Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im NÖ Landtag beschlossen

Das novellierte NÖ Antidiskriminierungsgesetz wird mit der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt in Kraft treten.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Am 26. Jänner 2017 hat der Niederösterreichische Landtag einstimmig das neue Landes-Antidiskriminierungsgesetz (NÖ-ADG) beschlossen. Damit sind nun auch in Niederösterreich – als letztem Bundesland – beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen alle Menschen aufgrund aller Merkmale vom Diskriminierungsschutz umfasst.

Bislang konnte in Niederösterreich außerhalb der Arbeitswelt aufgrund der Religion und Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder des Alters ungestraft diskriminiert werden. Auch Menschen mit Behinderungen waren nur in der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt. Beim Einkaufen, in Restaurants oder Freizeiteinrichtungen war kein Diskriminierungsverbot wirksam.

Der Klagsverband zeigt sich erfreut über die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Niederösterreich habe nun endlich ein zeitgemäßes Landes-Antidiskriminierungsgesetz, so Generalsekretär Volker Frey.

Empfehlungen des Klagsverbands nur teilweise angenommen

Der Klagsverband hat in einer Stellungnahme im November vergangenen Jahres zahlreiche Empfehlungen für die Verbesserung des NÖ ADG formuliert.

Die Empfehlungen, den Schadenersatz auf 1.000 Euro zu vereinheitlichen sowie die Niederösterreichische Bauordnung an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, wurden allerdings nicht angenommen.

Zum Herunterladen: Gesetzesbeschluss Niederösterreichisches ADG 26.1.2017

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Ein Kommentar

  • Das wird spannend, ab wann sich die NÖ Administration an diese Gesetze halten wird, z.B. an das hier:
    NÖ-ADG §3 Abs.2 Das Verbot der Diskriminierung gilt insbesondere in folgenden Angelegenheiten: …
    4. Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
    5. soziale Vergünstigungen,
    6. Bildung, …