Viel Zeit ist vergangen

Was bringt 2023? Ein kleiner Überblick

Zum Jahreswechsel werden meist wichtige Beträge neu festgesetzt oder Gesetze überarbeitet. Hier finden Sie die exakten Zahlen.

2023
Gerd Altmann auf Pixabay

BIZEPS bringt als Service wie jedes Jahr hier eine Auswahl relevanter Informationen für Menschen mit Behinderungen.

Pflegegeld

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 beträgt laut einer Verordnung des Sozialministers 1,058. Das heißt, das Pflegegeld wird um 5,8 % erhöht und beträgt 

  • in Stufe 1 statt 165,40 € mit 175,40 €,
  • in Stufe 2 statt 305,00 € mit 322,70 €,
  • in Stufe 3 statt 475,20 € mit 502,80 €,
  • in Stufe 4 statt 712,70 € mit 754,00 €,
  • in Stufe 5 statt 968,10 € mit 1.024,20 €,
  • in Stufe 6 statt 1.351,80 € mit 1.430,20 €,
  • in Stufe 7 statt 1.776,50 € mit 1.879,50 €.

Durch eine Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz ist nun „bei der Festsetzung des Pflegebedarfs … für Personen mit einer schweren geistigen oder einer schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr … zusätzlich ein auf einen Monat bezogener fixer Zeitwert als Erschwerniszuschlag von 45 Stunden zu berücksichtigen.“ Bisher waren es 25 Stunden pro Monat.

Erhöhte Familienbeihilfe

Ab Jänner 2023 beträgt der Erhöhungsbeitrag der erhöhten Familienbeihilfe statt 155,90 nun 164,90 Euro pro Monat. Außerdem wird sie nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, wie bereits im Zuge der Pflegereform beschlossen wurde.

Es wird weiters mit März 2023 nur noch die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass als Grundlage für die erhöhte Familienbeihilfe notwendig sein, anstatt wie bisher mehrere Untersuchungen.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2023 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 292 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 411 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 435 Euro.

Wiener Mindestsicherung

Die Wiener Mindestsicherung beträgt 1.053,64 Euro monatlich; der Behindertenzuschlag von 189,66 Euro im Monat. Besitzt der antragstellende Mensch eigenes Vermögen (Konto, Sparbücher, Bausparvertrag,…), so wird ihm der Betrag, der das Sechsfache des monatlichen 100%-Mindestsicherungssatzes übersteigt, von der Mindestsicherung abgezogen. Die Grenze für verschontes Vermögen beträgt 2023 somit 6.321,84 Euro, berichtet die Lebenshilfe Wien.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2023 von 485,85 € auf 500,91 € pro Monat erhöht.

Fachstelle Normungsbeteiligung

Einstimmig beschloss der Nationalrat die Einrichtung einer „Fachstelle Normungsbeteiligung“ zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von Normen. Die Fachstelle Normungsbeteiligung soll ab Jänner 2023 Normungsgeschehen beobachten.

Was weiters für 2023 angekündigt wurde:

Nationaler Aktionsplan Behinderung umsetzen

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gab es von 2012 bis 2020 in Österreich einen Nationalen Aktionsplan. 2022 wurde ein neuer Aktionsplan 2022 – 2030  beschlossen. Nun ist dieser Aktionsplan abzuarbeiten.

Persönliche Assistenz – Pilotprojekt starten

Bundesweit einheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf geplant – Pilotprojekt wird in 3 Bundesländern starten; weitere sollen folgen.

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