Negativbeispiel Konradinum – Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und Deutschland

Am 13. Februar 2020 fand in Innsbruck die international besetzte Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich und Deutschland mit ca. 140 TeilnehmerInnen statt.

Volker Schönwiese und Petra Flieger beim Vortrag
BIZEPS

In ihrem Vortrag beschäftigten sich Mag.a Petra Flieger und a.o. Univ. Prof. i.R. Dr. Volker Schönwiese auch mit dem Thema „De-Institutionalisierung“.

Beispiele der Aussonderung in Österreich
Petra Flieger / Volker Schönwiese

Darunter versteht man den Prozess, „der eine Verschiebung in den Wohnformen und Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen vorsieht – von institutionellen oder anderen segregierenden Settings hin zu einem System, das zur gesellschaftlichen Partizipation befähigt – (…)  Der Prozess findet sowohl auf politischer, als auch auf sozialer und individueller Ebene statt.“ (Quelle: Bundesmonitoringausschuss: Stellungnahme De-Institutionalisierung. 2016)

Als Negativbeispiel wurde im Vortrag u.a. der Neubau des Konradinums durch das Land Salzburg angeführt. Eine Einrichtung, die es so, nämlich als Heim mit Tagesstätte, gar nicht mehr geben dürfte.

Dieses Konzept kommt einer totalen Institution gleich und widerspricht vollkommen den Erfordernissen der UN-BRK.

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2 Kommentare

  • Das Problem ist allerdings auch, dass es die Mehrheit der Bevölkerung gut heißt, wenn Kinder mit Behinderungen in Sonder-Einrichtungen betreut werden. Sei es in Heimsonderschulen oder in sonstigen Betreuungs-Einrichtungen. Das wird als richtig und normal befürwortet. Für die Integration müssen sich Eltern und SchülerInnen immer wieder rechtfertigen, die Sonderschule sei doch so toll, wird ihnen immer wieder vorgehalten.
    Für nichtbehinderte Kinder werden Kleinstschulen erhalten, damit sie in der Heimatgemeinde zur Schule gehen können, behinderte Kinder werden ohne Weiteres stundenlang zu Sonderschulen in der Gegend herumgekarrt. Es regt sich auch nie jemand auf, dass behinderte Kinder gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht sind – undenkbar bei nichtbehinderten Kindern.

  • Die Weichen bleiben leider immer noch falsch gestellt!
    Öffentliche Mittel werden Milliardenweise durch die Länder für viele weitere Jahrzehnte in längst überholten Segregationsseinrichtungen einzementiert und in Beton gebunden.
    Die angeblich ‚elegante‘ – jedoch vor 95 Jahren versteinerte – Bundesverfassung hat leider nicht vorgesehen, wie die Machenschaften dieses organisierten Systemgebrechens zerschlagen werden könnten und der Narrenfreiheit der Gliedstaaten ein Garaus zu machen sei.