Eine Covid-19-Schutzimpfung wird in Österreich Menschen ab fünf Jahren angeboten. Vor einer Corona-Erkrankung mit schwerem Verlauf bietet diese Behandlung wahrscheinlich einen guten Schutz – trotz Immunreaktionen und seltenen Nebenwirkungen.
Vor der Zustimmung zu der Impfung sind ausreichend Informationen einzuholen, die Entscheidung für oder gegen eine Impfung und die daraus entstehenden Konsequenzen müssen abgewogen werden.
Dies gilt auch für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung. Denn jede/r hat das Recht auf eine umfassende Aufklärung. Im Einzelfall können damit Ängste abgebaut und Fehlinformationen beseitigt werden.
Durch das Erwachsenenschutzgesetz wurde dies für alle und besonders für Menschen mit geminderter Entscheidungsfähigkeit noch klarer formuliert:
Die Ärztin/der Arzt muss aufklären, die Entscheidungsfähigkeit prüfen und feststellen, oder das Erlangen dieser Fähigkeit durch einen Unterstützerkreis sowie geeignete Maßnahmen fördern, beispielsweise Informationsmaterial in einer Leicht-Lesen-Version. Das ist ein anspruchsvoller Prozess, der aber die Selbstbestimmung wesentlich unterstützt.
Gerade bei Schutzimpfungen dürfte dieser Weg häufig die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen ermöglichen.