Volksanwalt Achitz: Steinhof-Heimopfer können bald wieder Entschädigung beantragen

Wiener Gesundheitsverbund sichert in ORF-"Bürgeranwalt" zu, traumatisierten früheren Insassinnen und Insassen entgegenzukommen – Gespräche über Abwicklung laufen

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Im Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses am Steinhof wurden viele Jahrzehnte lang Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich gequält.

Die Lebensbedingungen waren bis in die 1980er-Jahre weit entfernt von menschenwürdigen Standards: rundum verschlossene Gitterbetten, Ruhigstellung mit Medikamenten, abgesperrte Wasserhähne, sodass die Kinder Wasser nur aus den Toiletten trinken konnten.

Länder sowie Heimträger haben sich entschlossen, an Betroffene Entschädigungen auszuzahlen und die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Auch die Gemeinde Wien, zuständig für den Pavillon 15, schuf ein solches Entschädigungsprojekt.

Der Haken: Die Betroffenen hatten nur wenige Jahre Zeit, sich zu melden und die Entschädigung zu beantragen. Im August 2018 war diese Möglichkeit vorbei. „Zu früh, denn man erreicht die früheren Insassinnen nicht über die Medien, viele wussten nicht, dass sie eine Entschädigung bekommen können“, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz. Andere sind traumatisiert und brauchen länger Zeit, bis sie in der Lage sind, die Entschädigung zu beantragen.

Damit in der Bürgeranwalt vom 2. Jänner 2021 konfrontiert, zeigte Markus Pederiva vom Wiener Gesundheitsverbund Verständnis: „Wien nimm seine historische und gesellschaftliche Verantwortung wahr.“

Fälle, die später eintreffen, sollen nun trotzdem im Sinne der Betroffenen entschieden werden. Derzeit laufen Gespräche über die konkrete Abwicklung. Man werde auch Anhaltspunkte suchen, wie man aktiv auf Betroffene zugehen könne. „Diese Botschaft höre ich gerne“, sagte Volksanwalt Achitz: „Wann immer jemand draufkommt, dass sie oder er betroffen ist, es muss eine Möglichkeit geben, eine Entschädigung zu bekommen.“

Stichwort Heimopferrente

Unabhängig von der Entschädigung, die vom Heimträger bzw. dessen Rechtsnachfolger bezahlt wird, haben Betroffene auch die Möglichkeit, eine Heimopferrente zu beantragen. Diese Geste der Anerkennung durch die Republik Österreich in der Höhe von monatlich 337,30 Euro wird von der Volksanwaltschaft organisiert.

Infos: https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente

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6 Kommentare

  • Das war eine schlimme zeit für uns heim kinder

  • Mein mann war am 6 pavilon unschildig oben auf der baumgartenhöhe gilt das auch ???

  • Als Mündel der Stadt Wien von 1945 bis 1965 ergeht die Frage, ob diese Entschädigung unabhängig von der Heimopferrente auch den ehemaligen Pflegekinder zusteht. Ich war ab 23.Juni 1945 Vollwaise. Meine Pflichtteil von S 404,10 wurde durch gerichtlichen Beschluss dem Städt.Bez. Jugendamt Favoriten zugesprochen. Eine Waisenrente habe ich nie bekommen.

  • Was im Zusammenhang mit der Antragstellung von Frauen und Männern mit Behinderungen immer unerwähnt bleibt: Viele, wenn nicht die allermeisten, brauchen dafür Unterstützung. Sie brauchen jemanden, der proaktiv auf sie zugeht, sie informiert, ihnen bei der Entscheidung, ob ein Antrag gestellt werden soll, beim Ausfüllen des Antrags sowie beim Durchlaufen des Clearings solidarisch und unterstützend zur Seite steht. Diese Unterstützung sollte systematisch aufgebaut und sichergestellt werden, sonst bleibt die Heimopferrente für behinderte Menschen ein rein symbolischer Akt.

    • Wäre eigentlich Aufgabe der mit Entnazifizierung Befassten (Gerichte, BeamtInnen, JuristInnen, HistorikerInnen, …) gewesen. Zumal da mit beiden Augen weggeschaut und menschenverachtend geschlampt wurde und wird, ist der „Krieg gegen die Unwerten“ in Österleich nie beendet worden und zieht sich bis heute. Eine strafrechtliche Verfolgung der „Schreibtischtäter“ ist überfällig. Ein paar dieser Kapazunder hinter Schloß und Riegel inkl. der Beschlagnahme und Aberkennung ihrer „Verdienste“ wär da einmal schon ein Anfang.

  • ja, es war schon eine erheblich schlimme zeit für uns heimkinder…..
    man sagt immer, es gibt nichts schlimmeres, als gefängnis nach einer verteilung nach einer straftat – ich kann euch alle als betroffener beruhigen – die heime waren teilweise so schlimm, daß ein „häfn“ dagegen nur als kurzurlaub zur alltagrerholung zu rechnen ist.

    wir, die heimkinder, wurden dazu ohne jedliche schuld, verbrechen, einspruch, verhandlung, ja sogar nur auf grund von laune, missgunst von fürsorge/jugendamt oder unfähiger/unverantwortlichen eltern einfach in so ein „kinder-konzentrationslager“ abgeschoben….
    der alltag beschränkte sich meist aus gewalttätigen/unfähigen und überforderten erziehern, die uns als sexuelle befriedigungsmaschinen (im wahrsten sinne des wortes) sahen, oder als prügel-prallbock missbrauchten.
    ja, sogar ehemalige zöglinge kamen zu besuch, um ihren perversen trieb freien lauf zu lassen. natürlich im einklang mit der heimleitung, die sogar zimmer bereit stellten.

    es hat viel zu lange gedauert, bis die verantwortlichen offiziellen stellen sich zu einem zumindest geringen finanziellen ausgleich bereit erklärten.
    der seelische und körperliche schmerz auf dauer des restlichen lebens ist mit geld sowieso nicht aufzuwiegen – ein zustand, den ein nicht-betroffener in keinster weise nachvollziehen kann.


    in diesem sinne – gruß