NÖ Bauordnung: Barrierefreiheit zentrale Forderung

Bei der Novelle der Niederösterreichischen Bauordnung sollten die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Der Klagsverband empfiehlt der Niederösterreichischen Landesregierung in einer aktuellen Stellungnahme, bei der Novelle der Niederösterreichischen Bauordnung die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzuhalten.

Grundsätze wie Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Diversität, Chancengleichheit, sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft seien in der UN-BRK verankert und müssten als Leitlinien für staatliches Handeln betrachtet werden, so der Generalsekretär des Klageverbands, Volker Frey.

„Die Barrierefreiheit von Gebäuden ist eine der zentralen Voraussetzungen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Klagsverband habe bereits im Jahr 2014 in einer Stellungnahme gefordert, sich bei der Niederösterreichischen Bauordnung an der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren. Nachdem die Anregungen nicht berücksichtigt wurden, hoffe man nun auf mehr Einsicht seitens der Niederösterreichischen Landesregierung, so Frey.

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