Die Büchse der Pandora ist geöffnet …

Einen gesellschaftlichen Wertewandel spüren behinderte, schwer chronisch/psychisch kranke Menschen schon lange - am eigenem Leib in allen Lebensbereichen, jeden Tag. Fehlende Inklusion, mangelnde Barrierefreiheit, Vorurteile, Diskriminierungen, Einschränkung von Menschenrechten. Ein Kommentar.

Rollstuhl vor Paragraphenzeichen
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„Alltagseuthanasie“ wurde das früher in der der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung genannt. Budgets wurden gekürzt, versprochene Reformen blieben aus. Es wird zunehmend schwieriger, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dass sich die Lage auch aufgrund des sogenannten „Selbstbestimmt-Sterben“-Trends nicht zum Besseren entwickeln wird, liegt auf der Hand.

Am 11. 12. 2020 hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof Folgendes festgehalten: Es ist verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Der Straftatbestand der ‚Hilfeleistung zum Selbstmord‘ verstößt gegen Recht auf Selbstbestimmung.

Gesetzesentwurf nun veröffentlicht

Die grün-türkise Regierung hat nun im Oktober 2021 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Stellungnahmen können innerhalb der Begutachtungsfrist bis 12. November 2021 abgegeben werden. Die Gültigkeit des Urteils des Verfassungsgerichtshofes tritt mit Jahresanfang 2022 in Kraft.

Das Thema Sterbehilfe ist hoch emotional, komplex und die öffentlichen Debatten darüber gab und gibt es national wie international gesehen schon Jahrzehnte, meist in Wellen. Dennoch kam das Urteil des Verfassungsgerichtshofes für viele überraschend.

Die jetzige Begutachtungsfrist ist – so der breite Tenor – viel zu kurz. Eine breite öffentliche Auseinandersetzung hat nicht stattgefunden und ist auch nicht in 3 Wochen aufholbar.

Sterbeverfügungsgesetz

Als positiv möchte ich in diesem Entwurf zu einem „Sterbeverfügungsgesetz“ erwähnen, dass eine Sterbeverfügung nur von volljährigen Personen errichtet und dass keine Person zur Hilfeleistung gezwungen werden kann; dass eine ärztliche Aufklärung erfolgen muss, dass eine Bedenkzeit vorgesehen ist, dass eine Werbung und „wirtschaftliche Vorteile“ (z.B. Tätigkeiten von sogenannten Sterbehilfe-Organisationen) verboten sind.

Als problematisch sehe ich, dass eine Sterbeverfügung nicht an die „letale Phase einer Krankheit“ gebunden ist. Der Personenkreis, der eine Sterbeverfügung errichten kann, ist relativ groß: jemand, der „an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, deren Folgen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen.“

Was für manche vorerst nach einer frei wählbaren, „selbstbestimmten“ Entscheidung klingt, entpuppt sich – analysiert man beispielsweise die Entwicklung der Sterbehilfe in den Niederlanden – als Einfallstor für problematische Entwicklungen, die über das Individuum hinaus, die gesamte Gesellschaft betreffen.

Flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung angekündigt

Der vorgesehene Ausbau von einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung ist begrüßenswert, wird jedoch noch etliche Jahre dauern. Was klar fehlt, ist jedenfalls ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Völlig ausgespart, wurde das Thema Schmerzmedizin. Die diesbezügliche Versorgungslage in Österreich ist äußerst mangelhaft.

Die Errichtung eines Sterbeverfügungsgesetzes erfolgt VOR einer seit Jahren notwendigen und eingeforderten Pflegereform. Auf Pflege angewiesene Menschen und ihre Angehörigen sind angesichts unwürdiger Bedingungen in totalen Institutionen und fehlender Unterstützung verzweifelt.

In der Pflege tätige Menschen berichten schon jahrelang über zu wenig personelle und finanzielle Ressourcen, zu wenig Zeit für die Arbeit am Menschen selbst, Überlastung und Burnout. Eine öffentliche Bewusstseinskampagne, die den Wert der Pflege würdigt und den Pflegeberuf nachhaltig attraktiv hält, wurde oft versprochen, hat aber noch immer nicht stattgefunden.

Behinderte Menschen warten noch immer auf eine umfassende Umsetzung der bereits 2008 von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention. Schulische Inklusion, Chancengleichheit in der Bildung und am Arbeitsmarkt, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und ein Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz sind einige wichtige Grundpfeiler.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes und die Gesetzeswerdung fiel und fällt nicht nur innenpolitisch gesehen, in bewegte Zeiten: Die größte Pandemie seit der Spanischen Grippe in Verbindung mit einer globalen schweren Gesundheits-, Wirtschafts- und Menschenrechtskrise.

Es ist damit zu rechnen, dass dieser Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung kein Endpunkt der sogenannten Sterbehilfe-Debatte sein wird, sondern in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine Weiterentwicklung erfährt.

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4 Kommentare

  • Die Sterbehilfe gehört einfach verboten! Man macht Gesetze ohne die Betroffenen einzubinden.

  • Übersterblichkeit 2020
    nicht normal — also sterben auf Intensivstation

    Übersterblichkeit 2021
    bereits „normal“ — also sterben auf Normalstation

    Ü 2022
    schneller sterben auf der Turbokrepier-Station

    copyright f. fischler

  • Dann hoffe ich sehr für AT, dass das Palliativwesen ausgebaut. Doch wenn ich DE anschaue, ist es in wenigen Jahren vermutlich nicht getan. Es muss sich in den Haltungen verankern, wobei einige mit „Palliativ“ auch wieder argumentativ in die Rechte von Erkrankten so eingreifen, das bestimmte Lebenssituationen wie Muskelerkrankungen und Beatmung als nicht „notwendige“ Lebensverlängerung betrachtet werden. Doch ist eine Beatmung nicht für jeden eine leidvolle Erfahrung, sondern Sicherung von Lebensqualität.

  • Es ist damit zu rechnen, dass dieser Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung kein Endpunkt der sogenannten Sterbehilfe-Debatte sein wird, sondern in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine Weiterentwicklung erfährt.

    Das hoffe ich doch. Dieses Gesetz ist ein großes Zugeständnis an die Kirche, die sich sozial gibt, Menschen in die Abhängigkeit treibt, um Ihnen auch noch das letzte Hemd nehmen zu können. Frauen und Kinder sind gerade noch gut genug um für Gottes Lohn zu arbeiten und die Gelüste arbeitsfauler Perverslinge zu befriedigen. Sie hat natürlich ein ganz anderes Verständnis von Menschenrechten. Menschen- und Arbeitnehmerrechte, wo kämen wir da hin, wenn sich die Schäfchen plötzlich wehren könnten, statt sich schlachten und ausnehmen zu lassen!

    Warum muss man überhaupt schwer krank sein?