USA: Mehr Rechte für Flugreisende mit Behinderungen

US-Verkehrsminister Pete Buttgieg kündigte Maßnahmen zum Schutz von Fluggästen an, darunter auch Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.

Flugzeug am Himmel
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Der sogenannte „Airline Passangers with Disabilities Bill of Rights“, zu Deutsch Gesetzesentwurf über die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderungen, enthält grundlegende Rechte von Passagieren mit Behinderungen, wie z.B. das Recht auf Würde und Respekt – d.h., dass eine Person nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Fluggesellschaft oder ihren Angestellten diskriminiert werden darf. Sie darf auch keinen Einschränkungen unterworfen werden, die für andere Fluggäste nicht gelten.

Zudem muss das Personal von Fluggesellschaften geschult werden, die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderungen zu erkennen.

Recht auf Informationen über Dienstleistungen, Regelungen und Barrierefreiheit

Die Fluggesellschaften müssen den Flugreisenden mit Behinderungen Informationen, über die ihnen zur Verfügung stehenden Services bieten können. Die Informationen müssen sich auf das für den jeweiligen Flug vorgesehene Flugzeug beziehen; dabei handelt es sich z.B. um Informationen über Hilfsmittel, barrierefreie Toiletten usw.

Ein weiterer Punkt besagt, dass alle Informationen der Airlines in einem barrierefreien Format zur Verfügung stehen müssen.

Unterstützung und Hilfsmittel

Passagiere haben das Recht auf barrierefreie Flughafeneinrichtungen, z.B. müssen die Terminals für Passagiere mit Behinderungen leicht zugänglich sein, dies gilt auch für alle anderen Einrichtungen, die zu den Flughäfen gehören. Der barrierefreie Weg zum Einstiegsbereich des Flugzeugs muss ebenfalls sichergestellt werden – z.B. über Rampen und Aufzüge.

Es müssen Bereiche für Assistenztiere zur Verfügung stehen.

Auf Anfrage muss z.B. geschultes Personal für das Ein- und Aussteigen zur Verfügung stehen, auch müssen Technologien wie Rollstühle, Bord-Rollstühle, Rampen und Aufzüge vorhanden sein oder auch Hilfe beim Betreten wichtiger Bereiche des Flughafens wie z.B. Ticketschalter, Gepäckausgabe oder Toiletten. Die Fluggesellschaften dürfen zudem nicht verlangen, dass der Fluggast eine bestimmte Form der Unterstützung in Anspruch nimmt, die er nicht gefordert hat.

Der Fluggast darf nicht länger als 30 Minuten in einer Vorrichtung gelassen werden, in der er sich nicht selbstständig bewegen kann. Damit der Fluggast mit zusätzlicher Zeit und Hilfe an Bord gehen kann, müssen ihm die Fluggesellschaften die Möglichkeit geben, vor allen anderen Fluggästen an Bord zu gehen, damit er genug Zeit hat, seine Hilfsmittel zu verstauen und seinen Sitzplatz einzunehmen.

Auch muss er rechtzeitig Hilfe beim Ein- und Aussteigen erhalten. Beim Ein- und Aussteigen sind Hilfsmittel zu verwenden, niemals darf der Fluggast durch Personal getragen werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Wenn der Fluggast das Flugzeug bestiegen hat, muss er auf Wunsch notwendige Hilfeleistungen erhalten können, wie z.B. Begleitung zur Toilette oder beim Verstauen des Handgepäcks.

Zudem hat der Passagier das Recht auf einen Sitzplatz, der seinen Bedürfnissen aufgrund seiner Behinderung angepasst ist, z.B. einen Sitzplatz mit größerer Beinfreiheit, oder nebeneinander liegenden Sitzplätzen, wenn man mit Persönlicher Assistenz reist.

Das Recht Hilfsmittel und Assistenzhunde mitzunehmen

Fluggesellschaften müssen Hilfsmittel als kostenloses Handgepäck unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zulassen. Dazu gehören z.B. Medikamente oder medizinische Geräte. Auch muss ein zusammenklappbarer Rollstuhl in der Kabine verstaut werden können, entweder in einem Schrank oder in einer Sitzreihe mit Sitzgurten. Fluggesellschaften sollten Platz für mindestens zwei solcher Rollstühle vorsehen. Diese Anforderungen gelten allerdings nicht für ältere Flugzeuge.

Manuelle Rollstühle, die nicht in der Kabine transportiert werden können, müssen unter Einhaltung ausreichender Sicherheitsvorschriften im Frachtraum befördert werden. Außerdem müssen Fluggesellschaften dafür sorgen, dass die Hilfsmittel am Gate überprüft und rechtzeitig zurückgegeben werden. Wenn Hilfsmittel während des Fluges verloren oder beschädigt werden, müssen Fluggesellschaften Entschädigungen in der Höhe des jeweiligen Kaufpreises der Hilfsmittel zahlen.

Auch die Mitnahme eines Assistenzhundes in der Flugkabine ist prinzipiell zu gestatten. Das gilt nicht, wenn der Hund eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit anderer darstellt, oder wenn er eine erhebliche Störung verursacht.

Die Entscheidung des Personals einer Fluggesellschaft, die Mitnahme eines Hundes zu verweigern, muss auf einer individuellen und objektiven Bewertung des Hundes beruhen, die das Risiko eines möglichen Schadens berücksichtigt. Bei der Bewertung sollte auch berücksichtigt werden, ob es Möglichkeiten gibt, das mögliche Risiko durch den Hund abzumildern. 

Beschwerden

Ein weiterer Punkt besagt, dass man das Recht hat, sich zu beschweren, wenn man z.B. mit der Leistung der Fluggesellschaft nicht zufrieden ist. Dazu müssen die Fluggesellschaften eine:n eigenen Beauftragte:n für Beschwerden zur Verfügung stellen.

Diese:r soll über eine spezielle Ausbildung verfügen, um Probleme im Zusammenhang mit Behinderungen direkt an Ort und Stelle klären zu können. Auf eine Beschwerde müssen die Fluggesellschaften innerhalb von 30 Tagen antworten. Jedoch ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Beschwerden zu beantworten, die mehr als 45 Tage alt sind.

Das US-Verkehrsministerium untersucht alle eingehenden Beschwerden im Zusammenhang mit Behinderung und Barrierefreiheit, um festzustellen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. In dringenden Fällen müssen sich die Passagiere an den von den Fluggesellschaften zur Verfügung gestellten Beauftragten wenden können.

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