Salzburg und der Konradinum-Skandal – Was wurde daraus?

Jahrelang beschäftigte ein vom Land Salzburg betriebenes Heim mit dem Namen Konradinum die Medien (und Gerichte). Nun wird es abgerissen und es wurde inzwischen an einer anderen Stelle ein neues Konradinum gebaut. BIZEPS interviewte dazu den Experten Norbert Krammer vom VertretungsNetz.

Abriss des Konradinum
Norbert Krammer

Ein vom Land Salzburg betriebenes Behindertenheim – das Konradinum in Eugendorf – schlug vor Jahren medial Wellen. Es wurde bekannt, dass es dort Missstände gab, es folgten Gerichtsurteile, politische Diskussionen über eine Verbesserung der Situation, Beschlüsse über Geldmittel.

Schlussendlich wurde beschlossen, das völlig heruntergekommene Heim abzureißen. Doch statt moderne Behindertenpolitik zu betreiben, wurde beschlossen ein noch größeres Heim zu bauen und damit völlig die Verpflichtungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ignorieren. 

Wie sich der Skandal entwickelte, welche (falschen) Schlüsse daraus gezogen wurden und wie sich die Situation für Menschen mit Behinderungen verändert hat, ist dem folgenden schriftlichen Interview mit Norbert Krammer, Experte beim VertretungsNetz, zu entnehmen.

Norbert Krammer im Interview

Norbert Krammer
Mag. Norbert Krammer

BIZEPS: Nun wird das heftig in die Kritik geratene Konradinum endgültig abgerissen? Was wurde daran kritisiert?

Norbert Krammer: Der Abbruch des alten Gebäudes ist schon fast abgeschlossen, der Neubau schon in Betrieb – die Wende also räumlich vollzogen.

Aber zurück zur Kritik, die immer wieder – auch öffentlich – geäußert wurde, und zu dem jahrzehntelangen Bemühen um Veränderung.

Von den etwas über dreißig Bewohner:innen hatten dreiviertel eine:n Sachwalter:in, wovon in den letzten Jahren (ehrenamtliche) Mitarbeiter:innen von VertretungsNetz für über zwanzig Personen als Vereinssachwalter:innen bzw. später als Erwachsenenvertreter:innen tätig waren.

Daher hatten nicht nur unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, sondern auch die hauptberuflichen Teamleiter:innen jahrelang auf Verbesserungen gedrängt und auf Problemfelder in dem Heim hingewiesen. Dabei ging es immer um den schlechten Zustand des Gebäudes, die fehlenden Angebote und, bereits vor dem Start des Heimaufenthaltsgesetzes, auch um Beschränkungen von Heimbewohner:innen.

Immerhin konnte VertretungsNetz bewirken, dass Besuchsdienste und Therapien organisiert und kleine Veränderungen erreicht wurden.

Die Zusammenarbeit mit der Einrichtung und mit den Betreuer:innen gewährleistete die Umsetzung und Verbesserung für die Bewohner:innen.

Dennoch verhallten die dem Land jahrelang vorgetragenen Bedenken gegenüber dem Konradinum ungehört.

BIZEPS: Letztlich hat sich doch etwas verändert. Wie ging das vonstatten?

Norbert Krammer: Der entscheidende Wendepunkt wurde durch das damals neue Heimaufenthaltsgesetz und die daraus entstandene Bewohnervertretung eingeleitet, die freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen überprüften. Sie leiteten auch gerichtliche Überprüfungen wegen Freiheitsbeschränkungen ein, nachdem außergerichtliche Interventionen erfolglos blieben.

Gerichtsurteil - Hammer
BilderBox.com

In mehreren Verfahren wurde durch Sachverständige und schließlich durch die Gerichte die Unzulässigkeit der gesetzten Maßnahmen bestätigt. Der Bund musste sogar Schadenersatz an Bewohner:innen zahlen, die ohne rechtliche Befugnis behandelt oder beschränkt wurden.

Zusätzlich kontrollierte damals die Expert:innenkommission der Volksanwaltschaft, die für den Schutz und die Förderungen von Menschenrechten zuständig ist. Die Prüforgane benannten die wahrgenommenen Missstände öffentlich und wirbelten gehörig Staub auf. Die mitkommunizierten Verbesserungsvorschläge gingen in der sehr aufgeregten Diskussion fast unter.

Die Kommission stellte zahlreiche Missstände fest: bauliche Mängel, fehlende Barrierefreiheit, eklatante Verletzungen der Intim- und Privatsphäre, Betten am Gang oder in Gemeinschaftsräumen, fehlende Trennung zwischen Toiletten und Pflegebädern, enge Sanitärräume, die Überbelegung, fehlendes Personal und Betreuungsmängel und das Fehlen geeigneter Räume für pädagogische und therapeutische Angebote.

Zusammenfassend konzentrierte sich die Kritik der Kontrollorgane einerseits auf das völlig ungeeignete Gebäude, das menschenunwürdige Lebenssituationen zur Folge hatte, andererseits stand das Behandlungs- und Betreuungskonzept im Fokus, also das Fehlen moderner sonder- und heilpädagogischer Methoden und umfassender Angebote.

BIZEPS: Im Jahr 2016 wurde ein Neubau angekündigt. Warum löste dies die Probleme nicht?

Konradinum - altes und neues Gebäude
Norbert Krammer

Norbert Krammer: Der katastrophale Zustand des Gebäudes war dem Land bekannt und daher gab es laut eigenen Angaben bereits 2014 den Startschuss zur internen Planung eines Neubaus. Öffentlich wurde dies aber erst im Zuge der Debatte über die aufgedeckten Missstände.

UN-BRK-konforme Überlegungen, die Großeinrichtung nicht neu zu bauen, sondern kleine Wohneinheiten für selbstbestimmtes Leben zu schaffen, stellte die Regierung erst gar nicht an.

Das mittelgroße Behindertenheim mit 35 Wohn- und Pflegeplätzen wird fortgeführt, der Neubau umfasst sogar 36 Plätze für Menschen mit Behinderungen. Die gemischte Altersstruktur – vom Kleinkind bis zur über 40jährigen Bewohner:in – wurde ebenso aufrechterhalten, wie die fehlende Trennung von Wohneinrichtung und externer Tagesstruktur. Es bleibt also bei der umfassenden Rund-um-Einrichtung, die in der Soziologie von Erving Goffmann als Totale Institution beschrieben wurde.

Einzig Spaziergänge ermöglichen Außenkontakte, damit bleiben die Bewohner:innen weiterhin von der breiten Gemeinschaft abgeschnitten. Die Frage, wo und mit wem ich wohne oder betreut werde, ist somit keine freie Entscheidung – worin sich ebenfalls die Totalität einer Einrichtung zeigt. Von dieser Struktur wird weiterhin nicht abgewichen.

BIZEPS: Gibt es dennoch auch etwas Positives über den Neubau zu berichten?

Norbert Krammer: Ja – Das neue Gebäude ist großzügig angelegt. Es gibt viel Licht, Rückzugsmöglichkeiten, Therapieräume und Einzelzimmer sind Standard. Von Angehörigen und auch von Erwachsenenvertreter:innen wird die räumliche Verbesserung sehr positiv beurteilt. Die baulichen Mängel sind also beseitigt, Angebote wurden ausgeweitet.

Dennoch, die Struktur und das Konzept bleiben vorhanden: Von menschenrechtskonformer Umsetzung kann daher keine Rede sein.

BIZEPS: Das Land Salzburg bleibt auch weiterhin der Träger dieses Großheims. Warum wurde dies nicht geändert und warum ist dies auch problematisch?

Norbert Krammer: Vom Salzburger Landtagsausschuss wurde im Mai 2016 aufgrund eines SPÖ-Antrages einstimmig beschlossen, dass der Neubau einem anerkannten Träger der Behindertenhilfe übergeben wird.

Damit wäre die bisherige Zuständigkeit vom Gesundheitsressort auch in das fachlich für Behinderteneinrichtungen zuständige Sozialressort gewandert. Das Unterbleiben der Ausschreibung und die fehlende Veränderung blieb unbegründet.

Organisatorisch wird das Konradinum daher weiterhin dem Gesundheitsressort und hier dem Bereich Landesheime und Landesanstalten zugeordnet. Diese Sonderkonstruktion umfasst zwei weitere Einrichtungen, das Landeszentrum für Hör- und Sehbildung und das Sozial-Pädagogische Zentrum. Es sind historische Gründe, gewachsene, alte Strukturen, die in der bestehenden Koalition von ÖVP/Grüne/Neos auch Machtverteilungsfragen berühren.

Das Land Salzburg hat hier weiter alles in einer Hand: die Einrichtung als Betreiber, das Personal als Arbeitgeber und Vorgesetzer, die Gewährung von Behindertenhilfe für die Bewohner:innen, die Kontrolle als Fachaufsicht. Von einer „Gewaltentrennung“ kann hier keine Rede sein.

Nicht nur die Bewohner:innen sind im Konradinum rundum und ohne Alternative betreut, auch die Einrichtung ist umfassend in die Struktur des Landes eingebunden.

BIZEPS: Welche Chance wurde mit den getroffenen Entscheidungen vertan?

Norbert Krammer: Die Errichtung eines Neubaus für das alte ungeeignete Landesheim Konradinum widerspricht grundsätzlich den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und verbaut die Möglichkeit, einer inklusiven Gesellschaft wieder einen Schritt näher zu kommen. Bei der Diskussion um das Heim ging es überwiegend um das Gebäude und den Neubau.

Die betreuten Menschen wurden zum Objekt und waren nicht Ziel der Bemühungen. Damit wird vom Land Salzburg weiterhin Artikel 19 der UN-BRK missachtet, der die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie alle anderen Menschen in der Gemeinschaft leben können.

Schon im Planungsprozess wurde darauf verzichtet, Selbstvertreter:innen, Expert:innen und Beiräte des Landes einzubeziehen, um ein inklusives Angebot entstehen zu lassen.

Trotz des architektonisch ansprechenden Neubaus und der großzügigen Anlage kann das Engagement des Personals die strukturellen Mängel, die fehlende Partizipation und die fehlende Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht wettmachen.

BIZEPS: Danke für das Interview!

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4 Kommentare

  • Jeder Missbrauch, jeder Skandal kann solange fortgesetzt werden, bis er an eine Person kommt, die den Skandal als solchen empfindet, und die sich getraut nicht nur stopp zu sagen, sondern die auch die Kraft und den Charakter hat, solange an der Sache dran zu bleiben, bis dieser Skandal abgestellt wird. Je mehr Menschen mit Charakter darauf achten, dass Menschen, die Unterstützung brauchen, diese auch bekommen und Gesetze zu deren Schutz eingehalten werden desto weniger Vorkommnisse werden in Skandalen enden! Es liegt an uns allen, sich mutig für Schwächere einzusetzen!!!!! G.Ressl

  • Nichts wurde daraus, im Gegenteil, es geht weiter, wie bisher, kann ich aus Erfahrung berichten, schläft nach kurzer Zeit wieder ein, bzw. wird schubladisiert….., wie auch der jetzige Pflegeskandal….. , ein Rücktritt, dann passt’s schon wieder….., ob der Träger „das Land“ , wer immer das sein mag….., oder privater Träger, spielt keine Rolle, so lange es keine Transparenz gibt…. ändert sich, wie gesagt, gar nicht’s, im Gegenteil, nämlich, wenn man sich für seine Angehörigen einsetzt, werden diese nämlich kurzerhand vor die Tür gesetzt…..
    Gott sei Dank hab‘ ich dies dann per Gerichtsurteil verhindern können…..
    Traurig, Traurig, aber leider Realität…..

  • danke für den informativen artikel! die UN-konvention steht in österreich scheint´s nur auf dem papier. wer ist dafür verantwortlich? wer sind die zuständigen landesräte?