Spatenstich für Neubau des Konradinums in Eugendorf bei Salzburg

Salzburger Monitoring-Ausschuss mahnt Anstrengungen zur De-Institutionalisierung ein

SMA – Salzburger Monitoring Ausschuss
SMA – Salzburger Monitoring Ausschuss

Als Reaktion auf unhaltbare Zustände im Landesheim Konradinum für hochgradig pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen erfolgte nun der Spatenstich für einen Neubau.

Barrierefreiheit wird nun geschaffen, aber zentrale Kritikpunkte bleiben bestehen. 

Mit dem Neubau wird zwar der notwendigen Barrierefreiheit Rechnung getragen, an den anderen massiven Kritikpunkten ändert sich allerdings nichts. Geplante Einzelzimmer und der zentralere Standort können keinesfalls als ausreichende Kriterien für Inklusion gelten.

Die Fertigstellung des 1,4 Millionen Euro teuren Projekts ist für Herbst 2020 geplant. Es wird in einem Artikel vom 27. November 2018 in den Salzburger Nachrichten als „Haus mit Wohlfühl-Charakter“ angepriesen.

Salzburger Monitoring-Ausschuss erinnert an Konventions-Verpflichtungen

Der Salzburger Monitoring-Ausschuss wiederholt seine bereits am 12. Februar 2018 eingebrachte Kritik und zitiert aus den Abschließenden Bemerkungen des zuständigen UN-Ausschusses zum ersten Bericht Österreichs. Der Ausschuss äußert darin seine Besorgnis über die Tatsache, „dass in den letzten 20 Jahren die Population der Österreicherinnen und Österreicher mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, zugenommen hat.“

Er bemängelt vor allem, dass im neuen Haus die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sogar aufgestockt werden und das Wohnangebot sowie die Tagesbetreuung im selben Haus untergebracht werden soll. Das widerspricht ganz klar der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Inklusion wird so auf Jahre hin erschwert. Einer von mehreren weiteren Kritikpunkten ist die fehlende Partizipation Betroffener.

Der Monitoring-Ausschuss verweist in seinen Empfehlungen vor allem auf Artikel 19 der Konvention und unterstreicht: „Das Recht der Menschen mit Beeinträchtigungen selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen, ist auch strukturell umzusetzen.“

Notwendige Veränderungen müssen verbindliche Vorgabe der Ausschreibung sein

Nicht zuletzt fordert der Ausschuss: „Die Ausschreibung eines möglichen Betreibers der Einrichtung unter den Wohlfahrtsträgern der Behindertenhilfe ist ehest durchzuführen. Dabei ist die notwendige Veränderung des Raum- und Funktionskonzepts verbindlich als Vorgabe aufzunehmen.“

Ziel der UN-Konvention ist eine inklusive Gesellschaft

In ihrer aktuellen Stellungnahme fasst die Vorsitzende des Salzburger Monitoring-Ausschusses, Dr.in Karin Astegger, abschließend zusammen: „Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Erreichen einer inklusiven Gesellschaft in Salzburg angestrebt. Dieses Ziel muss bei der Beurteilung jeder neuen Maßnahme des Landes herangezogen werden. Bei der Umsetzung des Neu-Baus eines Heimes, also einer nicht-inklusiven Einrichtung, muss dringend an Veränderungen gearbeitet werden, damit die Ziele der UN-BRK nicht völlig verfehlt werden.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

3 Kommentare

  • Sehr geehrter Herr Lichtenauer,
    danke für Ihre mutigen und klaren Worte, die man nicht, wie es momentan so modern geworden ist, als fake News abtun kann, sondern nur von jemanden in den Mund genommen werden können, der die zutiefst perverse Entwicklung auf diesem Gebiet am eigenen Leib erfahren muss!!
    Auch ich bin eine leidgeprüfte Angehörige, die dieser niederträchtigen Vorgehensweise in unserem Land ohnmächtig gegenüber steht!!
    Ein Aufstand der Betroffenen ist vorprogrammiert!!

  • Sehr geehrter Herr Lichtenauer,
    je weiter wir uns vom Zeitpunkt der Ratifizierung der UN- BR- Konvention entfernen, desto unbekannter werden den Verantwotlichen die Inhalte der Konvention, bis es zum Tag X kommt, wo man gar nicht mehr weiß, dass es eine solche überhaupt gibt!!!

  • Da ich nicht darüber spekulieren möchte, ob politisch Verantwortliche des Lesens einfacher und klarer Formulierungen im Art.19 UN-BRK überhaupt mächtig sind, muss ich davon ausgehen, dass die rechtsverbindliche Menschenrechtskonvention seit über zehn Jahren und nachhaltig für weitere Jahrzehnte VORSÄTZLICH gebrochen wird.
    :-(
    Für mögliche andere Erklärungen bitte ich um Hinweise.