Forderung an die Stadt Wien nach neuem Konzept für die Nutzung von E-Scootern

Das willkürliche Abstellen von E-Scootern wird in Wien immer mehr zum Problem für Menschen mit Sehbehinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, wie der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) kürzlich festhielt. Nun griff auch die Behindertenanwaltschaft das Thema auf.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das Fehlen eines Sicherheitskonzeptes der Stadt Wien führt zu einer unsicheren und gefährlichen E-Scooter-Nutzung für alle Verkehrsbeteiligten, kritisiert der BSVÖ als österreichweit größte Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen.

E-Scooter als Verkehrsbehinderung

Die Geräte werden auf schmalen Gehsteigen oder taktilen Leitsystemen abgestellt, wodurch es zu einem erhöhten Sturzrisiko und einer erschwerten Navigation für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für Menschen mit anderen Behinderungen kommt.

Die Sorglosigkeit, mit der E-Scooter einfach quer über Wegen, in Hauseingängen oder auf offenen Plätzen abgelegt werden, ist zum Kopfschütteln. Dabei werden gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Eine sichere und selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen wird weiter eingeschränkt.

Dies wird auch im Beitrag des ORF-Bürgeranwalt vom 2. Juli 2022 veranschaulicht. Der BSVÖ bekommt durch den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) sowie die Behindertenanwaltschaft Rückendeckung.

Auch Behindertenanwaltschaft fordert Stadträtin Sima zum Handeln auf

In einem Brief der Behindertenanwaltschaft vom 13. Juli 2022 an die Wiener Stadträtin für Innovation, Stadtplanung und Mobilität, Ulrike Sima, erläutert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer nochmals das seit Jahren ungelöste Problem.

Aus Sicht der Behindertenanwaltschaft ist es zum Schutz der Sicherheit und körperlichen Integrität wie auch im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft durch barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes „unerlässlich, dass die Stadt Wien hier geeignete Maßnahmen ergreift, um ein ordnungsgemäßes Abstellen von E-Scootern zu gewährleisten, wie es auch schon in anderen Städten der Fall ist …“

Konkret führt die Behindertenanwaltschaft aus: „Zu denken wäre hier etwa an eine Überwachung und Ahndung von Verstößen durch Organe der Parkraumbewirtschaftung oder die Festschreibung fixer Abstellplätze.“

Ein konkretes Abstellungskonzept muss her

Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, argumentiert, dass nur ein System aus vordefinierten Abstellplätzen sowie Verwaltungsstrafen bei falsch abgestellten Fahrzeugen die Problematik auf lange Sicht lösen kann. Zusätzlich gälte ein automatisches Tempolimit in speziellen Verkehrsgebieten neben einer Überwachung des korrekten Parkens als ebenso effektiv.

Es ist notwendig, dass hier endlich etwas passiert. Ein Einbeziehen von organisierten Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und den Städten mit einem E-Scooter-Angebot ist unabdingbar. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mit ihrer selbstbestimmten Mobilität für die Unachtsamkeit anderer Menschen bezahlen!

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