Der österreichische Zug in Richtung Behindertengleichstellung ist nun nicht mehr aufzuhalten!

Alle Fraktionen sprechen sich für ein Behindertengleichstellungsgesetz aus und Wien hat bereits eine diesbezügliche Arbeitsgruppe geschaffen.

ICE
BIZEPS

Die Motivation der Interessensvertretungen der behinderten Menschen in Österreich und die der Menschen mit Behinderung selbst, jetzt den entscheidenden Schritt in Richtung eines Behindertengleichstellungsgesetzes setzen zu können, ist so hoch wie nie. So haben sich im Rahmen einer aktuellen Umfrage der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation an die politischen Parteien alle Parlamentsfraktionen für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes ausgesprochen. Es wurde sogar angekündigt, dieses behindertenpolitische Ziel noch im Jahr 2003 der entsprechenden parlamentarischen Behandlung – also Beschlussfassung im Nationalrat – zuführen zu wollen.

Die ÖVP-Behindertensprecherin Maria Rauch-Kalat gab sich jedoch in der ORF-Fernsehsendung „Heimat, fremde Heimat“ am 27. Oktober 2002 zurückhaltend und wollte nicht dezidiert davon sprechen, dass die ÖVP sich aktiv für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes einsetzen wird, sondern will es zum Thema machen, wenn man sich in einem Regierungsprogramm darauf versteht.

Die Behindertensprecherin der SPÖ, Christine Lapp, sprach sich hingegen in ihrer Presseaussendung vom 23. Oktober 2002 zu dem Antwortbrief von Herrn Justizminister Böhmdorfer auf den offenen Brief des Vereines Blickkontakt betreffend den diskriminierenden Ausschluss sehbehinderter und blinder JuristInnen vom Richteramt für die Schaffung eines solchen Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene aus.

Behindertengleichstellung ist jedoch nicht nur Bundessache, sondern eine sogenannte Querschnittsmaterie; das heißt, dass Behindertengleichstellung in alle Rechtsbereiche, ob sie nun in Bundes- oder Landeskompetenz fallen oder auch der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zustehen, hineinspielt. Dementsprechend bedarf es neben einem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auch noch eigener Landes-Behindertengleichstellungsgesetze für die neun Bundesländer. Die Vorreiterrolle auf Länderebene hat dabei Wien übernommen und auf Initiative der Vorsitzenden der gemeinderätlichen Behindertenkommission und 2. Landtagspräsidentin, Prof. Erika Stubenvoll, das Komitee Behindertengleichstellung in Wien in der konstituierenden Sitzung vom 22. Oktober 2002 gegründet, das nun als ersten Schritt einen Bericht zur Lage der Behindertengleichstellung in Wien ausarbeiten und am 3. Dezember 2002 öffentlich und in einer Sitzung des Wiener Landtages präsentieren soll; in weiterer Folge soll das Komitee, das eine Unterarbeitsgruppe der Interessensvertretung der behinderten Menschen nach § 46 des Wiener Behindertengesetzes ist, an der Ausarbeitung eines Wiener Behindertengleichstellungsgesetzes maßgeblich mitwirken.

Den Vorsitz in diesem Komitee „Behindertengleichstellung in Wien“ führt Mag. Michael Krispl (Verein Blickkontakt): „Dieser Bericht soll nicht nur eine Iststandsanalyse werden, die insbesondere auch die Ergebnisse der seit 1999 bestehenden Arbeitsgruppe zur durchforstung des Wiener Landesrechts nach behindertendiskriminierungen beleuchten wird; der Bericht soll vielmehr auch die unabdingbaren Eckpunkte für ein künftiges Wiener Behindertengleichstellungsgesetz dokumentieren, die selbstverständlich auch als Grundlage für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und andere Landes-Behindertengleichstellungsgesetze herangezogen werden können und sollten, um österreichweit einen einheitlichen Standard der Behindertengleichstellung gewährleisten zu können. So werden sich als Eckpunkte für ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz neben durchsetzbaren Rechtsansprüchen auf Gleichstellung und einem Verbandsklagerecht auch die in Deutschland verwirklichte Beweislastumkehr, eine Schlichtungsstelle, Sanktionsmöglichkeiten und Schadenersatzansprüche etc. wiederfinden.“

Wenn man die parteipolitischen Statements der letzten Tage und Wochen zur Frage nach einem Behindertengleichstellungsgesetz zusammenfassend betrachtet, so ist eines wohl kaum mehr zu verkennen: „Der österreichische Zug in Richtung eines Behindertengleichstellungsgesetzes ist nun nicht mehr aufzuhalten und es freut mich persönlich, dass Wien nun auch auf Landesebene diesen politischen Auftrag in Art. 7 Abs. 1 B-VG als Vorreiter umsetzen will! Jetzt sind aber auch die behinderten Menschen selbst und ihre Interessensvertretungen gefordert, sich so aktiv wie möglich in diesen wichtigen Prozess einzubringen, da sie die eigentlichen ExpertInnen in Sachen Behindertengleichstellung sind.“, so Mag. Krispl abschließend.

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