Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes sorgt für Kritik

Die Gesetzesänderung soll den Tätigkeitsbereich der Rettungsdienste von jenem der Fahrtendienste abgrenzen. Fahrtendienstanbieter befürchten nun Job-Abbau.

Rettungswagen
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Mit der Gesetzesänderung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes durch den Landtag im November 2018 (siehe auch) soll der Zuständigkeitsbereich von Krankentransporten klar von jenem der Fahrtendienste abgegrenzt werden.

Wie aus diversen Stellungnahmen hervorgeht, sorgt die geplante Gesetzesänderung für Kritik. So befürchten Kritikerinnen und Kritiker, dass durch die Gesetzesänderung Fahrtendienstunternehmen vom Markt gedrängt werden könnten.

Der Grund für diese Befürchtungen sind Formulierungen im Gesetzestext, die zu einer problematischen Auslegung führen könnten. So ist zum Beispiel ein Krankentranssport dann notwendig, wenn jemand liegend oder sitzend transportiert werden muss.

Eine gewerbsmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderungen, das heißt durch einen Fahrtendienst, ist nur dann gestattet, so heißt es im Gesetzestext § 4 Abs. 1, wenn vor, während oder nach dem Transsport keine medizinische Notwendigkeit einer Betreuung durch Sanitäterinnen oder Sanitäter gegeben ist.

Ab nun mit der Rettung abgeholt?

Das könnte Auswirkungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer haben und zwar in dem Sinn, dass sie künftig vermehrt unnötigerweise mit der Rettung fahren müssten. 

Kritik kommt natürlich von den Wiener Fahrtendiensten, wie auf VIENNA.AT, KRONE und im ORF „Wien heute“ berichtet, befürchten diese durch die Neuregelung einen Stellenabbau von bis zu 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Wirtschaftskammer Wien äußert sich hierzu in einer Stellungnahme. Laut dieser ist es von zentraler Bedeutung, dass durch die Gesetzesänderung private Teilnehmerinnen und Teilnehmer – also Fahrtendienstanbieterinnen und Fahrtendienstanbieter – nicht vom Markt gedrängt werden.

Dem schließt sich auch die Arbeiterkammer Wien an. So könne man durch den vorliegenden Entwurf, medizinisch nicht notwendige Rettungstransporte nicht mehr auf ökonomisch, günstigere Vertragsfahrtendienste verlagern. Die Reform geht aber auch zulasten der Wiener Gebietskrankenkasse. Diese muss ohne Not plötzlich für Fahrten deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen, das an anderer Stelle fehlen wird.

Die Regelungen werden ab 1. April 2019 gelten.

 

Update: In einer früheren Version des Artikel wurde von Wahlfreiheit der Krankenbeförderung gesprochen.

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Ein Kommentar

  • Daß Problem mit der Rettung ist schlicht,daß sie keinen Elektro Rollstuhl mit nehmen auch keine schiebeRollstuhl mit Zusatzmotor ich bin deswegen vor 2 Jahren im AKH die halbe nacht festgesessen dann hat endlich das grüne Kreuz es „illegal“ gemacht