EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen veröffentlicht

Am 7. Juni 2019 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen veröffentlicht. Welche Auswirkungen wird diese Richtlinie, die auch European Accessibility Act (EAA) genannt wird, auf Österreich haben?

Deckblatt EU-Richtlinie 2019/882
BIZEPS

Vor mehreren Jahren starteten die Vorarbeiten für einen European Accessibility Act. Doch die Verhandlungen verliefen schleppend, weil sich Staaten (wie Deutschland) gegen Verpflichtungen von Unternehmen sperrten.

Das European Disability Forum (EDF) machte sich seit Jahren für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes stark. Es gab laufend neue Entwürfe (den ersten Entwurf zum EAA hat die EU-Kommission schon im Dezember 2015 vorgelegt). Das Vorhaben wurde danach aber inhaltlich Schritt für Schritt verwässert.

Schlussendlich blieben nur mehr ein paar Produktgruppen (beispielsweise Selbstbedienungsterminals) und Services (beispielsweise Bank-Services) im umfassten Geltungsbereich. Mit dem Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit werden neue EU-weite Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit für ein begrenztes Angebot an Produkten und Dienstleistungen hinzugefügt, hielt das EDF fest.

Was möchte man mit der EU-Richtlinie erreichen?

Zweck dieser EU-Richtlinie ist es,

durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten, indem insbesondere durch unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderun­gen in den Mitgliedstaaten bedingte Hindernisse für den freien Verkehr bestimmter barrierefreier Produkte und Dienstleistungen beseitigt werden bzw. die Errichtung derartiger Hindernisse verhindert wird.

Dadurch dürften sich die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt erhöhen und die Barrierefrei­ heit von einschlägigen Informationen verbessern.

Wie geht es weiter?

Österreich hat die EU-Richtlinie (deutscher Text) in spätestens 3 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Wichtig wird sein, auf eine exakte Umsetzung zu drängen, damit nicht der vorliegende Rest verwässert wird.

Spannend könnte es werden, ob das Ziel der Richtlinie eintrifft. Nämlich, dass EU-weite Anbieter der genannten Produkte, diese auch barrierefrei anbieten.

Siehe auch: EDF-Analyse (Details)

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Ein Kommentar

  • Ich finde das ganz toll und hoffe auf ein gutes gelingen im Interesse der Betroffenen.