Volksanwaltschaft prüft laufend freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Amon: Der Strafvollzug ist vor enorme Herausforderungen gestellt. Bislang keine unverhältnismäßige Beschränkung der Menschenrechte.

Volksanwalt Werner Amon MBA
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Volksanwalt Amon hat unmittelbar nach den ersten Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in österreichischen Gefängnissen eine begleitende Prüfung eingeleitet. Die Volksanwaltschaft ist aufgrund ihres verfassungsgemäßen Auftrages, den Schutz der Menschenrechte an allen Orten von Freiheitsbeschränkungen präventiv zu prüfen, dazu angehalten.

„Ich habe auch umgehend den Menschenrechtsbeirat um die Einschätzung der von der Justiz getroffenen Maßnahmen aus menschenrechtlicher Sicht gebeten“, so Amon. Der Menschenrechtsbeirat besteht aus Expertinnen und Experten der Zivilgesellschaft und Ministerien und ist als Beratungsorgan in der Volksanwaltschaft eingerichtet.

Die Volksanwaltschaft wird auch laufend über die Veranlassungen der Generaldirektion für den Strafvollzug informiert. „Die Einschränkungen für Häftlinge sind massiv. Wie aber der internationale Vergleich zeigt, sind sie noch verhältnismäßig.

„Besonders wichtig ist mir auch der Schutz der Bediensteten im Strafvollzug, es muss gewährleistet werden, dass auch ihre Sicherheit auf diesem engen Raum sichergestellt wird“, so Volksanwalt Werner Amon.

Den Justizwachemitarbeitern gebührt – neben vielen anderen – meine besondere Hochachtung!“, so der Volksanwalt. „Es sind derzeit noch keine Beschwerden in der Volksanwaltschaft eingelangt“, was Amon mit dem breiten Verständnis, in der gesamten Bevölkerung, für die notwendigen Einschränkungen sieht.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich