Pflegereform muss Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen

Behindertenrat fordert Herauslösung aus dem Pflegegeldsystem

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Mit der Taskforce Pflege soll die Zukunft des österreichischen Pflege- und Betreuungssystems gesichert werden. Der Österreichische Behindertenrat setzt sich für ein System ein, das Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht.

Im vor kurzem veröffentlichten Bericht zur Taskforce Pflege wurden bereits erste Schritte wie z.B. die Einrichtung eines Inklusionsfonds angesprochen.

Herauslösung aus dem Pflegegeldsystem

Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, müssen ihre Unterstützungsleistungen aus dem Pflegegeldsystem herausgelöst werden, das Pflegegeld um Leistungen der Teilhabe ergänzt und in ein Inklusionsgeld umgewandelt werden.

Mit dem Inklusionsgeld würden nicht nur Pflegeleistungen sondern auch Teilhabeleistungen abgedeckt, wie beispielsweise Persönliche Assistenz. All dies wäre aus dem im Endbericht angesprochenen Inklusionsfonds zu finanzieren.

Bei der Einstufung und Zuerkennung muss dabei die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Mittel es braucht, damit die Personen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können.

Besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen und dualen Sinnesbehinderungen, deren Bedarfe im jetzt bestehenden System nicht berücksichtigt werden, ist das eine dringend benötigte Entwicklung.

„In der Diskussion zur Pflegereform fehlt oftmals der Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen muss ermöglicht werden, selbstbestimmter Teil der Gesellschaft zu sein. Die Pflegereform muss dies gewährleisten und dafür braucht es jetzt endlich das schon lange zugesicherte Inklusionsgeld“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

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3 Kommentare

  • Ich habe zu dem unten bereits Gesagten zusätzlich noch die Befürchtung, dass sich vor allem „Einrichtungen“ ausbreiten werden (Sachleistungen statt Geldleistung) und Betroffene, wie auch pflegende Angehörige wiederum die „Geschnapsten“ sind. Ich finde die Stellungnahme des ÖBR dazu auch anmaßend. Der ÖBR vertritt ja in erster Linie Einrichtungen. Es steht also somit nicht (immer) das Wohl von Betroffenen an erster Stelle. Er packelt mir auch zu viel mit der Gewerkschaft.
    Ich würde mir mehr öffentliche Debatten dazu wünschen!

  • Ich kann den sinn dieses vorstoßes nicht erkennen. am ende werden wir ein winzigkleines inklusionsgeld haben, das nur einen bruchteil des pflegegelds ausmacht. und das pflegegeld, das sich – mit allen problemen – bewährt hat, wird vergangenheit sein. was den behindertenrat reitet, sehenden auges diese katastrophe anzusteuern, ist unerklärlich.

  • Mir ist nicht klar, was das bringen soll. Wenn man kein Insider ist, fragt man sich, warum solche Aussendungen im Namen aller Menschen mit Behinderung überhaupt gemacht werden. Der ÖBR ist immerhin das Ansprechgremium, welches uns bei den offiziellen Stellen und der Regierung vertritt.
    Es geht ja darum, dass das Pflegegeld trotz jährlicher Wertanpassung (Valorisierung) seit Einführung mindestens ein Drittel an Wert verloren hat. Jetzt wurde eine sogenannte Task-Force eingesetzt und es hat den Anschein, dass versucht wird dieses Manko durch Verbesserungen für einige Personengruppen auszugleichen. Dies ist deshalb fragwürdig, da ja andere Pflegegeld-Bezieher eine Schlechterstellung zu befürchten haben. Hier ist noch Öffentlichkeitsarbeit erforderlich – statt solch nichts-sagender Aussendungen des ÖBR.