Schweiz unter Kritik: Fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen gesellschaftlichen Ebenen

2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Doch was die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen betrifft, hinkt die Schweiz weit hinterher. Das bestätigen die Überprüfung des UN-Ausschusses und ein Schattenbericht.

Flagge Schweiz
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Im März 2022 überprüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen das erste Mal die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz.

Diese Überprüfung und ein Schattenbericht der Schweizer Behindertenorganisation Inclusion Handicap zeigen eindeutig auf, dass in der Schweiz Strategien zur Umsetzung von Inklusion fehlen und dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht erfüllt sind.

Das Hauptproblem, welches im Schattenbericht festgestellt wird, ist das Fehlen von umfassenden Strategien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das zeigt sich in mehreren Problemfeldern.

Kein Schutz vor Diskriminierung und keine politische Mitsprache

Das Schweizer Rechtssystem beruht noch immer auf einem medizinisch defizitorientierten Verständnis von Behinderung. Dies führt zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, z.B. was den Zugang zu Justizverfahren oder die politische Mitsprache betrifft.

So können Menschen, die wegen einer geistigen oder psychischen Behinderung unter Vormundschaft stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Auch gibt es keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, in den seltensten Fällen gibt es ein Recht auf die Beseitigung einer Benachteiligung, oft kann man lediglich auf eine Entschädigungssumme hoffen.

Fehlende Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben

Ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft ist zentral, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht. Doch in der Schweiz fehlen dafür oft die Rahmenbedingungen. Es gibt keine Strategie zur De-Institutionalisierung. Im Bereich Wohnen ist man immer noch stark auf institutionelle Wohnformen fokussiert.

Es existieren gravierende Mängel bei bestehenden Bauten, die nicht umgebaut werden. Die Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit von Bauten läuft 2023 ab und wird nicht eingehalten. Unterstützungsangebote für ein selbstbestimmtes Wohnen sind unzureichend, z.B. gibt es große Hürden beim Zugang zu Assistenz.

Auf Grund dieser Mängel im Wohn- und im Unterstützungsbereich ist für viele Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben nicht möglich.

Fehlende Inklusion in Schule und Beruf

In den Bereichen Schule und Beruf fehlt es an Strategien zur Umsetzung der Inklusion. Es gibt zwar einen bedingten Vorrang der Integrativen Beschulung, ist die Ausstattung der Regelschule in Bezug auf Integrative Beschulung nicht ausreichend, kommen die Kinder aber in eine Sonderschule. Ein Transfer der Ressourcen von der Sonderschule zur Regelschule findet trotz des Bedarfes nicht statt.

Dementsprechend besteht immer noch eine hohe Sonderschulquote, die meist ein weiteres Leben in Sondereinrichtungen zur Folge hat. Menschen mit Behinderung sind ebenfalls von einem offenen Arbeitsmarkt ausgeschlossen – es besteht lediglich ein geschützter und staatlich unterstützter Arbeitsmarkt mit sehr niedrigen Löhnen ohne Aufstiegsmöglichkeiten. Auch existiert keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen anzustellen.

Angesichts dieser zahlreichen Problemfelder ist eine der Hauptforderungen von Inclusion Handicap ein Nationaler Aktionsplan, welcher die Ziele für Inklusion klar und nachweisbar festhält und bestehende Maßnahmen und Gesetze im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention immer wieder überprüft.

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2 Kommentare

  • Wieso erinnert mich das nur stark an Österreich?
    * Vielleicht weil in Österreich Taschengeld statt Lohn in Werkstätten bezahlt wird?
    * Vielleicht weil Personen, die „blind“ sind, nach wie vor einer Notariatsaktspflicht unterworfen sind und diese nicht bekämpft wird?
    * Vielleicht weil es sog. „Blindenschulen“ oder „Gehörlosenschulen“ noch immer gibt?
    * Vielleicht weil Behindertenorganisationen von Spenden leben und daher lieber kassieren statt agieren? Und hier ist ein defizitgeprägtes Verständnis von Behinderung wirtschaftlich wesentlich zielführender.

  • Ja, und? Ist doch völlig egal: Wenn’s wirklich stört, dann wird wohl rechtlich vorgegangen werden müssen. Wird nicht passieren, also bleibt’s einfach so.
    Dieses Behindigejammere wäre wesentlich zielführend, wenn man daraus/darauf aufbauend juristische Fragen formulieren würde.