NEOS fordert Kostenübernahme der Persönlichen Assistenz für alle Pflichtschulen

Christoph Wiederkehr: Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder sich für eine Schule ihrer Wahl entscheiden können.

Christoph Wiederkehr von den NEOS
NEOS

„Es ist unfair und nicht einzusehen, dass körperbehinderte Schülerinnen und Schüler nur in einer Bundesschule einen Anspruch auf Kostenübernahme der Persönlichen Assistenz haben“, erläutert NEOS-Bildungssprecher Christoph Wiederkehr gegenüber BIZEPS.

Schon im Frühjahr 2017 hatte der Wiener Landtagsabgeordnete das Problem aufgezeigt und nun nochmals einen Vorstoß gemacht, den er wie folgt begründet: „Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder sich für eine Schule ihrer Wahl entscheiden können und dabei unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Bildung ist das wichtigste Kapital der heutigen Zeit – es ist essentiell, dass alle daran teilhaben können.“

Wiederkehr stellte daher im November 2017 im Wiener Gemeinderat folgenden Antrag: „Der Wiener Gemeinderat fordert die Landesregierung dazu auf, eine Regelung zu erarbeiten, die die Übernahme der Kosten für Persönliche Assistenz für Schüler und Schülerinnen in Pflichtschulen vorsieht. Ferner soll ein Rechtsanspruch für Schüler und Schülerinnen auf Persönliche Assistenz in Pflichtschulen verankert werden.“

Der Antrag erhielt aber keine Mehrheit.

Begründung des Antrages

Beschlussantrag des Gemeinderates Christoph Wiederkehr und weiterer Gemeinderatsabgeordneter betreffend  Persönliche Assistenz eingebracht im Zuge der Debatte über Post Nr. 1 (Voranschlag 2018, Spezialdebatte Bildung, Integration, Jugend und Personal) in der 29. Sitzung des Wiener Gemeinderats am 20.11.2017

Persönliche Assistenz unterstützt behinderte Personen bei all jenen alltäglichen Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selber durchführen können. Darunter fallen zum Beispiel alltägliche Handgriffe im Haushalt, Unterstützung bei der Körperpflege und der Mobilität. Eine Persönliche Assistenz ermöglicht es Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Körperbehinderten Schülern und Schülerinnen, die die fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen für den regulären Schulbesuch erfüllen, kann durch persönliche Assistenz der selbstbestimmte Schulalltag ermöglicht werden, indem den Schülern und Schülerinnen beispielsweise Schreibmaterial gereicht wird, sie Unterstützung bei der Körperpflege oder dem Schulweg erhalten.

Im Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung Nr. 7/2017 werden die Anspruchsvoraussetzungen für körperbehinderte Schüler und Schülerinnen auf Kostenübernahme der persönlichen Assistenz durch den Bund dargelegt. Die Regelung gilt für Schüler und Schülerinnen, die alle Voraussetzungen für den Besuch einer Bundesschule (AHS, BMHS) erfüllen, zur Bewältigung des Schulalltags jedoch Unterstützung benötigen.

Der Anspruch auf Kostenübernahme besteht allerdings nur ab der fünften Schulstufe und nur, wenn eine Bundesschule besucht wird. Privatschulen fallen ebenfalls unter die Regelung, sofern sie ein Öffentlichkeitsrecht haben und der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist.

Für Pflichtschulen gilt der Anspruch auf Kostenübernahme der Persönlichen Assistenz für körperbehinderte Schüler und Schülerinnen im Sinne der oben genannten Bestimmung allerdings nicht. Die Finanzierung einer persönlichen Assistenz ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Burgenland gibt es beispielsweise die „Eingliederungshilfe“. In Wien gibt es keine vergleichbare Regelung. Es ist unfair, dass körperbehinderte Schüler und Schülerinnen nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme der Persönlichen Assistenz haben, wenn eine Bundesschule besucht wird, aber nicht wenn sie sich zum Beispiel für eine NMS entscheiden. Kinder sollten die Möglichkeit haben, sich unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern für eine Schule ihrer Wahl entscheiden zu können.

Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Inklusion“ in Wien am 24.03.2017 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Personen entstanden.

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Ein Kommentar

  • Guten Tag
    Benötige persönliche Assistenz in Urbar
    Vielen Dank
    LG Ruth Staschke