Schweiz bekommt eine nationale Menschenrechtsinstitution

Im Juni 2016 beschloss der Schweizer Bundesrat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI).

Schweizer Bundeshaus (Regierung und Parlament)
Abegglen, Martin

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auch beauftragt, bis Ende Juni 2017 in diesem Sinne eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, ist einer Medienmitteilung des Bundesrats vom 29. Juni 2016 zu entnehmen.

Weiters heißt es darin: „Die Einrichtung einer von staatlichen Stellen unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution als multifunktionale Schnittstelle und Kompetenzzentrum bezweckt eine wesentliche Stärkung und Ergänzung der bestehenden Menschenrechtsarchitektur der Schweiz.“

Dieser Entscheidung ging eine langjährige Diskussion voraus. „Im Jahre 2001 startete eine Koalition von schweizerischen Nichtregierungsorganisationen eine Kampagne mit dem Ziel, dass der Bund eine unabhängige Menschenrechtsinstitution schafft“, hielt die Plattform Menschenrechte in ihrem Argumentationspapier fest und nannte darin auch 10 Gründe für die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.

„Wir begrüssen die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution. Trotz des limitierten Budgets ist sie notwendig, um den Respekt und das Verständnis für die fundamentalen Rechte in der Schweiz zu stärken“, sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin der Schweizer Sektion von Amnesty International, die sich 16 Jahre lang für die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution nach den „Pariser Prinzipien“ in der Schweiz eingesetzt hat. 

Es kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass politischer Widerstand die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution noch verhindert.

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