Transparente Menschenrechte – eine Aktion in Salzburg

Die Plattform für Menschenrechte Salzburg organisierte zum 20-jährigen Bestehen des Netzwerkes im Dezember 2019 eine bemerkenswerte Aktion im öffentlichen Raum.

Banner mit Aufdruck: Menschen mit Behinderungen haben das Rech selbst zu bestimmen, wo und mit wem sie wohnen.
Norbert Krammer

Rund um den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember organisiert die Salzburger Plattform für Menschenrechte anlässlich des 20jährigen Bestehens eine Aktion Transparente Menschenrechte: Gemeinsam mit fast 40 Organisationen wurden Transparente mit (verkürzten) Zitaten aus unterschiedlichen Menschenrechts-Chartas konzipiert und im öffentlichen Raum der Stadt Salzburg präsentiert.

Botschaften aus den Menschenrechtsverträgen wurden in der ersten Dezemberhälfte auf bekannten Salzachbrücken im Stadtgebiet angebracht, wie auch auf einigen Gebäuden von Mitgliedsorganisationen.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – Diese zentrale Botschaft der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1, wurde als „Transparentes Menschenrecht“ beispielsweise von Plattform und Friedensbüro der Öffentlichkeit in Erinnerung gerufen. Gemeinsam mit der Straßenzeitung Apropos wurde auf Artikel 3 und das Recht aller Menschen auf Leben, Freiheit und Sicherheit aufmerksam gemacht.

Vielfältige Verpflichtungen und Forderungen der internationalen Verträge wurden im öffentlichen Raum sichtbar gemacht. Zum Beispiel wurde u.a. die Meinungsfreiheit eingefordert, das Recht auf Versammlungsfreiheit betont und die gleichen Rechte und die Würde der Kinder betont.

Aber auch die Verpflichtung der Städte für Nomaden einen menschenwürdigen Aufenthalt zu ermöglichen sowie die Förderung eines Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Weitere Transparente thematisierten das Folterverbot, die absolute Abkehr von Faschismus und die gleichen Rechte vor dem Gesetz.

Menschen mit Behinderungen haben gleiche Rechte

Im Kreise dieser umfassenden Menschenrechte war es nur folgerichtig, dass in unmittelbarer Nähe zu den Gerichtsgebäuden unter Bezug auf Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes von der Selbstvertretungsorganisation knack:punkt postuliert wurde: „Die Gemeinden gewährleisten die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens.“

VertretungsNetz beteiligte sich ebenfalls an der Aktion und nutzte die Möglichkeit, auf die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) normierten Verpflichtungen öffentlich hinzuweisen. Für die Erwachsenenvertretung und die Bewohnervertretung ist es immer noch ein besonderes Anliegen, auf den Artikel 19 der UN-BRK und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hinzuweisen.

Das Transparent machte dies sehr deutlich: „Menschen mit Behinderungen haben das Recht selbst zu bestimmen, wo und mit wem sie wohnen“. Damit ist auch der notwendige Prozess der De-Institutionalisierung mit umfasst.

Diese zentrale Forderung ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass in Salzburg an dem kritisierten Neubau der landeseigenen Behinderteneinrichtung Konradinum weiter festgehalten und damit die Konvention aktiv unterlaufen wird. Aber auch im Seniorenbereich gibt es noch immer zu wenig Unterstützung, die ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung gewährleisten würde.

Die Aktion „Transparente Menschenrechte“ macht umfassend bewusst, in welchen Bereichen weiterhin Defizite zum Idealanspruch der Menschenrecht und der Realität bestehen und daher Verbesserungen dringend erforderlich sind.

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3 Kommentare

  • … die Aktion finde ich klasse und SEHR notwendig!

  • Gute Frage ob auch das Menschenrecht auf FREI gewählte Arbeit nach ILO 122 vorkommt …

    • …ist natürlich ebenfalls wichtig und richtig. Ich würde mir an eurer Stelle Verbündete suchen und das Thema so aufbereiten, dass es plakativ wird.