kreativagenturleistungen forderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.

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4 Kommentare

  • Hallo Martin!
    Laufend aktuelle Nachrichten! Vielen Dank!!!
    Und Gratulation für die hohe Qualität!
    Ich lese nicht alles, mach aber immer einen Blick drüber und bleibe am Laufenden!

    Vielen Dank für Dein/Euer Engagement,
    alles Gute, bleibt gesund und weiter viel Erfolg
    Liebe Grüße, Jutta Sander

  • Fernsehübertragungen des Nationalrates sind soweit ich es mitbekommen habe, schon länger durch ÖGS begleitet. Manchmal muss man vielleicht den Kanal vom ORF wechseln, damit ÖGS eingeblendet wird.

  • Heißt dass das jetzt dann auch die Fernsehübertragungen des Nationalrates mit einem Gebärdendolmetsch übertragen werden? Das geht mir immer schon ab.
    Ich persönlich brauche es nicht aber ich denke Gehörlose Menschen möchten sich selbst einen Eindruck von den Abgeordneten machen und was sie sagen.