Trübswasser: Geplant ist ein Rückschritt

In Oberösterreich wird gerade das Antidiskriminierungsgesetz überarbeitet. Die Reaktionen auf den Entwurf sind deutlich.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Noch bis zum 17. Mai 2017 ist ein Entwurf zur Überarbeitung des oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes in Begutachtung. Die Textgegenüberstellung zwischen aktuellem Gesetz und Begutachtungsentwurf zeigt die geplanten Veränderungen deutlich auf.

Es sollen „Möglichkeiten für eine Verwaltungsvereinfachung genützt werden und das Verfahren für die Stellenbesetzung entschlackt und die Mindestfrist für die Vorlage des Tätigkeitsberichts an die Landesregierung gestrichen werden. Diese kann selbstverständlich den Tätigkeitsbericht dem Landtag zur Kenntnis vorlegen, insbesondere wenn sich daraus interessante Schlussfolgerungen für den Landtag wie zB Anregungen für Gesetzesänderungen ableiten lassen; aus Gründen der Deregulierung soll aber eine generelle Vorlagepflicht entfallen„, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz, das die ÖVP-FPÖ Regierung in Oberösterreich beschließen will.

Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS Menschenrechte, kritisiert die geplanten Veränderungen mit Nachdruck. „Geplant ist ein Rückschritt, der auch internationalen Menschenrechtsstandards widerspricht“, betont er gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten und führt Details aus. So werde keine juristische Kompetenz mehr für die Leitung der Antidiskriminierungsstelle verlangt und es soll keine öffentliche Ausschreibung mehr geben. Auch die Berichte an den Landtag sollen entfallen.

„Kontrolleinrichtungen sind offenbar nicht sonderlich beliebt“, meint Trübswasser in Richtung ÖVP-FPÖ Landesregierung. Er fordert, die Novelle zurückzuziehen und eine „den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechende“ vorzulegen.

„Der Entwurf kann deshalb in dieser Form nicht akzeptiert werden“, meinte kürzlich auch Volker Frey vom Klagsverband in einer Aussendung. Insgesamt könne er in dem Gesetzesentwurf keinen Willen erkennen, dass das Land Oberösterreich bereit sei, seine Bürgerinnen und Bürger bei Fällen von Diskriminierung wirksam zu unterstützen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren.

Ähnlich kritisch die Stellungnahme des Bundes-Monitoringausschusses für den die Vorsitzende Christina Wurzinger festhält: „Der Bundes-Monitoringausschuss ruft die thematisch einschlägigen Empfehlungen des UN-Fachausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Österreich in Erinnerung, die die Sicherstellung der vollständigen Unabhängigkeit der Monitoringmechanismen in Einklang mit den Pariser Prinzipien vorschreiben, sowie die Zuteilung eines transparenten Budgets, das der autonomen Verwaltung durch die Monitoringmechanismen zur Verfügung steht.

 

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2 Kommentare

  • Aber das habt ihr euch auch wieder nicht verdient…

  • Oberösterreich – unterdessen das Rückschritts-Bundesland Nr. 1! Aber wir haben uns unsere Regierung selbst gewählt.