Stephansplatz im Fokus: Totalsperre statt zweitem U-Bahn-Aufzug entfacht neue Diskussionen
BIZEPS hat in den letzten 10 Jahren mehrfach über die Forderung nach einem zweiten Aufzug an der U-Bahn-Station Stephansplatz berichtet. …
Statt für einen notwendigen zweiten Lift am Stephansplatz werden pompöse Eröffnungsfeiern finanziert. Diese Geldverschwendung muss schnellsten abgestellt werden, fordert das Wiener Behindertenberatungszentrum BIZEPS.
„Die Geschäftsführung der Wiener Linien muss sich fragen lassen, wie sie die vom Rechnungshof aufgezeigte Steuerverschwendung rechtfertigen will“, zeigt sich Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS) empört.
Seien es – laut Bericht des Rechnungshofes „U–Bahn in Wien“ – völlig überzogene Eröffnungsfeierlichkeiten wie beispielsweise der Station „Aspernstraße“ um 2,14 Millionen Euro oder „Seestadt“ um 1,10 Millionen Euro, die von den Wiener Linien frecherweise auch noch als „Investitionen“ verbucht werden.
Für wirklich wichtige Investitionen, wie beispielsweise den von vielen schon längst geforderten – und von der Stadt zuerst zugesagten und dann angeblich mangels Geldmittel gestrichenen – zweiten Lift in der Station Stephansplatz sehen die Wiener Linien aber keinen Bedarf. Dabei ist die U-Bahn Station Stephansplatz die Meistbenutzte im gesamten U-Bahn Netz.
Wie vom Rechnungshof empfohlen, müssen endlich klare Vereinbarungen getroffen werden, was der Bund im Neubau und Bestand mitfinanziert.
„Für uns bedeutet dies klarer Weise, dass statt einem 2 Millionen Fest für eine U-Bahnstation besser das Geld für den Neubau eines zweiten Lifts am Stephansplatz zu verwenden ist“, so Ladstätter.
Er verweist auch auf die ÖBB, die keine derart teuren Polit-Feste um Steuergeld betreiben. „Ist es nicht seltsam, dass für eine kleine U-Bahn-Stationseröffnung der Wiener Linien im 22. Bezirk (Aspernstraße) 2 Millionen ausgegeben werden? Für die Eröffnung eines der größten Knotenbahnhöfe Europas Hauptbahnhof Wien der ÖBB wurde nicht so viel ausgegeben.“
Nicht nur der Rechnungshof zeigt die kritikwürdige Vorgangsweise deutlich auf. Auch die Volksanwaltschaft hat darin einen Missstand festgestellt, dass der 2. Lift am Stephansplatz doch nicht gebaut werden soll.
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