So verlief die Staatenprüfung Österreichs

Bei der letzten Staatenprüfung 2013 hatte ich LIVE aus Genf über die Inhalte der Sitzung berichtet. Dies kam sehr gut an und daher habe ich es heuer wieder gemacht. Dieses Mal aber von Wien aus und mit großer Unterstützung des Teams des Österreichischen Behindertenrates.

Staatenprüfung Österreich 2023 - 22. und 23. August 2023 in Genf
BIZEPS
Illustration mit blauem Hintergrund; Links das Logo der vereinten Nationen in weiß, eine Karte der Welt, zentriert am Nordpol, umrahmt von einem Kranz aus Olivenzweigen; Rechts eine Karte von Österreich in rot-weiß-rot, darüber befindet sich eine Lupe, die das Gebiet fokussiert; Darüber steht: Staatenprüfung Österreich; Darunter steht: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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Am 22. August um 15 Uhr startete die Staatenprüfung Österreich. Schon vorher gab es seitens der zivilgesellschaftliche Delegation Österreichs mehrere und intensive Vorbereitungsgespräche mit dem UN-Fachausschuss zur Überprüfung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch mit dem Country Rapporteur (Berichterstatter) Markus Schefer konnte sich die zivilgesellschaftliche Delegation Österreichs im Vorfeld austauschen.

Die Staatenprüfung ist nur ein Teilschritt der gesamten Überprüfung Österreichs und soll darlegen, wie weit der Staat in der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte mit Behinderungen (UN-BRK) ist. Gut und ausführlich beschrieben wir dies auf der Themenseite des Österreichischen Behindertenrates

Hier nun die Chronologie der Staatenprüfung, die auch von der UNO live übertragen wurde. Ich habe ausgewählte Wortmeldung gepostet.

Tag 1: Staatenprüfung 22. August 2023 von 15-18 Uhr

O. Fitoussi (Vice-Chariperson) des UN-Fachausschusses eröffnete und erteilte wie gewohnt dem zu prüfenden Staat das Wort. Österreichs Delegationsleiter, Botschafter Helmut Tichy, gab einen kurzen Überblick und verwies auf die Ernsthaftigkeit, mit der Österreich an die Staatenprüfung herangeht. Er erwähnte exemplarisch die Größe der Delegation der Republik (24 Personen).

Da sind NICHT die Mitglieder der zivilgesellschaftliche Delegation mitgezählt, weil die von den NGOs kommen (und die auch deren Reise bezahlen). Diese 24 Personen sind nur Vertreter:innen von Ministerien und Bundesländern usw.

Im Bereich der Fortschritte zählte er einige Punkte auf, die der UN-Fachausschuss im Rahmen der Handlungsempfehlungen 2013 der Republik mitgegeben hatte und die Österreich angegangen ist.

Danach übergab er an Behindertenanwältin Christine Steger, die zwar Teil der Staatendelegation ist, aber in ihrer Rolle sehr kritisch Versäumnisse bei der Barrierenbeseitigung oder dem Zugang zur Persönliche Assistenz für ALLE Menschen mit Behinderungen aufzählte. Kritisch zeigte sie auch auf, dass vor einer möglichen Klage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtend eine Schlichtung einzureichen sei.

Danach fuhr Botschafter Tichy mit der Aufzählung von Aktivitäten der Republik zur Umsetzung der UN-BRK fort und erwähnte das Pilotprojekt Persönliche Assistenz und das kürzlich beschlossene Barrierefreiheitsgesetz. Er räumte aber ein, dass die Umsetzung der UN-BRK noch viel Arbeit benötigt.

Danach war der Monitoringauschuss an der Reihe, der u.a. auf Umsetzungsprobleme bei der inklusiven Bildung, mangelnde De-Instutionalisierung sowie mangelhafte Unterstützung von Frauen mit Behinderungen thematisierte.

Für die Volksanwaltschaft sprach Volksanwalt Bernhard Achitz mangelnde Unterstützungsmaßnahmen für schwerer behinderter Menschen an. Auch verwies er auf Probleme in Heimen (Barrierefreiheit, Gewalt, …). 

Fragerunde begann

Markus Schefer, der Berichterstatter für den UN-Fachausschuss (Country Rapporteur), eröffnete die Fragerunde und zählte exemplarisch auf, was bei der Durcharbeitung der vom Staat und der Zivilgesellschaft übersandten Unterlagen sowie den geführten Gesprächen auffiel. Es entstand der Eindruck, dass Österreich bei der Umsetzung der UN-BRK ab 2017/2018 stark nachgelassen und es teilweise sogar einen Umschwung gegeben habe.

Besonders sticht ein Problem bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern hervor und er wollte wissen, ob es einen Plan gäbe, wie Bund und Bundesländer die UN-BRK gemeinsam umsetzen wollen. Bezüglich Rückschritte bei der Barrierefreiheit stellte er die Frage, ob das Nachlassen am Willen, die UN-BRK umzusetzen, läge.

Wie schon bei der Staatenprüfung Österreichs 2013 sprach ein Mitglied des UN-Fachausschusses (A. Gamio) wieder kritisch die Fristenregelung an, die bei behinderten Föten eine Abtreibung bis zur Geburt erlaubt.

Das Ausschussmitglied Samuel Kabue wollte wissen, was aus dem mehrfach erwähnten Inklusionsfonds geworden ist.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung in seiner vorliegenden Fassung wird ebenfalls kritisch hinterfragt. So erbat Ausschussmitglied Dondodvdorj weitere Informationen, wie Österreich plane, die UN-BRK umfassend umzusetzen.

Runde der Antworten

Der Österreichischen Delegation stand nach der Fragerunde eine Pause zur Koordinierung der Antworten zur Verfügung. Danach startete die Runde der Antworten der Republik.

Nun werde vermehrt der menschenrechtlichen Ansatz bei der Arbeit angewandt, führte Alexander Miklautz (Sozialministierum) aus und erläuterte, dass NGOs im Sinne der Partizipation eingebunden werden. Beispielsweise wurde der NAP mit NGOs entwickelt. Er hielt fest, dass Fortschritt Zeit benötige – es aber diesen Fortschritt gab.

Bei den Bundesländern sah Alexander Miklautz ein Bemühen bei der Umsetzung der UN-BRK. Auch wenn dieses Bemühen unterschiedlich stark ausgestaltet sein dürfte. Es gibt weiters die Zusammenarbeit mit den Bundesländern wie auch mit der Zivilgesellschaft.

Wichtig sei auch das Beschaffen von Statistiken; nochmals erwähnte er, wie wichtig die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der UN-BRK ist.

Sein Kollege Andreas Reinalter (Sozialministierum) erläuterte die Entstehungsgeschichte des NAP und den Inhalt des Barrierefreiheitsgesetzes. Er verwies auch auf Zuständigkeiten der EU (die auch die UN-BRK ratifiziert hatte) und die daraus entstehenden Wechselwirkungen mit den EU-Mitgliedsstaaten.

Als Vertreter der Bundesländer verwies Thomas Kromoser (Land Niederösterreich) auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Er sprach von der Notwendigkeit von Aktionsplänen der Bundesländer – zusätzlich zum NAP. Die Bundesländer seien aber im guten Austausch; auch mit dem Sozialministerium. Bei dem PA-Pilotprojekt warten manche Bundesländer ab.

Auf die Kritik, dass Barrieren mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bei kleinen Unternehmen nicht beseitigt werden können, entgegnete Miklautz, dass es auch nicht das Ziel sein könne. Man wolle diese Unternehmen nicht überfordern.

Nochmals stellte Botschafter Tichy nachdrücklich klar, dass die UN-BRK in allen Teilen Österreichs gelte. Damit wollte er die Zweifel des Ausschussmitgliedes Schefer beseitigen.

Weitere Fragerunde

Nun gab es eine weitere Fragerunde der Ausschussmitglieder. Berichterstatter Schefer ging nochmals kritisch auf den Erfüllungsvorbehalt und die problematische Umsetzung (Stichwort Bundesländer) ein. Weiters wollte wer wissen, warum es keinen Plan zur De-Institutionalisierung gibt und warum die Bundesländer bei der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes nicht mitmachen.

So wurde wiederholt zum Problem der mangelnden Umsetzung der UN-BRK in den Bundesländer gefragt.

Zum Abschluss des ersten Tages der Staatenprüfung wurden noch Details zum Pilotprojekt Persönliche Assistenz erfragt.

Tag 2: Staatenprüfung 22. August 2023 von 10-13 Uhr

Es startete die Staatenprüfung Österreichs um 10 Uhr wieder mit Österreichs Delegationsleiter, Botschafter Helmut Tichy. 

Die Delegation habe sich gut auf die Antworten zu den am 22. August 2023 gestellten Fragen vorbereitet. Er wandte sich dabei direkt an Ausschussmitglied Schefer und erläuterte, dass es hier unterschiedliche Ansichten zur Umsetzungs(pflicht) – Stichwort: Erfüllungsvorbehalt – gibt.

Details von Verbesserungen im Arbeitsbereich erläuterte Alexander Miklautz (Sozialministerium) und zählte auch Untersützungsmöglichkeiten von Frauen mit Behinderungen im Detail auf. Er ging auch darauf ein, wie Integrative Betriebe funktionieren. De-Institutionalisierung ist ein zentrales Recht, hielt Miklautz fest. Dies müsse angegangen werden. Er gestand aber ein, dass es bei der De-Institutionalisierung noch keine Fortschritte gab.

In Beantwortung der gestrigen Fragen ging Alexander Miklautz auch intensiv auf Details des Pilotprojekt Persönliche Assistenz ein und erläuterte, was damit in Österreich erreicht werden soll. Er hob das Ziel der Harmonisierung sowie die Möglichkeit von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Persönliche Assistenz zu bekommen können, besonders hervor.

Andreas Reinalter zeigte die Möglichkeiten der Verbandsklagen im BGStG auf und hielt fest, dass es dafür auch Geld gäbe. Weiters informiert er, dass die Übersetzung des NAP in Englisch bald vorliegen soll. Die seit 2012 eingerichteten Kommission bei der Volksanwalt kontrollieren Einrichtungen.

Als eines der positiven Ergebnisse der Staatenprüfung 2013 kann das neue Erwachsenschutzgesetz gesehen werden. Peter Barth (Justizministerium) erläuterte die 4 Vertretungsarten. Er zeigte aber auch mangelnde Unterstützung durch die Bundesländer auf.

Bei der Frage zu Sterilisationen musste Meinhold Hausreither (Sozialministerium) leider mitteilen, dass es kein valides Datenmaterial zu Sterilisationen gibt. 

Das Thema Maßnahmenvollzug und die geplanten Änderungen wurden von Magdalena Pampalk-Lorbeer (Justizministerium) ausgeführt. Sie beantwortete auch, welche Regeln es im Strafrecht zu hate crime gibt und welchen Schutz die Polizei bietet.

Fragerunde 

Country Rapporteur (Berichterstatter) Markus Schefer ging nochmals auf die Umsetzung der UN-BRK in Österreich ein. Beim Thema Bildung zeigte er sich von der Zielvorgabe 2030 sehr irritiert und fragte, ob Österreich das nicht beschleunigen könne. Er fragt nach finanziellen Mitteln, erwähnte den Finanzausgleich und wollte wissen, was aus der gewonnen Verbandsklage im Bildungsbereich konkret wurde.

Von einem weiteren Mitglied des UN-Fachausschusses wir der Bereich inklusive Bildung angesprochen. Sie möchte Details wissen. Beispielsweise wie das bei gehörlosen Personen garantiert wird.

Ob EU-Förderungen Menschen mit Behinderungen in den Bundesländern zugute kommen, wollte Ausschussmitglied Gamio wissen.

Das mehrfach angesprochene Feld Intersektionalität thematisierte nochmals Ausschussmitglied Kayess und bezog sich auf gesammelte Daten für Statistiken.

Und noch eine Fragen zu inklusiver Bildung. Schon hörbar irritiert wollte Ausschussmitglied Morris wissen, ob es einen Plan für inklusive Bildung gibt. Und auch ob es einen Plan gibt, Schulen und Universitäten barrierefrei zu machen.

Probleme von Kindern mit Behinderungen im Kindergarten thematisierte Ausschussmitglied Dondovdorj und erkundigte sich nach geplanten gesetzlichen Änderungen. Sie fragte auch nach Plänen.

Was wurde aus dem Urteil zur Verbandsklage im Bildungsbereich, erkundigte sich Ausschussmitglied Jacobs. Sie bat um Details wie die UN-BRK nun umgesetzt werden soll.

Pause – dann Antwortrunde

Es werden in schneller Reihenfolge viele Detailfragen aus der Sicht der Ministerien von Mitglieder der Österreichischen Delegation beantwortet. Beispielsweise wie viel Geld für barrierefreie Schulmaterialen aufgewendet wird bzw. welche Zahlungen an Kindergärten gemacht werden. Ausführlich wird auch auf die kürzlich geänderten Wahlgesetze eingegangen und erwähnt, dass ab 2028 alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Auch wird auf die Standards (TSI) im Verkehrswesen gesetzt werden. Exemplarisch werden die ÖBB erwähnt, die viele Bahnhöfe zugänglich gemacht haben. 

Für das Bildungsministerium gab Terezija Stoisits allgemeine Feststellungen zur Inklusion ab. Sie erzählte über Entwicklungen und gelöste Problem beim 11. und 12. Schuljahr für Schüler:innen mit Behinderungen. Für Unmutsäußerungen im Saal sorgte der Umstand, dass nur allgemeine Feststellungen und keine detaillierten Fakten, geschweige den Antworten auf die Fragen des Fachausschusses gegeben wurden. Es würde schon sehr verwundern, wenn sich der Fachausschuss mit diesem Statement in irgendeiner Art zufrieden zeigen würde.

Danach antwortet Alexander Miklautz zu dem Fragenbereich Leistungen im Arbeitsbereich und zählt geplante Änderungen im Bereich Erwerbsunfähigkeit (für Personen unter 25 Jahren) auf. Auch wenn bisher nicht realisiert werde, am Ziel „Gehalt statt Taschengeld“ festgehalten.

Der Unabhängige Monitoringausschuss erhielt nochmals die Gelegenheit, in rund 4 Minuten seine Positionen durch 3 Ausschussmitglieder (Buchner, Rammel und Feuerstein) zu wiederholen. Vielleicht sollte man in Zukunft so eine kurze Redezeit nicht auf mehrere Personen aufteilen. Zu dem am Vortag Erwähnten wurde auch die Wichtigkeit von Statistiken hervorgehoben.

In Beantwortung der Zuständigkeit der Kommissionen der Volksanwaltschaft bestätigte Volksanwalt Achitz, dass der Artikel 16.3 der UN-BRK von der Volksanwaltschaft kontrolliert wird. Er plädierte, die Segregation zu beenden und forderte für Menschen mit Behinderungen durchsetzbare Rechte.

Zum Abschluss verwies Botschafter Tichy darauf, wie ernst Österreich diese Staatenprüfung nimmt. Man habe nicht alle Forderungen der Zivilgesellschaft umsetzen können, aber trotzdem versucht, die UN-BRK umzusetzen. Man ist schon gespannt auf die Handlungsempfehlungen.

Abschließend ging der Berichterstatter des UN-Fachausschusses Markus Schefer nochmals auf die Rolle der Bundesländer ein. Er forderte einen „Tatbeweis“ von ihnen, dass sie die UN-BRK umsetzen (wollen). Er dankte auch der Zivilgesellschaft.

Die Sitzung zur Staatenprüfung wurde um 13:07 Uhr beendet. Der UN-Fachausschuss wird nun ausführlich beraten und Handlungsempfehlungen an Österreich übersenden. Noch am 23. August 2023 wurde bekannt, dass die Handlungsempfehlungen wahrscheinlich ab 8. September 2023 vorliegen könnten.

Siehe auch: Mitschrift des Monitoringauschusses, Chronologie der Posts Österreichischer Behindertenrat, Gebärdenwelt.TV

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11 Kommentare

  • Vielen Dank für diesen Bericht!!

  • Lieber Martin,
    vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung! Bin nun neugierig, wie der Fachausschuss die offenbar vielfach sehr flachen Antworten bzw. Rechtfertigungen bewerten wird. Könnte mir vorstellen, dass sich einige offizielle Vertreter*innen nicht wirklich wohl in ihrer Haut fühlten. Die Frage ist nur, ob sie daraus Konsequenzen ziehen oder ob’s das jetzt wieder für Jahre war. In jedem Fall zeigt sich, wie wertvoll ein derartiger Monitoring-Prozess ist – ohne ihn gäbe es nicht mal das ungute Gefühl …

  • Sehr geehrter Herr Ladstätter,

    vielen lieben Dank für diese hervorragende Berichterstattung – ich hoffe, dass wir für die deutsche Staatenprüfung in der nächsten Woche (28./29.08.) eine ähnliche Übersicht oder Kommentierung finden werden.

    Sehr interessant, wenn man nicht nur eine PDF zu lesen bekommt, sondern sehen kann, wie genau die Rechte behinderter Menschen dort alle paar Jahre verhandelt werden.

    Vielen Dank aus Deutschland!

    Mit solidarischen Grüßen

    Dirk Fensterseifer
    Werkstattrat

  • Sehr geehrte Herr Ladstätter mich würde die Status Prüfung sehr intresieren mit freundlichen Grüßen Thomas henrichsen

    • Den Ablauf der Staatenprüfung können Sie in diesem Artikel lesen. Die darauf erstellten Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses kommen erst im September 2023. Wir werden natürlich darüber berichten.

  • Lieber Martin,
    ich finde deine Berichterstattung vorbildlich! Danke dafür!!
    Was mir hingegen auch auffällt, ist dass der ORF ein Interview mit Klaus zwar in Bezug auf die Staatenprüfung in der ZiB (noch immer ohne Gebärdensprache!) gebracht hat, aber sicher werdet ihr weiter gut und kritisch beobachten und kommentieren, wie weiter über die Staatenprüfung und generell über die UN-BRK berichtet wird, damit mehr Bewusstsein dafür bei weiten Teilen der Bevölkerung entstehen kann, denn das ist der Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien!

  • „Faszinierend“, wie der Vertreter aus dem Sozialministerium behaupten kann, wie partizipativ der NAP entwickelt wurde. Hat er „vergessen“ oder bewusst unter den Tisch fallen lassen, dass der Behindertenrat gemeinsam mit ganz vielen Organisationen lautstark und massiv gegen den NAP protestiert hat? Ich hoffe, die VertreterInnen der UN erkennen die sehr beschönigenden Statements der Behördenvertreter.

    • Wieviel nützliche Idioten und wieviele pragmatisierte Menschenrechtsbrecher aus den Ministerien waren dabei?